Gentechnik-Deregulierung wohl völkerrechtswidrig

Einem neu­en Rechts­gut­ach­ten zufol­ge ver­sto­ßen die Vor­schlä­ge zur Locke­rung des EU-Gen­tech­nik­rechts gegen inter­na­tio­na­les Recht. In min­des­tens zwei Punk­ten sei das geplan­te EU-Gesetz zu „neu­en geno­mi­schen Tech­ni­ken“ (NGT) nicht mit dem Bio­si­cher­heits­pro­to­koll des UN-Abkom­mens über die bio­lo­gi­sche Viel­falt ver­ein­bar.

Das Gut­ach­ten der Frei­bur­ger Völ­ker­rechts­exper­tin Dr. Sil­ja Vöneky im Auf­trag des Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums for­dert die EU auf, ihre neu­en Vor­schrif­ten an ihre völ­ker­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen anzu­pas­sen, um die Bio­si­cher­heits­stan­dards des Pro­to­kolls zu wah­ren:  „Um die Ein­hal­tung des Car­ta­ge­na Pro­to­kolls sicher­zu­stel­len, soll­te eine zukünf­ti­ge EU-Ver­ord­nung fol­gen­de Ele­men­te ent­hal­ten: Bei­be­hal­tung der Anmel­de- und Mit­tei­lungs­pflich­ten für NGT-1-Pflan­zen gemäß den Anfor­de­run­gen des Car­ta­ge­na Pro­to­kolls; Ver­pflich­tung zur Kenn­zeich­nung aller NGT-1-Pflan­zen und ihrer Pro­duk­te, ein­schließ­lich der Pflicht zur Gewähr­leis­tung ihrer Rück­ver­folg­bar­keit inner­halb der EU.“

Das Car­ta­ge­na Pro­to­koll über die bio­lo­gi­sche Sicher­heit ist ein völ­ker­recht­lich bin­den­des Abkom­men, das die grenz­über­schrei­ten­de Ver­brin­gung leben­der ver­än­der­ter Orga­nis­men (LMOs) regelt. Als Zusatz­pro­to­koll zum UN-Abkom­men über die bio­lo­gi­sche Viel­falt (Con­ven­ti­on on Bio­lo­gi­cal Diver­si­ty, CBD) zielt es dar­auf ab, die Arten­viel­falt und die mensch­li­che Gesund­heit zu schüt­zen. Die EU und ihre Mit­glieds­län­der sind Ver­trags­par­tei­en des Car­ta­ge­na Pro­to­kolls.

Ande­re Rechts­exper­ten hat­ten bereits auf die Unver­ein­bar­keit der EU-Vor­schlä­ge mit dem Car­ta­ge­na Pro­to­koll hin­ge­wie­sen. Dazu gehö­ren die fran­zö­si­sche Kanz­lei Arte­mi­sia und die deut­sche Kanz­lei Gaß­ner, Groth, Sie­de­rer & Coll. Auch Green­peace hat­te  vor einem Ver­stoß gegen die inter­na­tio­na­len Ver­pflich­tun­gen der EU gewarnt.

Die unga­ri­sche EU-Rats­prä­si­dent­schaft schlug im letz­ten Jahr vor, die offe­nen Rechts­fra­gen in die­sem Zusam­men­hang abklä­ren zu las­sen. Doch nur weni­ge Län­der stimm­ten dem zu, dar­un­ter Öster­reich, Lett­land, Rumä­ni­en und Slo­we­ni­en. Ande­re Län­der wie Däne­mark, Schwe­den und die Nie­der­lan­de sahen kei­nen Kon­flikt zwi­schen EU-Vor­schlag und Car­ta­ge­na Pro­to­koll. Die EU-Kom­mis­si­on habe die Ver­ein­bar­keit mit dem Pro­to­koll mehr­fach bestä­tigt.  

Save Our Seeds for­dert die EU-Kom­mis­si­on, den Minis­ter­rat und das Par­la­ment auf, die Hin­wei­se der Rechts­exper­ten zu prü­fen und in ihre Vor­schlä­ge ein­zu­ar­bei­ten. Andern­falls wird der Euro­päi­sche Gerichts­hof mit hoher Wahr­schein­lich­keit das Gesetz kas­sie­ren. Das wäre eine schwe­re Bla­ma­ge für die EU, die zu Recht immer wie­der auf Demo­kra­tie und Rechts­staat­lich­keit pocht.

Bild ©Uni­ver­si­tät Frei­burg, Insti­tut für Deut­sches, Euro­päi­sches und Inter­na­tio­na­les Öffent­li­ches Recht

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