Polnischer Vorschlag gänzlich unzureichend

Brüs­sel, am 9. Jan­u­ar 2025 – Am 7. Jan­u­ar 2025 verteilte die pol­nis­che EU-Rat­spräsi­dentschaft einen neuen Kom­pro­missvorschlag zur Dereg­ulierung von gen­tech­nisch verän­derten Pflanzen, die durch Genome-Edit­ing-Ver­fahren wie CRISPR-Cas hergestellt wur­den. Ziel ist es, nach der Abstim­mung im Europa­parla­ment im Feb­ru­ar 2024 endlich auch eine Mehrheit im Min­is­ter­rat zu erre­ichen. Der Kom­pro­missvorschlag baut auf einem früheren Vorschlag auf, der im Feb­ru­ar 2024 vom bel­gis­chen EU-Vor­sitz vorgelegt wurde.

Der pol­nis­che Vor­sitz konzen­tri­ert sich nur auf die umstrit­tene Frage der Pflanzen­patente [1]. Andere wichtige Punk­te, wie die Notwendigkeit der Ver­braucherkennze­ich­nung, der Rück­ver­fol­gbarkeit und der Risikobe­w­er­tung, wer­den nicht berührt [2].

Der Vorschlag sieht zusät­zliche Bedin­gun­gen für die Mark­te­in­führung vor, wenn ein als „Neue Genomis­che Tech­niken Kat­e­gorie 1“ (NGT1) eingestuftes Saatgut paten­tiert ist:

  • Kennze­ich­nung: Paten­tiertes NGT1-Saatgut, muss entwed­er als „patent­geschützt“ oder „zum Patent angemeldet“ gekennze­ich­net wer­den.
  • Opt-out: EU-Mit­glied­staat­en kön­nen den Anbau von paten­tierten NGT1-Pflanzen in ihrem gesamten Hoheits­ge­bi­et oder in Teilen davon ein­schränken oder ver­bi­eten.

Franziska Achter­berg, Lei­t­erin Poli­tik und Inter­essen­vertre­tung bei Save Our Seeds, kom­men­tiert:

Der pol­nis­che Vorschlag trägt wenig dazu bei, die erhe­blichen Reg­ulierungslück­en zu schließen, die durch diesen Geset­ze­sen­twurf entste­hen. Sollte dieser Kom­pro­miss ver­ab­schiedet wer­den, würde es für Land­wirte und Lebens­mit­tel­pro­duzen­ten – auch im Bio-Sek­tor – schwierig wer­den, die von den Ver­brauch­ern gewün­scht­en gen­tech­nikfreien Lebens­mit­tel herzustellen. Die Umwelt und unsere Gesund­heit wären weit­er­hin den poten­ziellen Risiken durch diese gen­tech­nisch verän­derten Pflanzen aus­ge­set­zt.

Bis vor kurzem gehörte Polen zu ein­er Sper­rmi­norität, die sich gegen die Dereg­ulierung der neuesten Gen­er­a­tion gen­tech­nisch verän­dert­er Pflanzen aussprach. Die Regierung Tusk hat­te darauf bestanden, dass alle gen­tech­nisch verän­derten Lebens- und Fut­ter­mit­tel gekennze­ich­net wer­den müssen.

Achter­berg weit­er:

Die pol­nis­che Regierung scheint vergessen zu haben, wie wichtig es ist, das Ver­trauen der Ver­brauch­er zu wahren und die gen­tech­nikfreie Land­wirtschaft in der EU zu schützen. Wir fordern den neuen EU-Vor­sitz auf, Min­dest­stan­dards für Sicher­heit, Trans­parenz und Fair­ness für Land­wirte aufrechtzuer­hal­ten.

Nach gel­ten­dem Gen­tech­nikrecht müssen Inverkehrbringer von GVO, ein­schließlich NGT-Pflanzen, detail­lierte Infor­ma­tio­nen, Sicher­heitsstu­di­en, Ref­erenz­ma­te­ri­alien und ein Nach­weisver­fahren vor­legen, damit ihre Pro­duk­te in der EU zuge­lassen wer­den. Die Zulas­sung ist abhängig von ein­er Risikobe­w­er­tung, und GVO müssen in der gesamten Lebens­mit­telkette rück­ver­fol­gbar sein, wobei die End­pro­duk­te als GVO-haltig gekennze­ich­net wer­den müssen. Nach der Zulas­sung kön­nen einzelne Län­der oder Regio­nen den GVO-Anbau auf ihrem Gebi­et ver­bi­eten.

Nach den vorgeschla­ge­nen Regeln, ein­schließlich der Änderun­gen Polens, wären jedoch keine Sicher­heit­skon­trollen und Nach­weisver­fahren mehr erforder­lich, und die End­pro­duk­te müssten nicht mehr als GVO gekennze­ich­net wer­den. EU-Län­der oder ‑Regio­nen kön­nten den Anbau weit­er­hin ver­bi­eten, es sei denn, diese gen­tech­nisch verän­derten Saat­en gel­ten als gle­ich­w­er­tig mit kon­ven­tionell gezüchteten Saat­en und sind nicht paten­tiert.

Ende 2023 erk­lärte die neu gewählte pol­nis­che Regierung: „Die Kennze­ich­nung von Pro­duk­ten ist uner­lässlich, um die Rück­ver­fol­gbarkeit zu gewährleis­ten, das Ver­trauen der Ver­brauch­er durch aus­re­ichende Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten und ihnen die Wahl­frei­heit zu lassen.“ Die Regierung fügte hinzu: „Der Auss­chluss von NGT-Pflanzen der Kat­e­gorie 1 aus dem ökol­o­gis­chen Land­bau kann nur gewährleis­tet wer­den, wenn nicht nur Saatgut und Ver­mehrungs­ma­te­r­i­al, son­dern auch Lebens- und Fut­ter­mit­tel gekennze­ich­net wer­den.“

Kon­takt: Franziska Achter­berg, Lei­t­erin Poli­tik, +32 498 362403,

Save Our Seeds ist eine Kam­pagne der Zukun­ftss­tiftung Land­wirtschaft. Seit 2002 set­zt sie sich erfol­gre­ich dafür ein, die Verun­reini­gung von Saatgut mit Gen­tech­nik zu ver­mei­den und eine vor­sor­gliche Gen­tech­nik-Geset­zge­bung auf nationaler und EU-Ebene aufrechtzuer­hal­ten. Wir betreiben aktuell die Kam­pagne Stop Gene Dri­ves.

Notes to Edi­tors:

[1] Beim Min­is­ter­rat am 10. Dezem­ber 2024 bracht­en Öster­re­ich, Bul­gar­ien, Zypern, Kroa­t­ien, Frankre­ich, Griechen­land, Mal­ta und Rumänien die Patent­frage zur Sprache.

[2] Beispiel­sweise haben Öster­re­ich, Ungarn, Slowe­nien, die Slowakei und Rumänien aus­drück­lich eine Kennze­ich­nung von NGT-Pflanzen für Ver­brauch­er gefordert, während Däne­mark, Schwe­den und andere dage­gen sind. Siehe Rats­doku­ment 12514/24 ADD 1 and Rats­doku­ment 12514/24 ADD 2.

Pho­to © Euro­pean Union — Czesław SIEKIERSKI (Min­is­ter for Agri­cul­ture and Rur­al Devel­op­ment, Poland) and István NAGY (Min­is­ter for Agri­cul­ture, Hun­gary) in Decem­ber 2024

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