Deregulierung der EU Gentechnikgesetze?

Der Vor­stoß kommt nicht uner­war­tet: Am 24. Sep­tem­ber hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on offi­zi­ell vor­ge­schla­gen, das Gen­tech­nik­recht der EU grund­le­gend zu ver­än­dern: Bestimm­te gen­tech­nisch ver­än­der­te Orga­nis­men (GVO) sol­len von der bis­he­ri­gen Risi­ko­prü­fung und Kenn­zeich­nungs­pflicht aus­ge­nom­men wer­den. Sie bekom­men zu die­sem Zweck neue Namen wie „neue Genom­tech­ni­ken“, „geziel­te Muta­ge­ne­se“ und „Cis­ge­ne­se“ und bedürf­ten kei­ner Gen­tech­nik-Zulas­sung mehr. Vor drei Jah­ren hat­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof auch die­se Pro­duk­te neu­er Gen­tech­nik­ver­fah­ren wie CRISPR/Cas unmiss­ver­ständ­lich als GVO ein­ge­stuft. Dar­aus zieht die EU-Kom­mis­si­on den Schluss, dann eben das Gesetz, nach dem das Gericht ent­schied, zu ändern. Die jetzt vor­ge­schla­ge­nen Aus­nah­men sind dabei nur der Anfang.

„Es gibt gute Grün­de, drei­ßig Jah­re nach ihrer Ver­ab­schie­dung über eine Über­prü­fung der Zulas­sungs­ver­fah­ren und Risi­ko­be­wer­tun­gen von GVOs nach­zu­den­ken,“ kom­men­tier­te Ben­ny Haer­lin von „Save Our Seeds“, „der Vor­stoß, der uns jetzt vor­liegt ist aller­dings weder wis­sen­schaft­lich durch­dacht noch offen für Ver­bes­se­run­gen, son­dern scheint aus­schließ­lich dem Ziel zu die­nen, Sicher­heits­stan­dards zu sen­ken und die Grund­la­gen der Sicher­heits­phi­lo­so­phie der Gen­tech­nik-Richt­li­nie aus­zu­he­beln. Statt umsich­ti­ger Anpas­sung an die tech­ni­sche Ent­wick­lung, geht es hier wohl nur um Anpas­sung an die Inter­es­sen der Gen­tech-Indus­trie.“ Indi­zi­en dafür sieht er in der ein­sei­ti­gen Inter­pre­ta­ti­on von Aus­sa­gen der Euro­päi­schen Lebens­mit­tel­si­cher­heits­be­hör­de EFSA durch die Kom­mis­si­on und in einer wis­sen­schaft­lich nicht nach­voll­zieh­ba­ren Kasu­is­tik, nach der die beab­sich­tig­ten Effek­te bestimm­ter Gen­ma­ni­pu­la­tio­nen deren „Risi­kopfil“ im Ver­gleich zu ande­ren Mani­pu­la­tio­nen sub­stan­ti­ell schmä­lern.

Ver­ein­facht gesagt geht es etwa dar­um, dass in der Tat Muta­tio­nen ein­zel­ner Basen­paa­re in der DNA von Orga­nis­men in der Natur stän­dig vor­kom­men. Die­se gezielt mit Hil­fe eines eigens dafür geschaf­fe­nen und mit klas­si­schen Gen­tech-Metho­den in die Zel­le ein­ge­pflanz­ten Such- und Schnei­de­sys­tems (CRISPR/Cas) her­bei­zu­füh­ren und die­sen Vor­gang im Prin­zip belie­big oft zu wie­der­ho­len, um die DNA nach dem eige­nen Bau­plan „umzu­schrei­ben“, ist dage­gen ganz offen­sicht­lich kein natür­li­cher Vor­gang mehr. Das Ver­fah­ren hat viel­mehr ein enor­mes Poten­ti­al für schnel­le und weit­ge­hen­de gene­ti­sche Ver­än­de­run­gen mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen. Als Inno­va­ti­ons­po­ten­ti­al wird dies von Wissenschaftler*innen, Biotechnolog*innen und Gen­tech­nik­un­ter­neh­men auch ger­ne betont.

