EU-Kommission plant Lockerung der Vorschriften für gentechnisch veränderte Mikroorganismen  

Die EU strebt eine Locke­rung der Vor­schrif­ten für gen­tech­nisch ver­än­der­te Mikro­or­ga­nis­men (GVM) an, die gezielt in die Umwelt frei­ge­setzt wer­den. Die Kom­mis­si­on argu­men­tiert, dass die EU-Gen­tech­nik­ge­set­ze den Zugang zu Pro­duk­ten blo­ckie­ren, die anders­wo bereits erhält­lich sind. Der glo­ba­le Markt ist jedoch win­zig, der Nut­zen unge­wiss, und Wis­sen­schaft­ler war­nen vor Risi­ken, die schwer vor­her­zu­sa­gen, zu kon­trol­lie­ren oder rück­gän­gig zu machen.

Absenkung bestehender Sicherheitsstandards  

In der EU unter­lie­gen gen­tech­nisch ver­än­der­te Orga­nis­men (GVO), die absicht­lich in die Umwelt frei­ge­setzt wer­den – sei­en es Pflan­zen, Tie­re oder Mikro­or­ga­nis­men –, einer detail­lier­ten Risi­ko­be­wer­tung, bevor sie für die kom­mer­zi­el­le Nut­zung zuge­las­sen wer­den kön­nen. Antrag­stel­ler müs­sen Sicher­heits­da­ten und Metho­den zum Nach­weis des Orga­nis­mus vor­le­gen, und nach der Zulas­sung ist eine Umwelt­über­wa­chung vor­ge­schrie­ben. EU-Zulas­sun­gen sind auf maxi­mal zehn Jah­re befris­tet und müs­sen danach erneu­ert wer­den. 

Die­se Schutz­maß­nah­men sol­len sicher­stel­len, dass gen­tech­nisch ver­än­der­te Orga­nis­men kei­ne schäd­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Men­schen, Tie­re oder die Umwelt haben. 

Der aktu­el­le Vor­schlag der Kom­mis­si­on wür­de die­se Vor­schrif­ten für GVM, die absicht­lich in die Umwelt frei­ge­setzt wer­den, abschwä­chen. Er umfasst ein brei­tes Spek­trum an Orga­nis­men, dar­un­ter gen­tech­nisch ver­än­der­te Bak­te­ri­en, Algen, Pil­ze und Viren. Unter ande­rem wür­de die Ver­pflich­tung zur Erneue­rung der Zulas­sun­gen nach zehn Jah­ren ent­fal­len und die Anfor­de­run­gen hin­sicht­lich der Risi­ko­be­wer­tung und des ana­ly­ti­schen Nach­wei­ses wür­den gelo­ckert. Zudem wür­de eine neue Kate­go­rie soge­nann­ter „GVM mit gerin­gem Risi­ko“ geschaf­fen, für die die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen wei­ter gelo­ckert wer­den könn­ten. Die Kom­mis­si­on betont, dass der Vor­schlag GVM, die in Lebens- und Fut­ter­mit­tel­pro­duk­ti­on ein­ge­setzt wer­den, nicht betrifft. 

Am 16. Juni ver­ab­schie­de­te der Minis­ter­rat sei­ne Posi­ti­on zu dem Vor­schlag, mit gering­fü­gi­gen Ände­run­gen. Als nächs­ter Schritt steht die Prü­fung des Tex­tes durch das Euro­päi­sche Par­la­ment an. 

Ein regulatorischer Engpass – oder ein winziger Markt? 

War­um soll­te die EU die bestehen­den Schutz­stan­dards abschwä­chen? In einem im Mai ver­öf­fent­lich­ten Arbeits­pa­pier der Kom­mis­si­ons­dienst­stel­len argu­men­tiert die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on, das gel­ten­de Gen­tech­nik­recht wür­de den Markt­zu­gang blo­ckie­ren. Der EU-Rechts­rah­men für GVO habe dem­nach dazu geführt, dass es kei­ne Markt­zu­las­sun­gen für die absicht­li­che Frei­set­zung gebe – wodurch die EU fak­tisch von den glo­ba­len Märk­ten für Bio­dün­gung, bio­lo­gi­sche Schäd­lings­be­kämp­fung, Bio­re­me­dia­ti­on und Bio­lau­gung zum Teil aus­ge­schlos­sen sei. 

Tat­säch­lich hat die EU die kom­mer­zi­el­le Frei­set­zung von GVM für sol­che Zwe­cke bis­her nicht geneh­migt. Die Frei­set­zung von GVM in die Umwelt war bis­her auf expe­ri­men­tel­le Zwe­cke und bestimm­te medi­zi­ni­sche Anwen­dun­gen beschränkt, die eige­nen regu­la­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen unter­lie­gen. 

