Über 420.000 Menschen fordern Wahlfreiheit und Risikoprüfung

Kom­men gen­tech­nisch verän­derte Organ­is­men (GVO) bald ohne Kennze­ich­nung und Risiko­prü­fung auf Europas Äck­er und Teller? Die EU-Kom­mis­sion will die meis­ten mit dem CRISPR-Cas Ver­fahren erzeugten GVO vom bish­eri­gen Zulas­sungsver­fahren aus­nehmen. Dage­gen wen­det sich eine europaweite Peti­tion, die am 1. Dezem­ber den Par­la­men­tarischen Staatssekretärin­nen Dr. Bet­ti­na Hoff­mann und Dr. Manuela Rottmann vor dem Kan­zler­amt übergeben wurde. SOS hat­te zusam­men mit vie­len weit­eren Organ­i­sa­tio­nen gesam­melt und die Peti­tion heute übergeben.

Die Kern­forderun­gen der Peti­tion laut­en:

  • Auch neue gen­tech­nisch verän­derte Organ­is­men (GVO) müssen so gekennze­ich­net wer­den, dass Ver­braucherin­nen, Bauern, Züch­terin­nen und Unternehmen aus Han­del und Ver­ar­beitung sie jed­erzeit erken­nen und ver­mei­den kön­nen.
  • Auch neue GVO müssen weit­er­hin entsprechend dem EU-Vor­sorgeprinzip ein­er Risiko­prü­fung und ‑bew­er­tung unter­zo­gen wer­den.
  • Rück­ver­fol­gbarkeit und Nach­weisver­fahren müssten eine Zulas­sungsvo­raus­set­zung für GVO bleiben, eben­so die Rück­hol­barkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschä­den haften.
  • EU, Bund und Län­der müssen mehr Forschung zu Umwelt‑, Bio­di­ver­sitäts- und Gesund­heit­srisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomis­chen Auswirkun­gen sowie zur Entwick­lung genereller Nach­weisver­fahren fördern.
  • Um eine vielfältige, kli­mafre­undliche und sozial gerechte ökol­o­gis­che und bäuer­liche Land­wirtschaft voranzubrin­gen, soll­ten vor allem Forschung und Weit­er­en­twick­lung von bewährten und wirk­samen gen­tech­nikfreien agrarökol­o­gis­chen Meth­o­d­en gefördert wer­den.

Die Peti­tion wird EU-weit von über 50 Organ­i­sa­tio­nen aus Umwelt- und Ver­brauch­er­schutz sowie Land- und Lebens­mit­tel­wirtschaft getra­gen.

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