Nationale Koexistenzregeln gelten weiterhin für alle Gentechnikpflanzen, auch für solche, die demnächst aus dem EU-Gentechnikrecht ausgenommen sind. Dies geht aus einem neuen Rechtsgutachten hervor.
Das Gutachten zeigt auf, dass die EU diese Bereiche nie abschließend geregelt hat – auch nicht in ihrer neuesten Verordnung (EU) 2006/1388 über Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT). Das Bundeslandwirtschaftsministerium widerspricht dieser Einschätzung und vertritt die Auffassung, dass die EU-Vorschriften in diesem Bereich keinen Raum für nationale Regelungen lassen.
Nach dem Rechtsgutachten von Dr. Georg Buchholz von der Kanzlei GGSC hebt das neue EU-Gesetz lediglich die EU-Vorgaben für die Zulassung und Kennzeichnung von Gentechnikpflanzen auf – nicht aber die nationalen Koexistenzregeln, Haftungsbestimmungen oder das Standortregister in Deutschland. Die Zuständigkeit für letztere liege weiterhin bei den Mitgliedsländern der EU. Das Gutachten wurde vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) in Auftrag gegeben.
Was sind Koexistenzregeln für Gentechnik?
Koexistenzregeln sind dazu da, Landwirt:innen, die gentechnikfrei wirtschaften, sowie Naturschutzgebiete vor Verunreinigungen durch Gentechnik zu schützen. In Deutschland gehören dazu etwa die Pflicht zur Benachrichtigung von Nachbarn, Mindestabstände zwischen Feldern, ein öffentliches Standortregister für Gentechnik-Anbauflächen sowie Haftungsregelungen für den Fall einer Kontamination. Weitere Vorschriften gelten auf Länderebene. In Bayern und Hessen beispielsweise ist der Anbau von Gentechnikpflanzen im gesamten Bundesland verboten.
Das EU-Gentechnikrecht erlaubt den Mitgliedstaaten ausdrücklich, Maßnahmen zu ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in anderen – konventionellen oder ökologischen – Kulturen zu verhindern. Die EU-Kommission sammelt lediglich relevante Informationen und entwickelt Leitlinien für die Entwicklung nationaler Maßnahmen. Fragen der finanziellen Entschädigung oder der Haftung für wirtschaftliche Schäden fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Warum sollten nationale Regeln nicht mehr gelten?
Nach der neuen Verordnung (EU) 2006/1388 sind Gentechnikpflanzen mit höchstens 20 genetischen Veränderungen „pro monoploidem Genom“ von den EU-Gentechnikvorschriften zu Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Verbraucher-Kennzeichnung ausgenommen. Diese Pflanzen fallen unter eine neue Kategorie, die als „NGT-Kategorie 1“ oder NGT1 bezeichnet wird. Nach Angaben der EU-Kommission können diese Veränderungen „auch natürlich vorkommen oder durch konventionelle Züchtung erzielt werden“. Die neuen Regeln gelten ab dem 17. Juli 2028.
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium lässt die neue EU-Verordnung keinen Raum für nationale Koexistenz- oder Haftungsregeln. Nach Angaben des Ministeriums vertritt auch die EU-Kommission diese Auffassung. Eine Sprecherin sagte gegenüber dem Tagesspiegel Background: „Nach Rechtsüberzeugung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und der Europäischen Kommission besteht mit Blick auf NGT-Pflanzen der Kategorie 1 kein Spielraum für nationale Koexistenzmaßnahmen.“
Neues EU-Gesetz schließt nationale Maßnahmen nicht aus
Das Rechtsgutachten von Dr. Buchholz kommt hingegen zu dem Schluss, dass nationale Schutzmaßnahmen auch für NGT1-Pflanzen gelten – und zwar auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Vorschriften.
Nach seiner Auffassung berührt die neue NGT-Verordnung diese Regeln nicht. Sie trifft weder eine eigene unionsrechtliche Koexistenzregelung noch verbietet sie es den Mitgliedstaaten, solche Regelungen zu treffen. Er schreibt: „Weder die NGT-Verordnung noch sonstiges Unionsrecht enthalten eine abschließende Harmonisierung der Regelungen zum Schutz vor Einträgen von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und ihrer Erzeugnisse in die gentechnikfreie Produktion.“
Grundsätzliche Unterstützung von Bundesminister Rainer
Im Mai hatte Landwirtschaftsminister Alois Rainer der Ohne-Gentechnik-Branche versichert, dass eine gentechnikfreie Produktion auch nach Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes möglich bleiben werde. Auf dem Non-GMO Summit in Frankfurt erklärte er: „Ich bin überzeugt, dass wir Innovationen ermöglichen können, ohne die hohen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsstandards der Ohne-Gentechnik-Produkte zu gefährden.“
Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), forderte den Minister auf, die bestehenden Schutzregeln beizubehalten. „Minister Rainer muss dafür sorgen, dass die Schutzregeln weiterhin für alle Arten von NGT angewendet werden – so wie es dem Gutachten zufolge nach aktueller Rechtslage geboten ist.“
Der Branchenverband der deutschen Biowirtschaft (BÖLW) warnt: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium macht es sich zu einfach, wenn es nationale Koexistenzmaßnahmen für NGT-1-Pflanzen pauschal ablehnt.“ Die Lebensmittelerzeugung ohne Gentechnik müsse jetzt „durch konkrete Regelungen beziehungsweise deren konsequente Umsetzung“ abgesichert werden.
Nationale Schutzmaßnahmen wichtiger denn je
Für Betriebe, die gentechnikfreie Milch, Eier oder Fleisch erzeugen, sind nationale Koexistenzregeln von entscheidender Bedeutung: Ohne die Verpflichtung, verlässliche Informationen über den Einsatz von Gentechnik entlang der Produktionskette weiterzugeben, könnten sie möglicherweise nicht mehr feststellen, ob das von ihnen verwendete Futtermittel NGT1-Pflanzen enthält. Um die gentechnikfreie Produktion zu schützen, müssen die bestehenden Schutzmaßnahmen daher auch künftig gelten.
„Das neue EU-Gesetz war von Anfang an darauf ausgelegt, die Verbraucher im Dunkeln zu lassen und damit ihren Widerstand gegen Gentechnik-Erzeugnisse zu untergraben. Die Tatsache, dass Gentechnik im Ökolandbau auch weiterhin grundsätzlich verboten bleibt, bedeutet jedoch, dass diese Pflanzen – selbst wenn sie vor den Verbrauchern verborgen werden – auf dem Feld sichtbar bleiben müssen. Dafür zu sorgen, liegt in der Verantwortung der nationalen und regionalen Regierungen. Sie können sich dieser Verantwortung nicht entziehen“, sagte Franziska Achterberg, Leiterin Politik bei Save Our Seeds.
Save Our Seeds fordert alle EU-Regierungen auf, ihre nationalen Koexistenzregeln weiterhin anzuwenden und zu stärken, um gentechnikfreie Erzeuger und Naturschutzgebiete vor einer Kontamination mit Gentechnikpflanzen, einschließlich NGT1-Pflanzen, zu schützen.
Mehr Informationen zum Gutachten gibt es beim Informationsdienst Gentechnik.
Foto © Nina Werth. Georg Buchholz bei seinem Vortrag auf dem Non-GMO Summit in Frankfurt am 13. Mai 2026.




