Gentechnik-Deregulierung: Einigung im EU-Trilog

In einer nächt­li­chen Sit­zung vom 3. auf den 4. Dezem­ber haben sich die Unterhändler:innen von EU-Minis­ter­rat, ‑Par­la­ment und ‑Kom­mis­si­on auf eine weit­rei­chen­de Dere­gu­lie­rung von Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik (NGT) – wie etwa der Gen­sche­re CRISPR/Cas – geei­nigt. Danach sol­len fast alle Vor­ga­ben des EU-Gen­tech­nik­rechts für die­se Art von Gen­tech­nik-Pflan­zen abge­schafft wer­den.  

Was wurde ausgehandelt?

Gen­tech­nik-Pflan­zen, die den Kri­te­ri­en der sog. „NGT Kate­go­rie 1“ ent­spre­chen, sol­len ohne Kenn­zeich­nung, Rück­ver­folg­bar­keit oder Risi­ko­prü­fung auf den Markt kom­men. Dazu gehö­ren Gen­tech­nik-Pflan­zen, bei denen weni­ger als 20 Ver­än­de­run­gen pro Genom vor­ge­nom­men wur­den. Die Orga­ni­sa­ti­on Test­bio­tech bezeich­net die­se Kri­te­ri­en als „wis­sen­schaft­lich unsin­nig“. Sie dien­ten „ledig­lich dazu, die aller­meis­ten NGT-Pflan­zen von den bis­he­ri­gen Vor­ga­ben des Gen­tech­nik­ge­set­zes aus­zu­neh­men“.  

Außer­dem müs­sen Her­stel­ler kei­ne Nach­weis­ver­fah­ren mehr hin­ter­le­gen, und das Umwelt-Moni­to­ring ent­fällt. Offi­zi­el­le Begrün­dung ist, dass die­se Gen­tech­nik-Pflan­zen sich nicht von kon­ven­tio­nell gezüch­te­ten Pflan­zen unter­schei­den. Den­noch soll das Patent­recht voll zur Anwen­dung kom­men – egal, ob die Gen­tech­nik-Pflan­zen „ver­gleich­bar mit her­kömm­lich gezüch­te­ten“ sind oder nicht.  

Damit setz­ten Rat und Kom­mis­si­on ihre Posi­tio­nen gegen­über dem Par­la­ment durch. Das Par­la­ment hat­te gefor­dert, dass auch Pro­duk­te aus NGT1-Pflan­zen für Verbraucher:innen gekenn­zeich­net wer­den müs­sen. Außer­dem hat­te es für ein Patent­ver­bot auf Eigen­schaf­ten und Pflan­zen gestimmt, die „ver­gleich­bar wie durch her­kömm­li­che Züch­tung“ erzeugt wur­den.

Neu ist, dass Gen­tech­nik-Pflan­zen nur dann als „NGT1“ ein­ge­stuft wer­den sol­len, wenn die gen­tech­ni­sche Ver­än­de­rung nicht dar­auf abzielt, dass sie resis­tent gegen­über Her­bi­zi­den sind oder ein bereits bekann­tes Insek­ten­gift pro­du­zie­ren. Der Rat woll­te ein­gangs – auf Betrei­ben Frank­reichs – nur her­bi­zid-tole­ran­te Gen­tech­nik-Pflan­zen aus­schlie­ßen.

Verbraucher sollen im Dunkeln bleiben

Nach den neu­en Regeln soll nur noch Saat­gut ver­pflich­tend als gen­tech­nisch ver­än­dert gekenn­zeich­net wer­den, Pro­duk­te hin­ge­gen nicht mehr. Das wider­spricht ein­deu­tig dem Wil­len der Verbraucher:innen in Deutsch­land. Laut einer Umfra­ge des BfN sind 94 Pro­zent der Erwach­se­nen dafür, dass Lebens­mit­tel, die mit neu­en Gen­tech­nik­ver­fah­ren her­ge­stellt wur­den, im Han­del ein­deu­tig gekenn­zeich­net wer­den.

Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (VZBV) bestä­tigt dies: „Umfra­gen zei­gen – und wir sehen es auch in unse­ren Bera­tun­gen – dass das vie­len Men­schen wich­tig ist.“ Der Lebens­mit­tel­händ­ler Rewe sieht daher die Ent­schei­dung „kri­tisch“ und will „mög­li­che Aus­wir­kun­gen“ prü­fen. Der Kon­zern beton­te: „Wir set­zen uns im Sin­ne unse­rer Kun­din­nen und Kun­den für Wahl­frei­heit und Trans­pa­renz ent­lang der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te ein.“ Rewe ist hin­ter Ede­ka die Num­mer zwei im deut­schen Lebens­mit­tel­han­del. 

Patentierung wird nicht eingeschränkt  

Zum The­ma Paten­te woll­ten die Unterhändler:innen durch mini­ma­le Maß­nah­men die Rechts­si­cher­heit für Züchter:innen und Landwirt:innen ver­bes­sern. Eine Exper­ten­grup­pe soll nun die Ent­wick­lun­gen beob­ach­ten, und die EU-Kom­mis­si­on soll einen Ver­hal­tens­ko­dex für die Lizen­zie­rung ent­wi­ckeln.

