Acht Unternehmen und vier Verbände haben am 21. September 2026 fristgerecht Klage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Die Nichtigkeitsklage greift die Verordnung (EU) 2026/1388 vom 17. Juni 2026 zu neuen genomischen Techniken (NGT) an. Bei der Pressekonferenz in Berlin stellten Kläger:innen, sowie ihre rechtliche Vertretung die Klage vor.
