Gentechnik-Deregulierung: Koalition weiterhin uneins

Die Par­tei­en der neu­en Regie­rungs­ko­ali­ti­on strei­ten wei­ter­hin dar­über, ob Lebens­mit­tel aus Gen­tech­nik-Pflan­zen, die mit­tels neu­er Ver­fah­ren wie CRISPR her­ge­stellt wur­den, für Verbraucher:innen gekenn­zeich­net wer­den soll­ten. Eine Debat­te im Bun­des­tag zeig­te die tie­fen Grä­ben zwi­schen CDU, CSU und SPD auf.

Ja – Nein – Jein

Aus Anlass eines Antrags der Frak­ti­on Bündnis90/Die Grü­nen debat­tier­te der Bun­des­tag am 21. Mai dar­über, ob Lebens­mit­tel, die Pflan­zen aus neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren (NGT) ent­hal­ten, für die Verbraucher:innen gekenn­zeich­net wer­den sol­len.

Der Grü­nen-Poli­ti­ker Karl Bär for­der­te hier­zu eine kla­re Posi­ti­on der Regie­rungs­par­tei­en: „SPD, CDU und CSU kön­nen sich da nicht weg­du­cken.“ Er sag­te: „Die Bun­des­re­gie­rung muss sich ent­schei­den: Ste­hen Sie auf der Sei­te der Men­schen in Deutsch­land, oder ste­hen Sie auf der Sei­te von weni­gen Kon­zer­nen, die damit Geld ver­die­nen wol­len?“

Die SPD-Frak­ti­on stell­te sich auf die Sei­te der Grü­nen: „Die Kenn­zeich­nungs­pflicht muss blei­ben, auch bei neu­en Gen­tech­ni­ken“, so die Abge­ord­ne­te Isa­bel Macken­sen-Geis. „Trans­pa­renz und Wahl­frei­heit sind die Basis für selbst­be­stimm­ten Kon­sum; denn damit wer­den wir in die Lage ver­setzt, den Markt mit­zu­ge­stal­ten. Das ist moder­ne Ver­brau­cher­po­li­tik“, so die SPD-Poli­ti­ke­rin.

Chris­toph Frau­en­preiß von der CDU behaup­te­te dage­gen, eine Kenn­zeich­nung auf Ver­pa­ckun­gen sei unnö­tig und füh­re zu mehr Büro­kra­tie. Man sol­le den Men­schen „die Angst und die Sor­ge vor neu­er Tech­no­lo­gie neh­men“ und „unnö­ti­ge Warn­hin­wei­se“ las­sen, so der Bank­be­triebs­wirt aus Cux­ha­ven.

Alex­an­der Engel­hard von der CSU stimm­te zunächst über­ein mit SPD und Grü­nen. Er sag­te: „Am Ende muss eine kla­re Rege­lung auf den Weg gebracht wer­den, die den Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern die Wahl lässt, was sie kon­su­mie­ren wol­len.“ Er füg­te jedoch hin­zu, dass eine Kenn­zeich­nungs­pflicht ent­lang der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te ein „Büro­kra­tie­mons­ter“ schaf­fen wür­de. Daher schös­sen die Grü­nen mit ihren For­de­run­gen „über das Ziel hin­aus“ und der Antrag müs­se im Agrar­aus­schuss wei­ter bera­ten wer­den. 

Kennzeichnung grundsätzlich möglich

Ein Red­ner der AfD lehn­te eine Kenn­zeich­nungs­pflicht ab mit der Begrün­dung, dass es „kei­ne Nach­weis­ver­fah­ren, kei­ne Labor­wer­te und kei­ne Prüf­sys­te­me“ gebe, die „ver­läss­lich fest­stel­len kön­nen, ob es sich um eine klas­si­sche oder eine neue Züch­tung han­delt“. Daher sei eine Kenn­zeich­nung „tech­nisch schlicht und ein­fach nicht mög­lich“.

