Save Our Seeds

Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Es steht am Anfang und am Ende eines Pflanzenlebens. Die Vielfalt und freie Zugänglichkeit dieses Menschheitserbes zu erhalten, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, ist die Aufgabe von Save Our Seeds.

Foto: Weizenkorn Triticum Karamyschevii Schwamlicum fotografiert von Ursula Schulz-Dornburg im Vavilov Institut zu St.Petersburg

2010

Saatgut-Skandal

Auf etwa 2000 Hektar wurde in sieben Bundesländern dieses Jahr Mais-Saatgut ausgebracht, das nach Feststellung des Niedersächsischen Umweltministeriums den Gentechnikmais "NK603" enthält, der in Europa zum Anbau nicht zugelassen ist. Während andere Verunreinigungen von Saatgut von den Behörden frühzeitig abgemahnt und von den betroffenen Firmen rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen wurden, hatte Niedersachsen die festgestellte Verunreinigung so spät gemeldet, dass es bereits zur Aussaat gekommen war.

Die Firma Pioneer Hi-Bred, die das Saatgut verkaufte, bestreitet die Verunreinigung. Gleichzeitig fordert die Firma zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter, die geltende "Nulltoleranz" für Saatgutverunreinigungen aufzuheben und durch Grenzwerte zu ersetzen. In der Diskussion versucht er dabei, die technische Nachweisgrenze und akzeptierte Schwellenwerte in einen Topf zu werfen und dabei auch keinen Unterschied mehr zwischen in der EU zugelassenen und nicht zugelassenen GVOs zu machen. Pioneer beherrscht gut ein Drittel des deutschen Marktes für Mais-Saatgut. Greenpeace und Bioland hatten den Fall durch hartnäckiges Nachfragen aufgedeckt und den sofortigen Umbruch der betroffenen Felder und die Entschädigung der Bauern gefordert. Dies wurde mittlerweile von allen betroffenen Bundesländern angeordnet.

Insgesamt wurde bei den routinemäßig durchgeführten Proben, für die Landesbehörden der einzelnen Bundesländer zuständig sind, in sieben Bundesländern Verunreinigungen festgestellt. Die Behörden konzentrieren sich bei der Probenahme auf importierte Saatgut-Chargen, bei denen eine Verunreinigung besonders wahrscheinlich erscheint. Alle rechtzeitig monierten Saatgut-Chargen wurden von den Herstellern noch vor dem Verkauf aus dem Verkehr gezogen. 

Maiszüchter wehren sich (Presseerklärung von 14 Unternehmen; 11.06.10)

Ernte 2009 - nur bei Mais geringe Spuren gentechnischer Veränderungen nachgewiesen (Baden-Württemberg, Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit)

Gentechnikreport Nordrhein-Westfalen (ILM Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachun)

GVO-Monitoringberichte vom österreichischen Bundesamt für Ernährungssicherheit zeigen, wie es anders gehen könnte

Landwirtschaftsministerium Mecklenburg Vorpommern (Pressemitteilung 07.06.10)

Chronologie der Ereignisse aus Sicht von Pioneer (08.06.10)

AbL stellt Strafanzeige (Pressemitteilung 11.06.10)

Bayrischen Bauernverband fordert einheitliche Lösung für die Bauern (Pressemitteilung 11.06.10)

Stand der Dinge vom Gentech-Infodienst (11.06.10)

Alle Bundesländer ordnen Vernichtung an - Züchter fordern Schwellenwerte (transgen, 21.06.10)

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik koordiniert unter anderem die Saatgut-Prüfung der Landesbehörden und hat hierfür einen gemeinsamen Leitfaden entwickelt sowie ein Konzept zur Durchführung der Untersuchungen. Sie hat sich auch auf ein gemeinsames Vorgehen bei Verunreinigungen bis zu 0,1% mit für den Anbau zugelassenen GVOs verständigt.

Rückblick und Resümee des Saatgutskandals

Nur langsam lichtet sich der Staub, den der Saatgutskandal vor ein paar Wochen aufgewirbelt hat. Während der verunreinigte Mais der Firma PIONEER HI-BRED auf bundesweit etwa 2000 Hektar weiter wächst und nur noch wenige Wochen vor der Blüte steht, kommen die bürokratischen Mühlen langsam in Gang.  Nachdem bereits die zuständigen Ministerien in Mecklenburg Vorpommern und Brandenburg zum Umbruch der Flächen mit gentechnisch verunreinigtem Mais aufriefen, sind nun auch Baden-Württemberg und Hessen nachgezogen. Nur in Niedersachsen und Bayern warten Bauern und Verbraucher bisher vergebens auf eine Stellungnahme.

