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10.11.2016 | permalink
EU-Kommission: keine Patente auf konventionelle Züchtung
Im Kampf gegen Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere hat die internationale Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“ einen Erfolg erzielt: In einer lange erwarteten Stellungnahme erklärte die Europäische Kommission kürzlich, dass sie solche Pflanzen und Tiere nicht für patentierbar hält. Damit widerspricht sie der bisherigen Praxis des Europäischen Patentamts (EPA). Die Koalition fordert jetzt die beteiligten Regierungen auf, diese Entscheidungspraxis des EPA abzustellen.
Nach dem Europäischen Patentübereinkommen, das der Arbeit des EPA zugrunde liegt, sind Organismen nicht patentierbar, die durch „im wesentlichen biologische Verfahren“ entstanden sind. Für die EU-Kommission fällt darunter die konventionelle Züchtung, für das EPA dagegen nicht. Da das EPA in München aber keine Institution der Europäischen Union (EU) ist, unterliegt es keiner demokratischen oder gerichtlichen Kontrolle. Einfluss nehmen können allerdings die Länderregierungen, die im Verwaltungsrat des EPA sitzen, darunter die Bundesrepublik.
„Daher ist es jetzt Aufgabe der europäischen Regierungen, das EPA einer wirksamen politischen Kontrolle zu unterwerfen“, sagte Christoph Then, Koordinator von „Keine Patente auf Saatgut“. Die Regierungen müssten dafür sorgen, dass die Stellungnahme der EU-Kommission in rechtlich bindende Regeln umgesetzt werde. Nach Angaben des Bündnisses lehnen unter anderem Deutschland, die Niederlande, Österreich und Frankreich derartige Patente ab. Ende November soll das Thema im Wettbewerbsrat der EU beraten werden.
„Das EPA hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, diese Patente zu erteilen“, kritisierte Iga Niznik von Arche Noah Österreich, einer der Trägerorganisationen von „Keine Patente auf Saatgut!“. Das Bündnis fürchtet vor allem, dass Saatgut und Lebensmittel zunehmend monopolisiert werden könnten. Das EPA hat bislang mehr als 100 konventionelle Züchtungen patentiert, darunter auch Tomaten und Brokkoli.
Nichtregierungsorganisationen hatten dem Verwaltungsrat des EPA bereits im Juni mehr als 800.000 Unterschriften dagegen überreicht. Der Verwaltungsrat besteht aus den Repräsentanten der 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, von denen einige nicht gleichzeitig EU-Mitglied sind. Er soll über die korrekte Auslegung der Patentgesetze wachen. [vef]
- Presseinfo "No patents on seeds": EU-Kommission hält Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung für nicht patentierbar (3.11.2016)
- Mitteilung der Europäischen Kommission über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (8.11.2016)
- BÖLW-Kommentar in Schrot und Korn: Patente auf Leben wirksam verhindern (7.11.2016)
- Hunderttausende Unterschriften gegen Bio-Patente (30.6.2016)
- Dossier: Patente in der Landwirtschaft
- Petition und FAQ: Keine Patente auf Pflanzen und Tiere
10.11.2016 | permalink
BÖLW-Herbsttagung: Landwirtschaft und Klimakrise
Am 09.11. diskutierten unter dem Aufhänger „Agriculture please!“ Referent*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik die Rolle der Landwirtschaft in der Klimakrise auf der Herbsttagung des Bundes ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die Teilnehmenden des Panels zeigten sich sichtlich enttäuscht über die Vertagung des Klimaschutzplans.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte sich am Dienstagabend in letzter Minute geweigert, der nationalen Strategie für die zu erreichenden Klimaschutzziele aus Paris zuzustimmen. Damit stellt er Bundesumweltministerin Hendriks nicht nur bloß, sondern schickt sie „ohne Plan“ zum Klimagipfel nach Marrakesch, wo der jüngst in Kraft getretene Klimavertrag von Paris konkretisiert wird.
Hermann Lotze-Campen vom Potsdam-Institut für Klimaforschung (PIK) stellte zunächst weltweite Herausforderungen für Landwirtschaft und Landnutzung sowie mögliche Lösungsansätze in einem Vortrag dar. Neben der steigenden Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln sowie nach Bioenergie benannte der Professor für nachhaltige Landnutzung und Klimawandel unter anderem die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen, die knapp ein Viertel des Gesamtausstoßes ausmachen, als zentralen Faktor. Die Tierproduktion sei hier eine wesentliche Stellgröße. Als mögliche Lösungsansätze nannte er beispielsweise Emissionshandel oder -besteuerung sowie Kompensationszahlungen, aber auch Technologieentwicklungen, Informationssysteme und die Integration verschiedener Politikbereiche.
