Die EU strebt eine Lockerung der Vorschriften für gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GMM) an, die gezielt in die Umwelt freigesetzt werden. Die Kommission argumentiert, dass die EU-GVO-Vorschriften den Zugang zu Produkten blockieren, die anderswo bereits erhältlich sind. Der globale Markt für GMM in der Umwelt ist jedoch winzig, ihr Nutzen bleibt ungewiss, und Wissenschaftler warnen davor, dass Freisetzungen in die Umwelt Risiken mit sich bringen könnten, die schwer vorherzusagen, zu kontrollieren oder rückgängig zu machen sind.
Senkung der Sicherheitsstandards
In der EU unterliegen gentechnisch veränderte Organismen, die absichtlich in die Umwelt freigesetzt werden – seien es Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen –, einer detaillierten Risikobewertung, bevor sie für die kommerzielle Nutzung zugelassen werden können. Antragsteller müssen Sicherheitsdaten und Methoden zum Nachweis des Organismus vorlegen, und nach der Zulassung ist eine Umweltüberwachung vorgeschrieben. EU-Zulassungen sind auf maximal zehn Jahre befristet und müssen danach erneuert werden.
Diese Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass gentechnisch veränderte Organismen keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder die Umwelt haben.
Der aktuelle Vorschlag der Kommission würde diese Vorschriften für GMMs, die absichtlich in die Umwelt freigesetzt werden, abschwächen. Er umfasst ein breites Spektrum an Organismen, darunter gentechnisch veränderte Bakterien, Algen, Pilze und Viren. Unter anderem würde die Verpflichtung zur Erneuerung der Zulassungen nach zehn Jahren entfallen und die Anforderungen hinsichtlich der Risikobewertung und des analytischen Nachweises würden gelockert. Zudem würde eine neue Kategorie sogenannter „GMMs mit geringem Risiko“ geschaffen, für die die regulatorischen Anforderungen weiter gelockert werden könnten. Die Kommission betont, dass der Vorschlag GMMs in der Lebens- und Futtermittelproduktion nicht betreffe.
Am 16. Juni verabschiedete der Ministerrat seine Position zu dem Vorschlag, mit geringfügigen Änderungen. Als nächster Schritt steht die Prüfung des Textes durch das Europäische Parlament an.
Ein regulatorischer Engpass – oder ein winziger Markt?
Warum will die EU diese Schutzmaßnahmen abschwächen? In einem im Mai veröffentlichten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen argumentiert die Europäische Kommission, die GVO-Vorschriften würden den Marktzugang blockieren. Der EU-Rechtsrahmen für GVO habe demnach dazu geführt, dass es keine Marktzulassungen für die absichtliche Freisetzung gebe – wodurch die EU faktisch von bestimmten Teilen der globalen Märkte für Biodüngung, biologische Schädlingsbekämpfung, Bioremediation und Biolaugung mit GMM ausgeschlossen sei.
Tatsächlich hat die EU die kommerzielle Freisetzung von GMMs für solche Zwecke nicht genehmigt. Die Freisetzung von GMMs in die Umwelt war bisher auf experimentelle Zwecke und bestimmte medizinische Anwendungen beschränkt, die eigenen, spezifischen regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegen.
Doch selbst in Ländern mit weniger strengen GVO-Vorschriften haben nur eine Handvoll nicht-medizinischer GMM-Produkte den Markt erreicht. Dies deutet darauf hin, dass die Regulierung nicht das einzige Hindernis ist. Die Entwicklung von GMM-Produkten, die in komplexen natürlichen Umgebungen zuverlässig funktionieren und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sind, stellt für sich genommen erhebliche technologische und marktbezogene Herausforderungen dar.
Was entgeht der EU eigentlich?
Die Kommission behauptet, dass Wirtschaftszweige der EU, insbesondere Landwirtschaft, Industrie und Umweltdienstleistungen, benachteiligt seien, da sie „in Drittländern verfügbare neuartige Instrumente“ nicht ohne Weiteres nutzen könnten.
Doch um welche Instrumente handelt es sich dabei? Laut dem eigenen Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen sind derzeit außerhalb der EU lediglich vier relevante GMM-Produkte oder Produktfamilien auf dem Markt. Zwei davon sind seit langem etablierte Biopestizide. Das eine ist ein gentechnisch veränderter Stamm von Bacillus thuringiensis von Certis Bio, der 1996 in den Vereinigten Staaten zugelassen wurde. Das andere ist ein modifiziertes Rhizobium rhizogenes von BioCare Technology, das bereits 1993 in Australien zugelassen wurde.
