Wahlfreiheit nur durch Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von neuen GVOs zu sichern

Als Vertreter des Agrar- und Lebens­mit­telsek­tors appel­lieren wir an die poli­tis­chen Entschei­dungsträger der EU, die Wahl­frei­heit sowie die Rechte von Verbraucher:innen, kon­ven­tionell und ökol­o­gisch wirtschaf­ten­den Landwirt:innen, Züchter:innen und Akteuren ent­lang der gesamten Liefer­kette zu schützen. Dazu gehört ins­beson­dere die verpflich­t­ende Kennze­ich­nung von mit Neuen Genomis­chen Ver­fahren (NGV) erzeugten GVO (gen­tech­nisch verän­derte Organ­is­men) sowie deren voll­ständi­ge Rück­ver­fol­gbarkeit inner­halb der gesamten Wertschöp­fungs­kette.

Die Ver­wen­dung von neuen GVO in der Land­wirtschaft erfordert einen stren­gen, wis­senschaftlich fundierten Recht­srah­men zum Schutz der Rechte der Verbraucher:innen und der NGV-freien kon­ven­tionellen und ökol­o­gis­chen Lebens­mit­tel­sys­teme.

Führende wis­senschaftliche Insti­tu­tio­nen, Ver­braucheror­gan­i­sa­tio­nen sowie Vertreter:innen der Land­wirtschaft und des Umweltschutzes beto­nen, dass die Kennze­ich­nung und Rück­ver­fol­gbarkeit von neuen gv-Pflanzen und Pro­duk­ten keine optionalen Maß­nah­men, son­dern grundle­gende Voraus­set­zun­gen dafür sind, Trans­parenz, Ver­ant­wor­tung und Wahl­frei­heit für Verbraucher:innen, Landwirt:innen und den Lebens­mit­telsek­tor ent­lang der gesamten Liefer­kette zu gewährleis­ten.

Der Verzicht auf die Rück­ver­fol­gbarkeit und Kennze­ich­nung von mit NGV hergestell­ten Pflanzen unter­gräbt nicht nur die Grun­drechte von 450 Mil­lio­nen EU-Bürger:innen, son­dern auch die Integrität ein­er ökol­o­gis­chen und kon­ven­tionellen GVO-freien Land­wirtschaft.

Die gemein­same Erk­lärung find­en Sie hier.

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