Anschließend diskutierten Bernhard Walter (Brot für die Welt), Bärbel Höhn (Bündnis 90/ Die Grünen), Clemens Neumann (BMEL), Jan Plagge (BÖLW) und Lotze-Campen selbst die Rolle der Landwirtschaft als Täter, Opfer und Retter der Klimakrise. Die Panelist*innen kritisierten insbesondere die fehlenden Maßnahmen im Klimaschutzplan der Bundesregierung. Höhn prangerte beispielsweise an, längst vorhandene Studien zur Bedeutung des Fleischkonsums erneut zu erstellen. So ginge nicht-vorhandene Zeit verloren und die Klimaschutzziele rückten in weite Ferne. Schließlich forderte BÖLW-Vorstand Plagge vom Vertreter des Landwirtschaftsministeriums Neumann, dass Zielkonflikte nicht – wie im Klimaschutzplan formuliert – vermieden werden sollten. Vielmehr solle sich die Politik diesen Konflikten stellen, um eine Lösung zu finden.
Hoffnung verbreitete der Impulsvortrag von Sepp Braun, Bioland-Bauer aus Bayern. Anhand ausgewählter Positivbeispiele verdeutlichte Braun, wie er die Agrarwende tagtäglich auf seinem Betrieb Wirklichkeit werden lässt. Er stellte Agroforstsysteme sowie das Ausbringen von Kleegras-Kräutern zur Kohlendioxidspeicherung und für Humusböden als vielversprechende Beiträge für eine nachhaltige Landwirtschaft vor. Alexander Mahler vom Forum für ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) unterstrich in seinem Zwischenruf die Bedeutung der Internalisierung externer Kosten. Kund*innen würden noch immer überwiegend durch die Preispolitik beeinflusst, ihre Kaufentscheidung treffen. Das Label „Preis“ müsse folglich die ökologische Wahrheit sprechen.
Auf der Veranstaltung ist deutlich geworden, dass die Bundesregierung konkrete Maßnahmen im Klimaschutzplan integrieren muss. Sonst werden wichtige Klimaschutzziele wie die Kohlendioxidreduktion und das 2-Grad-Ziel keinesfalls erreicht.
04.11.2016 | permalink
EU-Kommission: Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar
Die Europäische Kommission hat Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung eine Absage erteilt – und damit auch der viel kritisierten Praxis des Europäischen Patentamts (EPA), das diese Patente immer wieder erteilt. In einer am 3. November veröffentlichten Stellungnahme heißt es: „Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass der EU-Gesetzgeber bei Verabschiedung der Richtlinie 98/44/EC die Absicht hatte, Produkte (Pflanzen/Tiere und Teile von Pflanzen und Tieren), die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren gewonnen wurden, von der Patentierung auszunehmen.“ Die Position der Kommission widerspricht der Auslegung des EU-Patentrechts durch das EPA. Dessen Große Beschwerdekammer hatte im März 2015 in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“ entschieden, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind.
Das internationale Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“, das weltweit von mehr als 300 NGOs und Bauernorganisationen unterstützt wird, begrüßte die Stellungnahme der Kommission. „Dies ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft, die seit vielen Jahren gegen Patente auf Pflanzen und Tiere kämpft“, sagt Christoph Then, Koordinator des Bündnisses. Doch er betont auch, dass die Stellungnahme der Kommission rechtlich noch nicht bindend ist. „Zudem sind weitere Definitionen notwendig, um die Verbote rechtlich wirksam zu machen. Daher ist es jetzt die Aufgabe der europäischen Regierungen, das EPA einer wirksamen politischen Kontrolle zu unterwerfen“, fordert Then. Denn das EPA schuf bereits Fakten: Bisher wurden etwa 1400 Anträge zur Patentierung von Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung eingereicht, etwa 180 solche Patente wurden gewährt. Die größte Bekanntheit erlangte vermutlich der „geköpfte Brokkoli: Eine Tochterfirma von Monsanto erhielt ein Patent auf einen konventionell gezüchteten Brokkoli, der sich aufgrund seiner Wuchsform leichter maschinell ernten lässt, da der Kopf des Brokkolis weit über die Blätter hinausragt. Aber auch Melonen, Tomaten oder eine Paprika, die von wilden Chili-Sorten aus Jamaika mit einer natürlichen Insektenresistenz abstammt, sind vor der Patentierungswut des EPA nicht sicher.