Die beiden neueren Produkte sind ein Bio-Dünger von Pivot Bio, der seit 2019 in den Vereinigten Staaten vermarktet wird, und Lumina, ein gentechnisch verändertes Zahnpflegeprodukt von Lantern Bioworks, das 2023 auf den US-Markt kam. Da diese Produkte ohne nennenswerte behördliche Überprüfung auf den Markt gelangt sind, liegen praktisch keine öffentlich zugänglichen Sicherheitsinformationen vor, um ihre potenziellen schädlichen Auswirkungen zu beurteilen.
Die Übersicht der Kommission lässt zudem offenbar weitere Produkte unerwähnt, darunter zwei weitere gentechnisch veränderte Bacillus thuringiensis-Produkte, eines des deutschen Unternehmens BASF und eines des chinesischen Unternehmens Wuhan Keno Biotechnology Co.
Selbst unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Beispiele bleibt die Liste der EU-Akteuren angeblich vorenthaltenen „neuartigen Werkzeuge“ jedoch kurz und wenig beeindruckend.
Verstärkte Bedenken hinsichtlich der biologischen Sicherheit
Die vorgeschlagenen Änderungen sind besonders besorgniserregend, weil gentechnisch veränderte Mikroorganismen bei absichtlicher Freisetzung in die Umwelt spezifische Herausforderungen mit sich bringen.
Viele Mikroorganismen vermehren sich schnell und können sich rasch weiterentwickeln. Sie leben in komplexen mikrobiellen Gemeinschaften, deren Wechselwirkungen noch immer nur teilweise verstanden sind. Einige tauschen zudem genetisches Material mit anderen Organismen aus. Einmal freigesetzt, können sich gentechnisch veränderte Mikroben über den Ort hinaus ausbreiten, an dem sie eigentlich wirken sollten, und mit Organismen und ökologischen Netzwerken auf eine Weise interagieren, die im Voraus schwer vorhersehbar ist.
Wissenschaftler der Deutschen Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) haben davor gewarnt, dass die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Einführung einer Kategorie „GMM mit geringem Risiko“, nicht mit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand vereinbar sind und erhebliche Umweltrisiken mit sich bringen könnten.
Professorin Gabriele Berg, eine führende Mikrobiomforscherin, warnte in ähnlicher Weise, dass „der wachsende Druck, die Hürden für den Einsatz von GMM in der Umwelt zu senken, keine Abstriche bei robusten, wissenschaftlich fundierten Sicherheitsvorkehrungen bedeuten darf“. Sie betonte: „Es ist wichtig, Innovationen zu fördern, jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit, der Umweltintegrität oder der langfristigen biologischen Sicherheit. Sobald GMM freigesetzt sind, sind Kontrolle und Rückruf von Natur aus begrenzt.“
Wenn die Exposition nicht kontrolliert werden kann
Das Beispiel des Zahnpflegeprodukts von Lantern Bioworks, das in der Übersicht der Kommission selbst genannt ist – und in unserem Briefing hier beschrieben wird –, veranschaulicht ein weiteres Problem: Wer entscheidet darüber, ob Menschen und Ökosysteme einem gentechnisch veränderten Mikroorganismus ausgesetzt werden?
Lumina enthält einen gentechnisch veränderten Stamm von Streptococcus mutans, der so konzipiert ist, dass er sich im menschlichen Mund ansiedelt und nach einer einzigen Behandlung dauerhaften Schutz vor Karies bietet. Der Organismus kann sich zwischen Menschen verbreiten, was bedeutet, dass die Exposition nicht unbedingt auf die Person beschränkt wäre, die sich für die Verwendung des Produkts entscheidet.
Das wirft Fragen auf, die über die herkömmliche Produktsicherheit hinausgehen: öffentliche Zustimmung, Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle.
Wie geht es weiter?
Der Ministerrat hat bereits seinen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission mit geringfügigen Änderungen verabschiedet. Das Europäische Parlament berät noch über den Text. Eine Abstimmung im Ausschuss ist für den 5. November geplant, eine Abstimmung im Plenum könnte kurz darauf folgen. Parlament und Rat müssen sich letztendlich auf einen gemeinsamen Text einigen.
Wenn umweltbezogene GMMs die nächste Generation der Biotechnologie darstellen, sollte die EU mit strenger Wissenschaft und wirksamer Aufsicht eine Vorreiterrolle übernehmen – und nicht darauf drängen, die Vorschriften aufzuheben, die zum Schutz von Menschen und Ökosystemen gedacht sind.
Das Bild zeigt „Bakteriophagen bei der Arbeit“ – Bakteriophagen in verschiedenen Vergrößerungsstufen (an der Bakterienzellwand haftend/in einer Petrischale). ©Emily Brown




