Am 21. April hat der Rat der EU-Mitgliedsstaaten das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zum geplanten Gesetz über gentechnisch veränderte Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) formell angenommen.
Die Entscheidung fiel als sogenannter A‑Punkt – also ohne Aussprache. Damit bestätigt der Rat die informelle Einigung vom Dezember: Kroatien, Ungarn, Österreich, Rumänien, Slowenien und die Slowakei stimmten dagegen, während Belgien, Bulgarien und Deutschland sich enthielten.

Mit der formellen Zustimmung des Rates richtet sich die politische Aufmerksamkeit nun auf das Europäische Parlament, das voraussichtlich in einer Plenarabstimmung am 19. Mai über das Gesetz entscheiden wird.
Breiter Widerstand und klare Gründe, die Einigung nicht zu unterstützen
Mehrere Regierungen machten deutlich, dass ihr Nein weit über ein symbolisches Signal hinausgeht. Kroatien, Ungarn, Österreich, Slowenien und die Slowakei legten schriftliche Erklärungen vor, in denen sie ihre Ablehnung begründen.
Ein zentraler Kritikpunkt aller fünf Regierungen ist das Fehlen einer Kennzeichnung für Produkte aus Pflanzen der sogenannten „NGT-Kategorie 1“. Für die Slowakei ist das der entscheidende Einwand: Das Gesetz schränke das „Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine informierte Entscheidung“ ein.
Darüber hinaus argumentieren Kroatien, Ungarn, Österreich und Slowenien, dass der Vorschlag dem europäischen Vorsorgeprinzip nicht gerecht wird. Österreich, Ungarn und Slowenien kritisieren insbesondere den Wegfall verpflichtender Risikoprüfungen. Österreich erklärt außerdem, dass die Kriterien zur Gleichstellung vieler NGT-Pflanzen mit konventionellen Pflanzen „keine wissenschaftliche Grundlage“ hätten.
Auch praktische Fragen bleiben offen: Österreich stellte infrage, wie das Gentechnik-Verbot im Ökolandbau umgesetzt werden solle, „ohne erhebliche zusätzliche Kosten für den Agrarsektor zu verursachen“. Kroatien warnte, es gebe „keine Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Umweltkontaminationen durch NGT-Pflanzen und keine Entschädigungsmechanismen im Schadensfall, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen Landbau“.
Mehrere Regierungenkritisieren außerdem, dass die Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit verlieren würden, den Anbau dieser Gentechnik-Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken oder zu verbieten.
Ungarn erklärte, der Vorschlag gewährleiste nicht die „Einhaltung der internationalen Vertragsverpflichtungen Ungarns“ – dies vermutlich im Hinblick auf das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Ungarn hatte diesen Punkt bereits während seiner EU-Ratspräsidentschaft angesprochen. Österreich erklärte ausdrücklich, das Fehlen einer Risikoprüfung stehe „im Widerspruch“ zum Cartagena-Protokoll.
Patentfrage bleibt ungelöst
Ein weiterer zentraler Streitpunkt ist die Patentierung gentechnisch veränderter Pflanzen und ihrer Eigenschaften.
In einer begleitenden Erklärung verweist die Europäische Kommission im Wesentlichen auf bereits im Trilogtext enthaltene Maßnahmen: etwa die Beobachtung möglicher Auswirkungen auf kleinere Züchtungsunternehmen, die Förderung freiwilliger Lizenzierungsplattformen, die Beratung kleiner Züchter:innen, sowie einen geplanten „Verhaltenskodex“ für Patentinhaber:innen.
Aus Sicht Österreichs greift das zu kurz. Die Regierung sieht weder die grundlegenden Bedenken ausgeräumt noch ausreichende Rechtssicherheit geschaffen und warnt davor, dass Patente kleinere und mittlere Züchtungsunternehmen aus dem Markt drängen könnten.
Zunehmender Widerstand in Deutschland
Auch in Deutschland nehmen Kritik und Sorge zu, insbesondere mit Blick auf Saatgutpatente. Norbert Lins, einer der führenden agrarpolitischen Stimmen der CDU/CSU im EU-Parlament, forderte gemeinsam mit zehn weiteren Abgeordneten die Kommission auf, die Patentierbarkeit von genetischen Eigenschaften, die natürlich vorkommen oder durch konventionelle Züchtung erzielt werden können, klar auszuschließen.
In einem gemeinsamen Schreiben heißt es, die im Trilogergebnis vorgesehenen Patentregelungen könnten keine „klare politische und rechtliche Lösung“ ersetzen. Die Kommission müsse das EU-Patentrecht grundlegend überarbeiten.
Selbst der Deutsche Bauernverband (DBV), grundsätzlich ein Befürworter der neuen Gentechnik, erklärte, mit der „möglichen Einführung von Patenten“ werde „eine klare rote Linie überschritten“. Ein Sprecher warnte, der zu erwartende Schaden durch die Patentierung sei „deutlich größer als der erhoffte Nutzen der neuen Züchtungsmethoden für verbesserte Pflanzensorten“.
Parlamentsabstimmung könnte Verhandlungen verlängern
Das Europäische Parlament hat noch immer die Möglichkeit, den im Trilog ausgehandelten Text abzulehnen oder zu ändern. Die Plenarabstimmung ist derzeit für den 19. Mai vorgesehen.
Christophe Clergeau, Schattenberichterstatter der Sozialdemokraten, hat bereits angekündigt, Änderungsanträge insbesondere zur Patentfrage einzubringen. Sollten diese eine Mehrheit finden, müssten die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission erneut aufgenommen werden.
Bereits im Februar 2024 hatte das Europäische Parlament für ein vollständiges Patentverbot gestimmt. Ein entsprechender Änderungsantrag zur Änderung der EU-Biotechnologie-Richtlinie wurde damals nahezu einstimmig unterstützt. Dennoch wurde diese Forderung in den Trilog-Verhandlungen fallen gelassen.
Öffentlicher Druck wächst
Die bevorstehende Abstimmung im Parlament könnte die letzte Gelegenheit sein, ein geplantes Gesetz zu verbessern, das Landwirt:innen, Züchter:innen und Verbraucher:innen sowie der Umwelt schaden würde.
Wie wir bereits an anderer Stelle dargelegt haben, steht dieses Gesetz für eine politische Richtungsentscheidung, Transparenz abzubauen, Risiken zu verschleiern und die Kontrolle über unsere Ernährung in die Hände weniger Konzerne zu legen.
Save Our Seeds ruft gemeinsam mit Partnerorganisationen die Bürgerinnen und Bürger Europas dazu auf, ihre EU-Abgeordneten anzuschreiben und sie aufzufordern, das geplante Gesetz in seiner jetzigen Form abzulehnen. Mehr als 40.000 Menschen haben sich bereits beteiligt und gehandelt.
Mehr Informationen zur Ratsabstimmung finden Sie beim Informationsdienst Gentechnik
Bild © Europäische Union. Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, trägt die A‑Punkte vor.