Doch selbst in Län­dern mit weni­ger stren­gen Gen­tech­nik-Vor­schrif­ten haben bis­her nur weni­ge nicht-medi­zi­ni­sche GVM-Pro­duk­te den Markt erreicht. Die Regu­lie­rung ist also offen­bar nicht das ein­zi­ge Hin­der­nis. Die Ent­wick­lung von Pro­duk­ten, die zuver­läs­sig in der Umwelt funk­tio­nie­ren und am Markt bestehen, bleibt eine Her­aus­for­de­rung.

Was entgeht der EU eigentlich? 

Die Kom­mis­si­on behaup­tet, dass gan­ze Wirt­schafts­zwei­ge der EU, ins­be­son­de­re Land­wirt­schaft, Indus­trie und Umwelt­dienst­leis­tun­gen, benach­tei­ligt sei­en, da sie „in Dritt­län­dern ver­füg­ba­re neu­ar­ti­ge Instru­men­te“ nicht ohne Wei­te­res nut­zen könn­ten. 

Doch um wel­che „neu­ar­ti­gen Instru­men­te“ han­delt es sich eigent­lich? Laut dem eige­nen Arbeits­pa­pier der Kom­mis­si­on sind der­zeit außer­halb der EU ledig­lich vier rele­van­te GVM-Pro­duk­te oder Pro­dukt­fa­mi­li­en auf dem Markt. Zwei davon sind seit lan­gem eta­blier­te Bio­pes­ti­zi­de. Das eine ist ein gen­tech­nisch ver­än­der­ter Stamm von Bacil­lus thu­rin­gi­en­sis von Cer­tis Bio, der 1996 in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten zuge­las­sen wur­de. Das ande­re ist ein modi­fi­zier­tes Rhizobi­um rhi­zo­ge­nes von Bio­Ca­re Tech­no­lo­gy, das bereits 1993 in Aus­tra­li­en zuge­las­sen wur­de. 

Die bei­den neue­ren Pro­duk­te sind ein Dün­ger von Pivot Bio, der seit 2019 in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ver­mark­tet wird, und Lumi­na, ein gen­tech­nisch ver­än­der­tes Zahn­pfle­ge­pro­dukt von Lan­tern Bio­works, das 2023 auf den US-Markt kam. Da die­se Pro­duk­te ohne nen­nens­wer­te behörd­li­che Prü­fung auf den Markt gelangt sind, gibt es kaum öffent­lich zugäng­li­che Sicher­heits­in­for­ma­tio­nen, anhand derer sich mög­li­che schäd­li­che Aus­wir­kun­gen beur­tei­len las­sen.

Die Über­sicht der Kom­mis­si­on lässt zudem wei­te­re Pro­duk­te uner­wähnt, dar­un­ter zwei wei­te­re gen­tech­nisch ver­än­der­te Bacil­lus thu­rin­gi­en­sis-Pro­duk­te, eines des deut­schen Unter­neh­mens BASF und eines des chi­ne­si­schen Unter­neh­mens Wuhan Keno Bio­tech­no­lo­gy Co. 

Selbst unter Berück­sich­ti­gung die­ser zusätz­li­chen Bei­spie­le bleibt die Lis­te der EU-Akteu­ren angeb­lich vor­ent­hal­te­nen „neu­ar­ti­gen Werk­zeu­ge“ kurz und wenig beein­dru­ckend. 

Bedenken hinsichtlich der biologischen Sicherheit 

Die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen sind beson­ders besorg­nis­er­re­gend, da die Frei­set­zung gen­tech­nisch ver­än­der­ter Mikro­or­ga­nis­men beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen mit sich bringt.

Vie­le Mikro­or­ga­nis­men ver­meh­ren sich schnell und kön­nen sich rasch wei­ter­ent­wi­ckeln. Sie leben in kom­ple­xen mikro­biel­len Gemein­schaf­ten, deren Wech­sel­wir­kun­gen noch immer nur teil­wei­se ver­stan­den sind. Eini­ge tau­schen zudem gene­ti­sches Mate­ri­al mit ande­ren Orga­nis­men aus. Ein­mal frei­ge­setzt, kön­nen sich gen­tech­nisch ver­än­der­te Mikro­ben über den Ort hin­aus aus­brei­ten, an dem sie eigent­lich wir­ken soll­ten, und mit Orga­nis­men und öko­lo­gi­schen Netz­wer­ken auf eine Wei­se inter­agie­ren, die im Vor­aus schwer abseh­bar ist. 