„Keine Patente auf Saatgut!“ fordert schon seit Jahren, dass diese Patente gestoppt werden, legte Einsprüche ein und hat erst im Juni dem Verwaltungsrat des EPA über 800.000 Unterschriften übergeben. Die Organisationen fürchten eine zunehmende Monopolisierung der Tier- und Pflanzenzüchtung und damit der Basis von Landwirtschaft und Ernährung. „Die Erklärung der EU-Kommission ist ein wichtiger Meilenstein, um diesem Missbrauch des Patentrechts endlich ein Ende zu setzen“, sagt Iga Niznik von Arche Noah aus Österreich, einer der Trägerorganisationen des Bündnisses. Doch allein damit wird sich die Praxis des EPA nicht stoppen lassen: „Das EPA hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, diese Patente zu erteilen“, erklärt Niznik. „Jetzt müssen die entsprechenden Verbote in Kraft gesetzt werden. Dies kann durch politische Entscheidungen auf der Ebene des Verwaltungsrats des EPA durchgesetzt werden.“ (ab)
02.11.2016 | permalink
Kabinett beschließt umstrittenes Gentech-Verbotsgesetz
Geht es nach der Bundesregierung, soll das Bundeslandwirtschaftsministerium künftig auf Antrag einer Ländermehrheit den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) wie Mais bundesweit untersagen können. Das sieht ein Gesetzentwurf zum Gentechnikgesetz vor, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde. Zehn Bundesländer, Opposition und SPD-Vertreter im Bundestag sowie viele Verbände hatten kritisiert, dass hohe bürokratische Hürden im Gesetz ein Verbot des GVO-Anbaus in Deutschland faktisch unmöglich machten. Die Abgeordneten haben bereits angekündigt, sich im parlamentarischen Verfahren für Änderungen am Entwurf stark zu machen.
Die Kritik richtet sich zum einen dagegen, dass nach dem Entwurf für ein GVO-Verbot die Zustimmung von sechs Ministerien erforderlich ist. Außerdem muss eine Mehrheit der Bundesländer für ein Verbot sein und dafür innerhalb einer Frist von 35 Tagen zwingende Gründe nennen, zum Beispiel umwelt- oder agrarpolitischer Natur. Diese Voraussetzungen seien kaum zu erfüllen, kritisieren Verbände wie der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Konzernanwälte würden die Verbotsgründe der Länder auf Schwachstellen abklopfen und die Bundesländer stünden unter permanentem Klagedruck, warnt BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.
Die Kritiker fürchten ferner, dass in Deutschland ein Flickenteppich von Regelungen entsteht, weil einzelne Bundesländer selbst über GVO-Anbau auf ihrem Territorium entscheiden müssen, wenn die Bundesregierung nicht aktiv wird. Deshalb hatte am Morgen bereits ein Bündnis aus sechs Organisationen einen symbolischen Flickenteppich vor dem Kanzleramt ausgebreitet. An der Protestaktion waren Bioland, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Bundesverband Naturkost Naturwaren, die Interessengemeinschaft Gentechnikfreies Saatgut, Campact und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) beteiligt. BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig verwies darauf, dass die Branche schon heute erhebliche Anstrengungen unternehmen müsse, um gentechnische Verunreinigungen der Lebensmittel zu vermeiden. „Hier wird das Verursacher-Prinzip auf den Kopf gestellt“, kritisierte Röhrig. Die Ausbreitung von GVO-Samen lasse sich nicht mit „Flugverbotszonen“ oder Grenzkontrollen stoppen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hingegen versicherte, mit dem Gesetzentwurf werde langfristig ein deutschlandweites Anbauverbot für grüne Gentechnik sichergestellt. Das Prinzip der gemeinsamen politischen Verantwortung von Bund und Ländern sei das zentrale Element seines Gesetzentwurfs.
