EU Umweltminister gegen Gentechnik-Deregulierung

Die geplan­te Dere­gu­lie­rung von Pro­duk­ten eini­ger neu­er Gen­tech­nik­me­tho­den (CRIS­PR-Cas u.a.), die von der EU Kom­mis­si­on für Anfang Juni ange­kün­digt wur­de, stößt jetzt auch im Minis­ter­rat der EU auf Gegen­wind. Wäh­rend die EU Kom­mis­si­on den Vor­schlag dem Agrar­mi­nis­ter­rat unter­brei­ten will, wur­de auf dem Umwelt­mi­nis­ter­rat am 16. März mas­si­ve Kri­tik am Vor­ge­hen und an den wis­sen­schaft­li­chen Grund­an­nah­men der EU-Kom­mis­si­on laut.

Öster­reichs Kli­ma- und Umwelt­mi­nis­te­rin Leo­no­ra Gewess­ler (links) hat­te in einem Memo an die Rats­mit­glie­der die bis­he­ri­ge wis­sen­schaft­li­che Vor­be­rei­tung und die Betei­li­gung der Mit­glieds­staa­ten scharf kri­ti­siert. „Die Fol­gen­ab­schät­zung erfolg­te haupt­säch­lich anhand eines Fra­ge­bo­gens, der weit­ge­hend auf Erwar­tun­gen, Annah­men und sug­ges­ti­ven Sze­na­ri­en beruh­te anstatt auf Daten und wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Metho­den,“ heißt es da. Sechs Mit­glieds­staa­ten unter­stütz­ten den Vor­stoss, Deutsch­land äus­ser­te sich ver­hal­ten kri­tisch, vier Staa­ten stell­ten sich hin­ter die EU Kom­mis­si­on. 

„Wir for­dern die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on daher auf, eine umfas­sen­de Umwelt- und Gesund­heits­ri­si­ko­prü­fung vor­zu­se­hen, wie sie für GVOs exis­tiert, und ihren Geset­zes­vor­schlag nicht auf ein vages und noch nicht aus­rei­chend aus­ge­ar­bei­te­tes Kon­zept zu stüt­zen,“ fährt das öster­rei­chi­sche Umwelt­mi­nis­te­ri­um in dem Papier fort. In dem Papier wird der Rats­prä­si­dent nun zur Ein­rich­tung einer ad hoc Arbeits­grup­pe aus zustän­di­gen Umwelt‑, Gesund­heits- und Land­wirt­schafts­be­hör­den der Län­der auf­ge­for­dert.

Die Ver­tre­te­rin Deutsch­lands begrüß­te eine brei­te Debat­te und beton­te, dass ihr ein gesell­schaft­lich akzep­tier­ter Umgang mit den neu­en Tech­ni­ken samt Vor­sor­ge, Wahl­frei­heit und Koexis­tenz ver­schie­de­ner Anbau­sys­te­me wich­tig sei, ohne sich direkt hin­ter die For­de­run­gen Öster­reichs zu stel­len.

„Die öster­rei­chi­sche Hal­tung ist klar: Auch für die neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren müs­sen die drei Grund­pfei­ler Vor­sor­ge­prin­zip, wis­sen­schaft­li­che Risi­ko­be­wer­tung und Kenn­zeich­nungs­pflicht gel­ten,“, schreibt Umwelt­mi­nis­te­rin Leo­no­re Gewess­ler in einer Pres­se­mit­tei­lung. „Neue Ver­fah­ren zur Gen­tech­nik durch die Hin­ter­tür sind für uns nicht akzep­ta­bel. Die Konsument:innen haben das Recht zu wis­sen, was auf ihren Tel­lern lan­det“.

Eine Mehr­heit der Mit­glieds­staa­ten mel­de­te sich in der Debat­te, die nur kurz unter „Sons­ti­ges“ geführt wur­de, nicht zu Wort. Der Umwelt­kom­mis­sar Vir­gi­ni­jus Sin­ke­vici­us ver­tei­dig­te das Vor­ge­hen und die Fol­gen­ab­schät­zung sei­ner Kol­le­gin, der Gesund­heits­kom­mis­sa­rin Stel­la Kyria­ki­des.

Bild © Euro­pean Uni­on

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