Wis­sen­schaft­ler der Deut­schen Gesell­schaft für Öko­lo­gie (GfÖ) haben davor gewarnt, dass die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen, ins­be­son­de­re die Ein­füh­rung einer Kate­go­rie „GVM mit gerin­gem Risi­ko“, nicht mit dem aktu­el­len wis­sen­schaft­li­chen Kennt­nis­stand ver­ein­bar sind und erheb­li­che Umwelt­ri­si­ken mit sich brin­gen könn­ten. 

Pro­fes­so­rin Gabrie­le Berg, eine füh­ren­de Mikro­biom­for­sche­rin, warn­te davor, dass der „wach­sen­de Druck, die Hür­den für den Ein­satz von GVM in der Umwelt zu sen­ken“, nicht zu Abstri­chen bei „robus­ten, wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Sicher­heits­vor­keh­run­gen“ füh­ren dür­fe. Sie beton­te: „Es ist wich­tig, Inno­va­tio­nen zu för­dern, jedoch nicht auf Kos­ten der Gesund­heit, Umwelt oder lang­fris­ti­gen bio­lo­gi­schen Sicher­heit. Sobald GVM frei­ge­setzt sind, sind Kon­trol­le und Rück­ruf von Natur aus begrenzt.“

Wenn Exposition nicht kontrollierbar ist 

Das Bei­spiel des Zahn­pfle­ge­pro­dukts von Lan­tern Bio­works, das auch in der Über­sicht der Kom­mis­si­on genannt und in unse­rem Brie­fing beschrie­ben wird, zeigt ein wei­te­res Pro­blem: Wer ent­schei­det, ob Men­schen und Öko­sys­te­me einem gen­tech­nisch ver­än­der­ten Mikro­or­ga­nis­mus aus­ge­setzt wer­den?

Lumi­na ent­hält einen gen­tech­nisch ver­än­der­ten Stamm von Strep­to­coc­cus mutans, der sich im mensch­li­chen Mund ansie­deln und nach einer ein­zi­gen Behand­lung dau­er­haft wir­ken soll. Der Orga­nis­mus kann sich zwi­schen Men­schen ver­brei­ten. Die Expo­si­ti­on wäre daher nicht unbe­dingt auf die Per­son beschränkt, die das Pro­dukt ver­wen­det.

Das wirft Fra­gen auf, die über die übli­che Pro­dukt­si­cher­heit hin­aus­ge­hen: Wer muss zustim­men, wer trägt die Ver­ant­wor­tung und wie wird demo­kra­ti­sche Kon­trol­le gewähr­leis­tet?

Wie geht es weiter?  

Der Minis­ter­rat hat bereits sei­nen Stand­punkt zum Vor­schlag der Kom­mis­si­on mit eini­gen Ände­run­gen ver­ab­schie­det. Das Euro­päi­sche Par­la­ment berät noch über den Text. Eine Abstim­mung im Aus­schuss ist für den 5. Novem­ber geplant, eine Abstim­mung im Ple­num könn­te kurz dar­auf fol­gen. Am Ende müs­sen sich Par­la­ment und Rat auf einen gemein­sa­men Text eini­gen.

Wenn die Frei­set­zung von GVM in die Umwelt die nächs­te Ent­wick­lung der Bio­tech­no­lo­gie dar­stellt, soll­te die EU mit stren­ger wis­sen­schaft­li­cher Prü­fung und wirk­sa­mer Auf­sicht vor­an­ge­hen – und nicht die Geset­ze abschwä­chen, die den Schutz von Men­schen und Öko­sys­te­men gewähr­leis­ten.

Mehr Infor­ma­tio­nen:

Infor­ma­ti­ons­dienst Gen­tech­nik: Gen­tech­nisch ver­än­der­te Mikro­or­ga­nis­men im Euro­pa­par­la­ment

Infor­ma­ti­ons­dienst Gen­tech­nik: EU-Län­der: Gen­tech­nik-Bak­te­ri­en schnel­ler frei­set­zen

Bun­des­amt für Natur­schutz: Gen­tech­nisch ver­än­der­te Mikro­or­ga­nis­men

Test­bio­tech: Euro­päi­sche Kom­mis­si­on will Frei­set­zun­gen gen­tech­nisch ver­än­der­ter Mikro­or­ga­nis­men beschleu­ni­gen

Das Bild zeigt „Bak­te­rio­pha­gen bei der Arbeit“ – Bak­te­rio­pha­gen in ver­schie­de­nen Ver­grö­ße­rungs­stu­fen (an der Bak­te­ri­en­zell­wand haftend/in einer Petri­scha­le). ©Emi­ly Brown 

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