Dieser muss nun ins parlamentarische Verfahren. Voraussichtlich im Dezember wird sich nach Experteneinschätzung der Bundesrat damit befassen, Anfang 2017 dann der Bundestag. „Die Abgeordneten müssen sicherstellen, dass der Anbau von Gentech-Pflanzen bundesweit und rechtssicher ausgeschlossen werden kann“, forderte der BÖLW- Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein. „Über 80 Prozent der Menschen in Deutschland wollen eine gentechnikfreie Landwirtschaft.“
Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner verlangte von seinen KollegInnen von der SPD, deutliche Nachbesserungen durchzusetzen, bevor sie dem Gesetz im Bundestag zustimmen. Aktuell handele es sich nicht um ein Verbots- sondern um ein Gentechnik-Wiedereinstiegsgesetz, so Ebner. Die Grünen hatten deshalb am 20. Oktober den alternativen Gesetzentwurf des Bundesrats vom November 2015 ins parlamentarische Verfahren eingebracht
Deutschland will mit der Änderung des Gentechnikgesetzes eine Richtlinie der Europäischen Union umsetzen, wonach die Mitgliedsstaaten seit 2015 ihr eigenes Territorium vom Anbau EU-weit zugelassener Gentech-Pflanzen ausnehmen können (sog. Opt out-Regelung). [vef]
- Video auf tagesschau.de: Bundeskabinett beschließt Neuregelung zum Thema Gentechnik (2.11.20016)
- Webseite der Bundesregierung: Deutschland kann GVO-Anbau verbieten
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Stand: 5.10.2016)
- Presseinformation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): SPD muss Gentechnik-Gesetz stoppen und bundesweite Anbauverbote durchsetzen (2.11.2016)
- Presseinfo der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Gentechnik - SPD und Union ermöglichen Comeback durch die Hintertür (2.11.2016)
- Presseinfo von Campact zur Flickenteppich-Aktion vor dem Kanzleramt (2.11.2016)
- Gesetzentwurf erschwert Anbauverbote für Gentech-Pflanzen (7.10.2016)
- Gentechnikgesetz: Rot-rot-grün kritisiert Schmidts Entwurf (21.10.2016)
- Statement von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Kabinettsentscheidung (2.11.2016)
27.10.2016 | permalink
Jahrbuch: Saatgut gehört in die Hände von Kleinbauern statt Großkonzernen
Die Konzentration auf dem Saatgutmarkt, die durch neue Fusionen weiter voranschreitet, bedroht bäuerliche Saatgutsysteme und damit das Menschenrecht auf Nahrung. Davor warnen das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt und die Menschenrechtsorganisation FIAN anlässlich der Vorstellung des Jahrbuchs zum Recht auf Nahrung 2016 am Dienstag in Berlin. Kleinbäuerinnen und -bauern produzieren den Löwenanteil der Lebensmittel weltweit, indem sie seit Jahrtausenden Saatgut bewahren, tauschen und weiterentwickeln. Doch diese Saatgutsysteme geraten vermehrt unter Druck: Gesetze schränken weltweit die Rechte von Bauern bei der Nutzung ihres Saatguts immer stärker ein und kriminalisieren diese. Dadurch werden Kleinbauern in ihrer Rolle als Lebensmittelproduzenten behindert und ihre Ernährungssouveränität gefährdet, betonen die Organisationen. „Es existiert weltweit ein informeller Saatgutmarkt, auf dem Bauern und Bäuerinnen Saatgut oft direkt tauschen und verkaufen“, sagt Roman Herre, Agrarreferent bei FIAN. „Dieser Markt ist noch immer die wichtigste Quelle für Saatgut in den Ländern des globalen Südens.“ Und nicht nur das, denn Saatgut ist ein Garant für das Recht auf Nahrung und damit das Überleben von Millionen Kleinbauern. Doch der von mehreren Organisationen und Netzwerken herausgegebene Bericht, der bereits am 13. Oktober in Rom veröffentlicht wurde, warnt vor der zunehmenden „Privatisierung, Monopolisierung und Kontrolle von Saatgut durch Agrarkonzerne, die diese Grundlage des Lebens durch Patentierung und Kommodifizierung“ an sich reißen wollen. Diese Machtkonzentration auf dem Saatgutmarkt ist kein neues Problem – bereits der Weltagrarbericht warnte 2009 davor, dass die zehn größten Unternehmen über die Hälfte des globalen Handels mit geschützten Sorten kontrollieren – doch mit den jüngsten Fusionsankündigungen erreicht der Prozess eine neue Dimension. „Die Mega-Zusammenschlüsse unter den Pestizid- und Saatgutkonzernen schreiten immer weiter voran. Was im letzten Jahr mit dem Zusammenschluss Dow - DuPont begann, setzte sich mit Syngenta - ChemChina fort und findet seinen vorläufigen Höhepunkt mit der Übernahme von Monsanto durch Bayer“, beklagt Bernhard Walter, Ernährungsexperte von Brot für die Welt, in einer Pressemitteilung. „Die drei neuen Konzerne werden damit 60 Prozent des kommerziellen Saatgutmarktes und 70 Prozent des Pestizidmarktes kontrollieren. Wir befürchten, dass diese Megafusionen das Recht auf Nahrung bedrohen.“ Denn für die Konzerne mag Saatgut eine Quelle enormer Profite darstellen – für unzählige Kleinbauern und indigene Gemeinschaften weltweit geht es jedoch nicht ums Geld, sondern um die elementare Grundlage ihrer Ernährung. (ab)
21.10.2016 | permalink
Gentechnikgesetz: Rot-rot-grün kritisiert Schmidts Entwurf
Vertreterinnen von Grünen, Linken und SPD haben gestern im Bundestag den Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) zum Gentechnikgesetz als wenig praktikabel kritisiert. Einhellig plädierten sie dafür, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) in Deutschland bundeseinheitlich zu verbieten. Eine gute Vorlage dafür sei der Gesetzentwurf des Bundesrates zum Gentechnikgesetz von 2015, den die Grünen deshalb gestern in den Bundestag einbrachten. Er wurde zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen.