Der Deut­sche Bau­ern­ver­band (DBV), grund­sätz­lich ein Befür­wor­ter der neu­en Gen­tech­nik, sieht bei Paten­ten den­noch „eine kla­re rote Linie über­schrit­ten“. Er warn­te: „Wenn zen­tra­le Pflan­zen­ei­gen­schaf­ten von ein­zel­nen Unter­neh­men mono­po­li­siert wer­den, ver­lie­ren unse­re Land­wir­te und klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Züch­ter den Zugang zu wich­ti­gem gene­ti­schem Mate­ri­al.” Dem Ver­band zufol­ge wären die Aus­wir­kun­gen für die Land­wirt­schaft weit­rei­chend: „Weni­ger Wett­be­werb unter den Züch­tern, stei­gen­de Saat­gut­prei­se und ein Rück­gang der Sor­ten­viel­falt.“

Ein Bünd­nis aus Bau­ern­ver­band (DBV), Bun­des­ver­band Deut­scher Pflan­zen­züch­ter (BDP), Bund Öko­lo­gi­sche Lebens­mit­tel­wirt­schaft (BÖLW) und ande­ren hat­te eine wirk­sa­me Ein­schrän­kung von Paten­ten gefor­dert.

Bio- und Ohne-Gentechnik-Wirtschaft tragen die Kosten

Im Öko­land­bau bleibt der Ein­satz von Gen­tech­nik – ein­schließ­lich der sog. NGT1-Pflan­zen – wei­ter­hin ver­bo­ten. Wenn Spu­ren in Bio-Pro­duk­ten „tech­nisch unver­meid­bar“ sind, soll das aber kei­nen Ver­stoß dar­stel­len. Der Bund Öko­lo­gi­sche Lebens­mit­tel­wirt­schaft (BÖLW) betont: „Bio bleibt sicher“. Er beklagt den „Aus­ver­kauf der euro­päi­schen Züch­tungs- und Land­wirt­schaft an die Kon­zer­ne“ – zulas­ten der euro­päi­schen Lebens­mit­tel­wirt­schaft.

Der Ver­band Lebens­mit­tel ohne Gen­tech­nik (VLOG) weist dar­auf  hin, dass es deut­lich auf­wän­di­ger wür­de, dem Wunsch nach Lebens­mit­teln ohne Gen­tech­nik nach­zu­kom­men, dadurch „wür­den Lebens­mit­tel noch teu­rer“. Auch er ist der Mei­nung, eine Abschaf­fung der Kenn­zeich­nungs­pflicht wür­de „der gesam­ten euro­päi­schen Lebens­mit­tel­wirt­schaft scha­den, nicht nur ‚Ohne Gen­tech­nik‘ und Bio“.

Bio-Bäue­rin Pola Kren­kel aus Bay­ern befürch­tet: „Wenn die­ser Vor­schlag so durch­kommt, steht die Zukunft der gen­tech­nik­frei­en Land­wirt­schaft und der Umwelt auf dem Spiel. Es droht die Durch­pa­ten­tie­rung unse­rer Lebens­grund­la­gen. Bäue­rin­nen wie Züch­ter müss­ten sich mit kom­pli­zier­ten Patent­pro­ble­men und Rechts­strei­tig­kei­ten her­um­schla­gen – ein ech­tes Hor­ror­sze­na­rio.“

Bundesregierung wackelt

Damit das neue Gesetz gül­tig wird, muss die Eini­gung noch von einer Mehr­heit in Par­la­ment und Rat bestä­tigt wer­den. Eine Mehr­heit im Par­la­ment käme wohl nur mit den Stim­men von Rechts­au­ßen zustan­de. Vie­le Sozi­al­de­mo­kra­ten wol­len stär­ke­re Vor­ga­ben, Grü­ne und Lin­ke eben­so. Im Tri­log hat­ten Unterhändler:innen von Christ­de­mo­kra­ten, Libe­ra­len und Extrem­rechts ange­deu­tet, dem Ergeb­nis zustim­men zu wol­len.   

Auch im Minis­ter­rat könn­te die Mehr­heit knapp aus­fal­len. Die vori­ge Bun­des­re­gie­rung hat­te der Dere­gu­lie­rung im März nicht zuge­stimmt. Wie sich die heu­ti­ge Regie­rung ver­hal­ten wird, bleibt unklar. Ein Spre­cher des Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums ver­wies die Süd­deut­sche Zei­tung auf den Koali­ti­ons­ver­trag, der vor­se­he, „die Bio­tech­no­lo­gie als Schlüs­sel­tech­no­lo­gie zu för­dern und ihre Anwen­dung regu­la­to­risch zu erleich­tern, auch mit Blick auf die neu­en geno­mi­schen Tech­ni­ken“. 

In Deutsch­land stem­men sich Ver­bän­de aus Umwelt­schutz, Bio­bran­che, bäu­er­li­cher Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz ein­hel­lig gegen die Gen­tech­nik-Dere­gu­lie­rung. Mehr als 130.000 Bürger:innen for­dern den Erhalt der gel­ten­den Gen­tech­nik­re­geln auch im Umgang mit neu­en Gen­tech­ni­ken (NGT) wie der Gen­sche­re CRISPR/Cas. Auch die Unter­neh­men Rewe, dm, Alna­tu­ra, denn­ree und Rapun­zel hat­ten EU-Abge­ord­ne­te im Novem­ber auf­ge­for­dert, einem mög­li­chen Ver­hand­lungs­er­geb­nis nur dann zuzu­stim­men, wenn es „Kenn­zeich­nungs­pflicht, Rück­ver­folg­bar­keit und Koexis­tenz­maß­nah­men“ umfasst.

Save Our Seeds hat­te noch am Diens­tag an einem gemein­sa­men Pro­test vor dem Kanz­ler­amt teil­ge­nom­men.

Mehr Infor­ma­tio­nen beim Infor­ma­ti­ons­dienst Gen­tech­nik

Bild © Nick Jaus­si. Bene­dikt Haer­lin bei der Über­ga­be einer Gen­tech­nik-Peti­ti­on an das BMLEH in Ber­lin am 26. Novem­ber 2025

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