Gene Drive Organismen erstmals im Gentechnikrecht reguliert

Mit dem Inkraft­treten der Änderun­gen an der Gen­tech­niksicher­heitsverord­nung (GenTSV) wer­den Gene Dri­ve Organ­is­men expliz­it in den Gel­tungs­bere­ich des deutschen Gen­tech­nikrechts aufgenom­men. Im Jahr 2019 wurde im Zuge ein­er Nov­el­lierung ein Ver­fahren für die Bes­tim­mung von Sicher­heit­saufla­gen für Labor­ex­per­i­mente mit Gene Dri­ve Organ­is­men (GDO) fest­gelegt.

Gene Dri­ve Organ­is­men müssen dem­nach grund­sät­zlich in die Sicher­heitsstufe 3 von 4 eingestuft wer­den. Das hat zur Folge, dass vor Beginn jedes Labor­ex­per­i­mentes eine Genehmi­gung der zuständi­gen Lan­des­be­hörde einge­holt wer­den muss.

„Die Ein­führung ein­er Genehmi­gungspflicht für Exper­i­mente mit hochin­va­siv­en gen­tech­nisch verän­derten Gene Dri­ve Organ­is­men ist ein wichtiger erster Schritt. Dieser ist dem Ein­greifen des Bun­desrats nach Inter­ven­tion von Umwelt- und Land­wirtschaftsver­bän­den zu ver­danken. Die Möglichkeit ein­er Ein­stu­fung in Sicher­heitsstufen 1 und 2 nach ein­er Einzelfall­be­w­er­tung durch die ZKBS halte ich jedoch für gefährlich“ so Mareike Imken, Koor­di­na­torin der europäis­chen Stop Gene Dri­ve Kam­pagne.

Das liege darin begrün­det, dass die Gen­tech­niksicher­heitsverord­nung weit­er­hin nicht auf die von Gene Dri­ve Organ­is­men aus­ge­hen­den Gefahren für Arten­vielfalt und Umwelt durch die selb­st­ständi­ge und inva­sive Aus­bre­itung von gen­tech­nisch verän­derten Gene Dri­ve Organ­is­men aus­gelegt sei.

„Bere­its das Entkom­men einzel­ner Ver­such­stiere, etwa von Gene Dri­ve Fliegen oder Mück­en aus einem Forschungsla­bor, kön­nte erhe­blichen Schaden in der Umwelt verur­sachen und the­o­retisch zur Aus­rot­tung wildleben­der Pop­u­la­tio­nen oder der gesamten Art führen. Deshalb soll­ten drin­gend spez­i­fis­che Sicher­heit­saufla­gen für Labor­ex­per­i­mente mit Gene Dri­ve Organ­is­men entwick­elt wer­den, wie es die Erfind­er dieser Gen­tech­nolo­gie und der Bun­desrat fordern. Außer­dem muss die seit Jahren vakante Sachver­ständi­gen­stelle zu Naturschutzfra­gen inner­halb der ZKBS nun schnell nachbe­set­zt wer­den. Eine Sicher­heit­se­in­stu­fung und Risikobe­w­er­tung von Gene Dri­ve Organ­is­men ohne die Beratung durch eine Naturschutzex­per­tin darf es nicht mehr geben,“ so Imken.

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