Der grüne Gentechnikexperte Harald Ebner kritisierte, dass Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) in seinen Entwurf „bürokratische Hürden und Verschärfungen einbaut, die es nach EU-Recht gar nicht braucht. Schmidts Anbauverbote sollen gar nicht funktionieren“, vermutet Ebner.
Auch die SPD-Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß sagte, an den „Herrn Bundesminister Schmidt“ gewandt, sie sei verwundert, „dass Sie sich selbst auferlegen, mit fünf anderen Ministerien ein Einvernehmen herstellen zu müssen. Mich erstaunt doch, dass Sie den ganzen Prozess freiwillig so enorm verkomplizieren.“ Nach dem Gesetzentwurf ist dieses Einvernehmen erforderlich, wenn der Bundesagrarminister via EU-Kommission ein Anbauverbot für GVO-Pflanzen in Deutschland erwirken will (sog. Opt out). Die Grünen gehen davon aus, dass das gentechnikfreundliche Forschungsministerium einem solchen Vorhaben nicht zustimmen wird.
Drobinski-Weiß kündigte an, Schmidts Entwurf im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen und – wo nötig - auf Änderungen zu drängen. Auch nach ihrer Ansicht wäre es sinnvoll gewesen, sich stärker am Gesetzentwurf des Bundesrates zu orientieren.
Die Linke Kirsten Tackmann lobte den Bundesratsentwurf ebenfalls als „sehr guten Vorschlag zu bundeseinheitlichen Regeln“. Schmidts Entwurf nannte sie ein „Opt-Out-Verhinderungsgesetz“. Die SPD befinde sich hier in „Geiselhaft“ des Koalitionspartners CDU. Würde sie Schmidts Entwurf mittragen, hätte sie jede Glaubwürdigkeit in der Agrogentechnik verspielt.
Überwiegend gentechnikfreundlich äußerten sich die Redner der Unionsfraktion. Für den CDU-Abgeordneten Kees de Vries ist der Entwurf des Agrarministers ein vernünftiger Kompromiss zwischen Bund und Ländern, mit dem klaren Ziel eines flächendeckenden Anbauverbots von grüner Gentechnik in ganz Deutschland. Persönlich schien er von dem Anbauverbot jedoch nicht besonders überzeugt. Nachdem er auf wissenschaftlichen Innovationsbedarf und den Hunger in der Welt verwiesen hatte, sagte er wörtlich: „Trotzdem kann auch ich mit der Opt-out-Regelung leben.“
Das weitere Gesetzgebungsverfahren läuft voraussichtlich folgendermaßen: Der Gesetzentwurf des Agrarministers soll am 2.November im Kabinett beraten werden. Käme er dort durch, hätte der Bundesrat am 16. Dezember Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen, bevor das Gesetz im Bundestag beraten wird. Nach der Beschlussfassung des Bundestages hätte der Bundesrat die Möglichkeit, gegen den Entwurf als Ganzes Einspruch zu erheben. Der Einspruch wiederum kann vom Bundestag überstimmt werden. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht. Wegen der großen Zahl kritischer Stimmen von Länderseite – nicht nur von den grün mitregierten - gehen Beobachter aber davon aus, dass der Bundestag den Bundesrat informell in die Beratungen mit einbeziehen wird. Alles in allem erscheint fraglich, ob das gesamte Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne gehen wird. [vef]
- Deutscher Bundestag - Grüne wollen das Gentechnikgesetz novellieren (Die Reden der Abgeordneten als Videos - 20.10.2016)
- Protokoll der Bundestagssitzung vom 20.10.2016
- Gesetzentwurf erschwert Anbauverbote für Gentech-Pflanzen (7.10.2016)
- Dossier: EU-Gentechnik-Recht: Nationale Anbau- und Importverbote ("Opt-Out"-Mechanismus)
18.10.2016 | permalink
Auftakt des Monsanto-Tribunals in Den Haag
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Ökozid und Ausbeutung von Landwirten lauten die Vorwürfe, mit denen der US-Konzern Monsanto am Wochenende in Den Haag symbolisch vor Gericht gestellt wurde. Fünf renommierte internationale JuristInnen befragten bei dem Tribunal als Richter insgesamt 30 Zeugen. Darunter waren Bauern, Imker, Anwälte, Gesundheitsexperten und Wissenschaftler aus Nord- und Südamerika, Europa, Asien und Afrika. Das „Urteil“ soll im Dezember verkündet werden.
