Wahlfreiheit nur durch Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von neuen GVOs zu sichern

Als Vertreter des Agrar- und Lebensmittelsektors appellieren wir an die politischen Entscheidungsträger der EU, die Wahlfreiheit sowie die Rechte von Verbraucher:innen, konventionell und ökologisch wirtschaftenden Landwirt:innen, Züchter:innen und Akteuren entlang der gesamten Lieferkette zu schützen. Dazu gehört insbesondere die verpflichtende Kennzeichnung von mit Neuen Genomischen Verfahren (NGV) erzeugten GVO (gentechnisch veränderte Organismen) sowie deren vollständige Rückverfolgbarkeit innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette.

Die Verwendung von neuen GVO in der Landwirtschaft erfordert einen strengen, wissenschaftlich fundierten Rechtsrahmen zum Schutz der Rechte der Verbraucher:innen und der NGV-freien konventionellen und ökologischen Lebensmittelsysteme.

Führende wissenschaftliche Institutionen, Verbraucherorganisationen sowie Vertreter:innen der Landwirtschaft und des Umweltschutzes betonen, dass die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von neuen gv-Pflanzen und Produkten keine optionalen Maßnahmen, sondern grundlegende Voraussetzungen dafür sind, Transparenz, Verantwortung und Wahlfreiheit für Verbraucher:innen, Landwirt:innen und den Lebensmittelsektor entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.

Der Verzicht auf die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von mit NGV hergestellten Pflanzen untergräbt nicht nur die Grundrechte von 450 Millionen EU-Bürger:innen, sondern auch die Integrität einer ökologischen und konventionellen GVO-freien Landwirtschaft.

Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier.

to top