Am 16. Juni erklärte Rudolf Köberle Agrar- und Verbraucherschutzminister in Badem Würtemberg, „Bis zur Blüte ist der Umbruch vollzogen“. Rund 90 baden-württembergische Landwirte wird es betreffen, wenn „der verunreinigte Mais – auch im Interesse der Landwirte - umgehend von den Feldern entfernt wird.“ Wenn es auch in so weit kommt, so trifft es nur zwar zwei Landwirte. Dennoch hat Hessens Agrarministerin Silke Lautenschläger „kein Verständnis dafür, dass jedes Jahr wieder Schlamperei in diesem Bereich ans Licht kommt.“ Sie fordert  eine unbürokratische und vollständige  Entschädigung der Bauern. Ja, besonders, das wäre im Interesse der Bauern. Auch in Potsdam sieht man „zum Umbruch keine Alternative", so Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Dort wurden bisher 3 Betriebe ermittelt, welche unwissentlich das nicht für den Anbau zugelassen Gentechnisch verändertes Maissaatgut mit dem Konstrukt "NK 603" aussäten. Für diesen Missstand sieht Tack den Konzern Pioneer in der Verantwortung. "Für die entstandenen Schäden ist letztlich der Verursacher, d.h. der Hersteller des Saatguts verantwortlich. Er muss für diese finanziell aufkommen", so Tack. Auch in Mecklenburg Vorpommern, wo bisher nur ein einziger  betroffener Landwirt ermittelt wurde, fällt die Schuldfrage nicht zu seinen Lasten. "Der Landwirt ist schuldlos in diese Situation geraten,“ so Dr. Till Backhaus - Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Doch obwohl auf 30 Hektar kontaminiertes Saatgut ausgesät wurde, sieht Backhaus von diesen Flächen keine Gefahr ausgehen, „auch nicht für benachbarte Landwirte.“  Wie Backhaus allerdings den Pollenflug verhindern will ist, nicht zu erfahren. Unklar bleibt auch weiterhin, was mit den betroffenen Felder in Niedersachsen und Bayern passieren soll.
Derweil fordert der Bayrische Bauernverband eine einheitliche Lösung für die Bauern und befürchten „katastrophale rechtliche Folgen für die betroffenen Landwirte im Hinblick auf Schadenersatzansprüche“. Auch Georg Janzen Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht schwarz für die Bauern, „Niemand will die Verantwortung für den Gentechnikmais-Skandal übernehmen und am Schluss sollen wir Bauern den Schwarzen Peter behalten und auf dem Schaden sitzen bleiben?“ Die AbL wittert eine Systematische Verunreinigungsstrategie des Saatguts durch Gentechnikkonzerne und stellt  Strafanzeige. Christian Meyer, Fraktionsvorsitzender der Grünen im niedersächsischen Land, spricht gar von einem "Behördenschlendrian",  ahnt Bestrebungen „illegale Vorgänge in Zukunft zu legalisieren“ und stellt die Landesregierung zur Rede.
Auf eine Antwort ist noch zu warten, doch für Landwirte, Verbraucher und zukünftige Generationen bleibt zu hoffen, dass es zu einer gemeinsamen Lösung kommt, bevor die ersten Pollen fliegen.

EU-Kommission will Maßstäbe für Risikoprüfung senken

©Fotografenname: Claudia Hautumm, www.pixelio.de

Im Dezember 2008 hatten die damaligen Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten beschlossen, dass die bisher unverbindlichen Richtlinien der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) überarbeitet und deutlich verschärft werden müssen. Die EFSA hat nun eine öffentliche Konsultation gestartet. Zum einen geht es um die überarbeiteten Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Genpflanzen, zum anderen um die Auswirkung genmodifizierter Organismen auf Nichtzielorganismen.