Vorgeworfen werden dem US-Konzern etwa Gesundheitsschäden, die Anwender seines umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat („Roundup“) erlitten haben sollen. Außerdem sollen seine Geschäftspraktiken Bauern in den Ruin getrieben haben. So spricht die indische Umweltaktivistin Vandana Shiva, die am Tribunal beteiligt ist, nach Medienberichten von Tausenden indischer Bauern, die sich wegen Monsanto das Leben genommen hätten. Der Konzern produziert und vertreibt gentechnisch verändertes Saatgut.
Schließlich ging es in Den Haag um übergreifende Menschheitsfragen wie das Recht auf Wasser und Nahrung auf unserem Planeten. Organisiert wird das Tribunal von einer Gruppe von AktivistInnen um die französische Journalistin Marie-Monique Robin, Autorin des Bestsellers „Monsanto - Mit Gift und Genen“, die ehemalige französische Umweltministerin Corinne Lepage und den früheren Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung, Olivier De Schutter.
Monsanto war der Einladung nach Den Haag nicht gefolgt und sprach von einem PR-Trick der Umweltaktivisten. Die Leverkusener Firma Bayer, die Monsanto bis Ende 2017 für 66 Milliarden US-Dollar erwerben will, verwies nach Medienberichten darauf, dass Monsanto bisher noch nicht zum Konzern gehöre. [vef]
- Webseite des Tribunals: International Monsanto Tribunal in The Hague - October 2016
- Bericht auf tagesschau.de - Aktivisten werfen Saatguthersteller "Ökozid" vor: Monsanto auf der Anklagebank (15.10.2016)
- Faktencheck auf taz.de: Wie „böse“ ist Monsanto wirklich? (14.10.2016)
- Ein Kommentar von Monsanto: Setting the Record Straight on the "Monsanto Tribunal" (7.12.2015)
- Richter vorgestellt: Monsanto-Tribunal nimmt Form an (13.7.2016)
17.10.2016 | permalink
Gentechnik-Gesetz: Bund bricht Länderkompromiss
Die Umwelt- und Agrarminister von zehn Bundesländern kritisieren, dass der jüngst vom Bundeslandwirtschaftsminister vorgelegte Entwurf zum Gentechnik-Gesetz ein bundeseinheitliches Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) unmöglich mache. In einem offenen Brief werfen sie Bundesminister Christian Schmidt vor, sich über bereits erzielte Einigungen hinweggesetzt zu haben. Sie bitten Schmidt dringend, den Entwurf nachzubessern.
Folgende Regelungen widersprächen dem Länderkompromiss aus diesem Frühjahr:
1. dass für ein bundesweites Anbauverbot von GVO das Einvernehmen von sechs Bundesministerien erforderlich ist;
2. dass die Länder „zwingende Gründe“ darlegen müssen, wenn sie ein Anbauverbot für Deutschland fordern. In der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sei das nicht vorgesehen.
3. Angesichts der hohen Hürden für bundesweite Verbote müssten die Länder „regelmäßig“ selbst Anbauverbote erlassen. Die Voraussetzungen dafür seien im Entwurf jedoch nicht klar geregelt.
4. Werde eine Verordnung auf Bundeseben erlassen, müsse der Bund nicht mehr selbst die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen prüfen.