Die­se Aus­sa­ge ist falsch. Schon heu­te sind eini­ge weni­ge Gen­tech­nik-Lebens­mit­tel nur schwer im Labor nach­weis­bar. Dazu gehö­ren ver­ar­bei­te­te Pro­duk­te wie Öl aus Gen­tech­nik-Soja und Zucker aus Gen­tech­nik-Rüben. Eine Gen­tech­nik-Kenn­zeich­nung ist den­noch mög­lich. Denn eta­blier­te EU-Label für Bio­pro­duk­te, Eier aus Frei­land­hal­tung und Gen­tech­nik-Pro­duk­te beru­hen auf einer lücken­lo­sen Doku­men­ta­ti­on ent­lang der Wert­schöp­fungs­ket­te. Für das EU-Par­la­ment, das sich für eine Ver­brau­cher-Kenn­zeich­nung aus­ge­spro­chen hat­te, ist dies die Grund­la­ge einer sol­chen Kenn­zeich­nung. Das Par­la­ment for­dert eine „Über­mitt­lung und Spei­che­rung der Infor­ma­ti­on, dass ein Erzeug­nis NGT-Pflan­zen und NGT-Erzeug­nis­se ent­hält oder aus sol­chen besteht, und der ein­deu­ti­gen Codes die­ser NGT in jeder Pha­se des Inver­kehr­brin­gens“.

Haltung der Bundesregierung unklar

Die Bun­des­re­gie­rung selbst hat zu die­sem The­ma noch kei­ne Stel­lung bezo­gen. Sie wird sich spä­tes­tens nach dem Abschluss der Tri­log­ver­hand­lun­gen in Brüs­sel posi­tio­nie­ren müs­sen. Dann stimmt der Rat der Agrar­mi­nis­ter for­mal und öffent­lich über das Ergeb­nis der Ver­hand­lun­gen ab.

Im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU, CSU und SPD steht zum The­ma Gen­tech­nik in der Land­wirt­schaft nichts. Ursprüng­lich woll­te die SPD dort eine “Kenn­zeich­nungs­pflicht für gen­tech­nisch ver­än­der­te Lebens­mit­tel” ver­an­kern, wäh­rend die CDU/CSU auf die “Chan­cen” aus “Neu­en Züch­tungs­me­tho­den (NGT)” ver­wei­sen woll­te. Dar­auf­hin rief Save Our Seeds, gemein­sam mit ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen, zu einer Email­ak­ti­on auf, um die Verhandler:innen von CDU, CSU und SPD von einer Kenn­zeich­nungs­pflicht zu über­zeu­gen. Über 3.000 Leu­te folg­ten dem Auf­ruf inner­halb von zwei Wochen.

Die Koali­ti­on hat sich zumin­dest grund­sätz­lich zum Ver­brau­cher­schutz bekannt: „Unse­rer Poli­tik liegt ein dif­fe­ren­zier­tes Ver­brau­cher­bild zugrun­de. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher sol­len selbst­be­stimmt ent­schei­den kön­nen. Wir unter­stüt­zen sie durch star­ke Rech­te, Trans­pa­renz und Infor­ma­ti­on, Bera­tung und Bil­dung, Schutz und Vor­sor­ge.“

Umwelt- und Ver­brau­cher­ver­bän­de sowie Vertreter:innen des Agrar- und Lebens­mit­tel­sek­tors haben wie­der­holt dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Kenn­zeich­nung von Gen­tech­nik-Pro­duk­ten für die Wahl­frei­heit der Verbraucher:innen sowie für die Zukunft der gen­tech­nik­frei­en Land­wirt­schaft, erfor­der­lich ist.

Mehr Infor­ma­tio­nen hier­zu beim Infor­ma­ti­ons­dienst Gen­tech­nik

Bild ©Deut­scher Bun­des­tag – Isa­bel Macken­sen-Geis wäh­rend der Debat­te

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