Schon damals war von der EU-Kommission geplant die gestrafften, strengeren EFSA-Richtlinien im Anschluss als Verordnung zu erlassen und ihnen damit einen bindenden Charakter zu verleihen. Nun jedoch zeigt sich ein vollkommen anderes Bild, den der von der neuen EU-Kommission vorgelegte Regelentwurf ließt sich in weiten Teilen wie eine Abschrift des bereits existierenden laschen EFSA-Regelwerks.Es wirkt befremdlich, dass die EU-Kommission einen Gesetzentwurf lanciert der sich an  Sicherheitsrichtlinien orientiert, die von den Mitgliedstaaten bereits als volkommend unzureichend verworfen wurden. Würde die Verordnung in dieser Form erlassen wäre an eine bisher geplante Verschärfung der Risikobewertung für gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr zu denken. Viel mehr wäre es ein Geschenk der neuen Kommission an die Gentechnik-Lobby die immer wieder eine Vereinfachung der bestehenden Gesetzgebung gefordert hatte, um ihre wirtschaftlichen Interessen auch in Europa voranzutreiben. Inzwischen regt sich massiver Protest gegen das Vorgehen der EU-Kommission. Nun sind die Mitgliedstaaten aufgerufen den Gesetzentwurf der EU-Kommision in der für Mitte Mai geplanten Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit abzulehnen.

Dokumente

The New York Times, Februar 2009
Crop Scientists Say Biotechnology Seed Companies Are Thwarting Research

Gene Watch ,Stellungnahmen, April 2006:
Presenting scientific advice on GMOs: Reporting uncertainty and assumptions

Antje Lorch und Christoph Then, Bericht, April 2008:
Kontrolle oder Kollaboration? Agro-Gentechnik und die Rolle der Behörden

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Juni 2009:
Gutachten zur Wiederzulassung von MON 810

Geenpeace, Global 2000.  Kritische Stellungnahme zum EFSA-Gutachten für MON810, Juli 2009:
Gemeinsames Gutachten von Greenpeace und Global 2000

EU-Kommission plant 'Verwässerung' der Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Organismen

Erneut warnt das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie, Testbiotech e. V. vor einer schleichenden Verwässerung des EU-Gentechnikrechts. Die neue EU-Kommission plant die Richtlinien der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zur Prüfung gesundheitlicher Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen in Teilen in das EU-Regelwerk aufzunehmen. Die Richtlinien der EFSA sind jedoch stark umstritten, da sie sich vor allem an den Interessen der Industie orientieren und im Vergleich zu Arzneimitteln oder Pestiziden nur wenig verbindliche Vorgaben zu gesundheitlichen Risiken machen. Langzeituntersuchungen zur Auswirkungen von gentechnisch verändeten Organismen auf Umwelt und Gesundheit sind überhaupt nicht im Regelwerk der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgesehen. Testbiotech kritisiert auch, dass die Kommission eine derartige Initiative startet, während die EFSA selbst an neuen Richtlinien zur Abschätzung der Risiken für die Umwelt arbeitet, deren Entwurf demnächst vorgestellt werden soll. „Die geplante EU-Regelung liest sich zu großen Teilen wie 'copy and paste' der EFSA-Richtlinien. Setzt sich die Kommission mit ihrem Vorhaben durch, bekommt die Industrie Rückenwind, kritisierte Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech e. V. Die Kommission hat das Dokument im Entwurf bereits bei der WTO hinterlegt. Es soll im Mai unterzeichnet werden und im Juni in Kraft treten.
Testbiotech.e.V., EU-Kommission plant 'Dumping' bei Risikoprüfung gentechnisch veränderter Pflanzen, Pressemitteilung
GENET, Formal Protest from Scientists: Commission Regulation on Implementing Rules for GM applications and assessments

EU-Kommision gibt grünes Licht für Amflora-Anbau

Gerade eine Woche ist die neue EU-Kommission im Amt, da bezieht sie mit der raschen Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora bereits deutlich Stellung in Sachen Grüne Gentechnik. Obwohl Amflora bei der Weltgesunheitsorganisation (WHO), der EU-Arzneimittelbehörde (EMEA) und der Bevölkerung auf breite Ablehnung stößt , erteilte die Kommission dem gentechnisch veränderten Erdapfel heute eine Zulassung. In wissenschaftlichen Kreisen ist Amflora besonders umstritten, weil sie ein Resistenzgen für ein Antibotikum besitzt das auch in der Humanmedizin zum Einsatz kommt. Wissenschaftler befürchten daher, dass es zu Resistenzbildungen gegen das Antibotikum kommt, sollte Amflora in die Nahrungskette gelangen.