Mit all dem entziehe sich der Bund der Verantwortung für ein GVO-Verbot und überlasse sie den Ländern. Das werde unweigerlich zu einem Flickenteppich beim GVO-Anbau führen, monieren die VertreterInnen der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Auch mehrere Verbände kritisieren den Entwurf scharf.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert den Bund ebenfalls auf, mehr Verantwortung zu übernehmen. Die Bundesregierung müsse sich selbst für ein bundesweites Anbauverbot einsetzen, wenn sie das für erforderlich halte - auch unabhängig von einer Ländermehrheit, so AbL-Expertin Annemarie Volling. Außerdem kritisiert die AbL, dass der Anbau von GVO zu Forschungszwecken trotz Verbot in der Landwirtschaft erlaubt bleibe.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf bei der Kabinettssitzung am 2. November zurückzuweisen. BUND-Vorsitzender Hubert Weiger verlangt, die Beteiligung von sechs Bundesministerien ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Eine Ländermehrheit müsse für ein Anbauverbot reichen. Außerdem solle sich ein neu zu schaffender Arbeitsbereich beim Bundesamt für Naturschutz darum kümmern, wasserdichte Verbotsgründe zu liefern. Das Klagerisiko dürfe nicht auf die Länder abgewälzt werden. Weiger warnte zudem vor dem „politischen Erpressungspotential“ eines fusionierten Megakonzerns Bayer-Monsanto in der Bundesrepublik. Sollte die Übernahme wie geplant 2017 über die Bühne gehen, entstünde der weltgrößte Hersteller von genverändertem Saatgut.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht durch einen uneinheitlichen „Flickenteppich“ beim GVO-Anbau die Existenz seiner mehr als 35.000 Mitgliedsunternehmen bedroht: Er würde für die mittelständisch geprägte ökologische Lebensmittelwirtschaft zu existenzgefährdenden Kosten und unbeherrschbaren Kontaminationsrisiken führen, heißt es in der Stellungnahme, die dem Informationsdienst Gentechnik vorliegt. Lebensmittel aus ökologischem Anbau dürfen gentechnisch nicht verändert sein. Der BÖLW fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für europaweite Anbauverbote einzusetzen. Pollen und Samen gentechnisch veränderter Pflanzen würden durch Wind und Insekten verbreitet und machten an Landesgrenzen nicht halt.
Auf Antrag der Grünen wird am Donnerstagnachmittag der Bundestag über die Änderung des Gentechnik-Gesetzes debattieren. [vef]
- Offener Brief aus zehn Bundesländern zum Änderungsentwurf zum Gentechnikgesetz (14.10.2016)
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Stand: 5.10.2016)
- Presseinformation der AbL e.V.: Bauern lehnen Gentechnik-Flickenteppich ab (14.10.2016)
- Presseinfo des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland verhindern. Bundesregierung muss Gesetzentwurf zurückweisen (17.10.2016)
- Gesetzentwurf erschwert Anbauverbote für Gentech-Pflanzen (7.10.2016)
- Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes (11.11.2015)
13.10.2016 | permalink
Europäischer Gerichtshof muss über neue Gentechnik entscheiden
Fallen neue Methoden zur Veränderung der Gene wie die Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (OgM) unter europäisches Gentechnikrecht? Nachdem die Europäische Kommission diese Frage bisher nicht beanwortet hat, hat das oberste französische Verwaltungsgericht sie jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Anlass ist eine Klage neun französischer Verbände dagegen, dass diese Techniken in Frankreich bislang nicht als Gentechnik gewertet werden. Außerdem wollen die Kläger den französischen Premierminister Manuel Valls zwingen, ein Moratorium für herbizidtolerante Pflanzen zu erlassen, die mit Hilfe von Genome Editing entwickelt wurden.
Bereits im März 2015 hatten Verbände wie die französische Bauerngewerkschaft Confédération Paysanne oder „Die Freunde der Erde“ ihre Klage beim französischen Gericht Conseil d‘État eingereicht. Sie wenden sich gegen einen Artikel des französischen Umweltgesetzes, wonach Organismen, die durch Genome Editing gewonnen wurden, nicht als gentechnisch verändert (GVO) gelten. Da diese französische Rechtsnorm die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG umsetzen soll, bitten die französischen Richter nun die Kollegen beim EuGH um Hilfe bei der Interpretation.