Dass damit auch neue Risi­ken ein­her­ge­hen, liegt auf der Hand. Dies gilt sowohl für beab­sich­tig­te Effek­te wie etwa die Pro­duk­ti­on neu­er Eiweis­se und Inhalts­stof­fe, toxi­sche Effek­te auf „Frass­fein­de“ oder die Anpas­sung an neue öko­lo­gi­sche Bedin­gun­gen (z.B. Hit­ze, Flut oder Dür­re), die Kon­kur­renz­vor­tei­le schafft. Es gilt aller­dings auch für eine brei­te Palet­te nicht beab­sich­tig­ter Effek­te. Das beginnt damit, dass die geziel­ten Muta­tio­nen auch an ande­ren Stel­len des Genoms statt­fin­den und dort unbe­merk­te Ver­än­de­run­gen ver­ur­sa­chen kön­nen oder doch nicht ganz so gezielt steu­er­bar dafür aber auf ande­re Orga­nis­men über­trag­bar sind. Und es endet damit, dass die Ein­füh­rung bestimm­ter Eigen­schaf­ten in ein Öko­sys­tem gänz­lich unvor­her­ge­se­he­ne Kon­se­quen­zen in dem kom­ple­xen Zusam­men­spiel von Pflan­zen, Mikro­or­ga­nis­men und Tie­ren haben kann. Für all die­se Effek­te gibt es wis­sen­schaft­lich gut doku­men­tier­te Bei­spie­le, die eine Risi­ko­ana­ly­se von Fall zu Fall und Schritt für Schritt ange­ra­ten erschei­nen las­sen. Dass bestimm­te Risi­ken nur dann bestehen, wenn DNA aus einem frem­den Orga­nis­mus über­tra­gen wird oder erst ab einer defi­nier­ba­ren Län­ge des ver­än­der­ten DNA-Abschnit­tes ist dage­gen nicht zu bele­gen.

Ein beson­de­rer Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on klingt auf den ers­ten Blick sehr sinn­voll: Bei künf­ti­gen Bewer­tun­gen soll­ten nicht nur die Risi­ken, son­dern auch die Chan­cen für Nach­hal­tig­keit und Umwelt bewer­tet wer­den. Bei nähe­rer Betrach­tung stellt sich jedoch her­aus, dass dies nur auf bestimm­te Tech­no­lo­gien, nicht aber auf mög­li­che Alter­na­ti­ven bezo­gen wer­den soll und es im Wesent­li­chen aus­rei­chen soll, mög­li­che Umwelt­vor­tei­le anzu­füh­ren, ohne deren Rea­li­sier­bar­keit, den Kon­text und ein Ver­gleich­bar­keit ermög­li­chen­des Bewer­tungs­sys­tem gesche­hen soll. Nicht rea­li­sier­te Ver­spre­chen etwa zur Redu­zie­rung von Pes­ti­zi­den (das Gegen­teil war nach­weis­bar der Effekt) oder des Anbaus unter erschwer­ten Bedin­gun­gen pflas­tern seit über drei Jahr­zehn­ten den Weg der Gen­tech­nik in der Land­wirt­schaft, die bis­her prak­tisch kei­nes davon erfüll­te. Es macht den an sich also begrü­ßens­wer­ten Ansatz der Abschät­zung von posi­ti­ven wie nega­ti­ven sozi­öko­no­mi­schen und öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen jen­seits der klas­si­schen Risi­ko­be­wer­tung von vorn­her­ein unglaub­wür­dig, wenn er ledig­lich zur beschleu­nig­ten Ein­füh­rung ein­zel­ner Tech­no­lo­gien ent­wi­ckelt und ein­ge­setzt wer­den soll.

Der Vor­schlag der Kom­mis­si­on kann als Auf­schlag für die heis­se Pha­se einer von Agar­che­mie-Kon­zer­nen und Tech­no­lo­gie-Inter­es­sens­grup­pen seit Jah­ren vor­be­rei­te­ten, neu­en Aus­ein­an­der­set­zung um den Ein­satz von Gen­tech­nik in der Land­wirt­schaft und Umwelt und in Lebens­mit­teln ver­stan­den wer­den. Sie wird sich mög­li­cher­wei­se über Jah­re hin­zie­hen. Bleibt zu hof­fen, dass der bis­her in die­sem Bereich in Euro­pa erfolg­reich rea­li­sier­te Vor­sor­ge-Gedan­ke und: Ein­spruch Euer Ehren!

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