Sie haben ihnen vier Fragenkomplexe vorgelegt:
1) Fallen neue Verfahren wie OgM, CRIPSR-Cas, Zinkfingernuklease oder Talens unter die EU-Richtlinie 2001/18/EG vom 12. März 2001 und müssen mit ihrer Hilfe gewonnene Pflanzen entsprechend zugelassen werden? Oder müssen bei ihnen keine Vorsorgemaßnahmen ergriffen und keine Risiken bewertet werden? Müssen sie nicht gekennzeichnet werden und rückverfolgbar sein? Gibt es evtl. Unterschiede zwischen den Methoden?
2) Müssen die so gewonnenen Pflanzenvarianten nach der EU-Richtlinie vom 13. Juni 2002 als GVO-Sorten in die entsprechenden Verzeichnisse aufgenommen werden?
3) Sollte die Freisetzungsrichtlinie solche Organismen nicht als GVO einstufen, wäre es den Mitgliedsstaaten dann verboten, die GVO-Regeln trotzdem anzuwenden, oder haben sie einen Entscheidungsspielraum, welche Regelungen sie treffen wollen?
4) Sollte das Genome Editing von den EU-Regeln für Gentechnik ausgenommen werden, würde das das Vorsorgeprinzip des Europäischen (Umwelt-)Rechts in Frage stellen?
Die Europäische Kommission teilte dazu auf Anfrage mit, eine Gerichtsentscheidung des EuGH sei eine Gelegenheit, einige Aspekte des Themas zu klären. Parallel müsse in der EU weiter über neue Züchtungstechniken und Innovationen im Saatgutbereich nachgedacht werden. Die Kommission hatte in der Vergangenheit schon verlauten lassen, dass die Frage, ob die neuen Techniken nach dem EU-Recht wie Gentechnik zu behandeln sind, am Ende vor Gericht entschieden werden müsse. Wie lange das dauern wird und ob die Kommission in der Zeit auf eigene Entscheidungen zu dem Thema verzichten wird, blieb unklar. [vef]
- Presseinformation Le Conseil d'État: Organismes obtenus par mutagénèse mit Link zum Entscheidungstext (3.10.2016)
- Broschüre über die Arbeit des Conseil d'État (auf deutsch)
- Bericht bei Süddeutsche.de/Wissen: Gene Editing - Ist das schon Gentechnik? (9.10.2016)
- Dossier: Neue Gen-Techniken - CRISPR & Co
- Die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG vom 12. März 2001
11.10.2016 | permalink
Schweinerei: Geplante Bayer-Monsanto-Fusion
Die Bayer AG wird Monsanto künftig keineswegs von seinen zerstörerischen Geschäftspraktiken abhalten, sondern auch weiterhin auf Patente, Gentechnik und Pestizide setzen, so die Überzeugung der Bauern, die heute vor der Bayer-Zentrale in Leverkusen demonstrierten. Mit einem Hällischen Landschwein und einem Traktor wiesen sie auf die Auswirkungen der Megafusion hin: weltweites Höfesterben durch weitere Machtkonzentration. Direkt angesprochen wurde die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die die Fusion stoppen könne und müsse.
Landwirt Rudolf Bühler, von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, war mit 40 Hällischen Landschweinen angereist. Die Polizei verhinderte allerdings, dass der Großteil der Schweine an der Kundgebung teilnahm. Auf eben diese Landschweine wollte Monsanto vor einigen Jahren ein Patent anmelden, was aber abgewendet werden konnte. „Saatgut ist neben Tierzucht die Grundlage für die bäuerliche Landwirtschaft“, so der Bauer, der einen Teil seiner Herde heute gegen Bayer aufstellt. „Die Fusion von Bayer und Monsanto bedroht die Existenz von Bauern auf der ganzen Welt! Wir Bauern werden nicht tatenlos zusehen, wie wir immer mehr von Chemiemultis und Saatgutkonzerne abhängig werden!“, so Bühler kämpferisch.
Dass Bayer keineswegs der feine Konzern sei, für den er sich gern ausgibt, stellte Georg Janssen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft klar. Schon heute macht Bayer Crop Science Geschäfte auf der ganzen Welt mit gentechnisch manipuliertem Saatgut und den dazu passenden Pestiziden. Dazu besitzt der Chemieriese zahllose Patente auf Leben. „Warum sollten wir als Bäuerinnen und Bauern multinationale Konzerne über unsere Lebensgrundlagen und unsere Lebensmittelerzeugung entscheiden lassen?“, fragte Janssen mit Blick auf die drohende Monopolstellung von Bayer-Monsanto.