Zwar wird die gentechnisch veränderte Kartoffel nicht als Lebens- oder Futtermittel zugelassen, doch wird, um den deutschen Chemie-Riesen Bayer vor Haftungsansprüchen zu bewahren, eine Verschmutzung in der Lebensmittelkette von bis zu 0,9 Prozent toleriert. "Dies ist ein Kniefall vor der Biotech-Lobby. Man gibt zu, dass die Risikobewertung nicht ausreicht, um die Gentech-Pflanze für den Verzehr von Mensch und Tier zuzulassen und legalisiert dennoch, die Kontamination der Lebensmittelkette. Ein mieser Taschenspieler-Trick auf Kosten unserer Gesundheit",  kritisierte Jens Karg Sprecher der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. Sogar zwei Wissenschaftler der ureigenen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kamen in ihrer Risikobewertung zu dem Schluss das ein Transfer in die Lebensmittelkette zwar "unwahrscheinlich" sei, sollte er dennoch stattfinden seine Folgen aber bislang "unabsehbar" sind. "Was hier stattfindet ist reiner Interessensvertretung zu Gunsten der Biotech-Industrie. Es gibt Kartoffel-Alternativen mit den gleichen gewünschten Stärkeeigenschaften ohne Risiko, z.B. die klassisch gezüchtete Kartoffel der Emsland Group und der EUROPLANT", bemerkt Karg abschließend.
Welt ONLINE, EU erlaubt Anbau von Gen-Kartoffel Amflora
GLOBAL 2000, Neuer EU-Gesundheits-Kommissar lässt BASF-Gentech-Erdapfel zu

Österreich verbietet Anbau von Gentechnik-Kartoffel

Als erstes EU-Land hat jetzt Österreich den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora verboten. Der österreichische Gesundheitsminister Stöger hatte diesen Schritt bereits am 2. März, einen Tag nach der offiziellen Zulassung der Gentechnik-Kartoffel duch die EU-Kommission, angekündigt. Nun setzte er sein Versprechen in die Tat um und handelt damit ganz im Interesse der  Bevölkerung.  "Die österreichischen Konsumenten können sich somit sicher sein, dass Österreich weiterhin gentechnikfrei bleibt", betonte Stöger. Das Gentechnik-Gemüse soll vorrangig Stärke für die Papier-, Garn- und Klebstoffindustrie liefern. Umstritten ist der Erdapfel, weil er ein Resistenzgen gegen Antibiotika enthält.
Salzburger Nachrichten, 01. April 2010: Stöger verbietet Anbau von Gen-Erdapfel "Amflora"

Neue Wege für eine nachhaltige Landwirtschaft

©Fotografenname: Mariocopa, www.pixelio.de

Das Landwirtschaft auch ohne Gentechnik und Pestizide funktionieren kann hat  Hans Herren bereits bewiesen. 1995  erhielt er den Welternährungspreis, weil er und sein Team die Maniok-Schmierlaus mit einer kleinen Schlupfwespe erfolgreich bekämpfen konnte – ohne Chemie, und für die Bauern kostenlos.

Die Schmierlaus hatte in weiten Teilen Afrikas den Maniokanbau massiv gefährdet. Herren ist überzeugt davon, dass nur eine nachhaltige Landwirtschaft die Nahrungsmittelsicherheit auch zukünftig gewährleisten kann. Für die Trockenregionen in Afrika hat er eine simple aber effektive Methode zur Steigerung der Ernten entdeckt: das "Push-Pull" System. Dabei werden natürliche Stoffe, etwa Pflanzendüfte oder Farben, eingesetzt, um Schädlinge zu vertreiben beziehungsweise anzulocken. Dr. Zeyaur Khan, Wissenschaftler in der Feldstation des internationalen Insektenforschungsinstituts "icipe" am Viktoriasee, hat im Kampf gegen den Stängelbohrer die wirksame "Push-Pull"-Methode entwickelt. Mittlerweile bewirtschaften rund 25.000 Kleinbauern in Kenia und Uganda auf diese Weise ihr Land.
Zeit Online, Spritzmittel halbieren die Artenvielfalt
The Nation, Das Ende von Afrikas Hunger, September 2009

EU-Kommission plant neue Gentechnik-Politik

©Fotografenname: Viktor Mildenberger, www.pixelio.de

Pünktlich mit dem Arbeitsbeginn der neuen EU-Kommissare kündigte die Kommission nun auch eine politische Neuorientierung in Sachen Gentechnik an. Neben einem vereinfachten Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen steht auch mehr Freiheit für die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Erteilung von Anbauzulassungen auf dem Verhandlungsplan.

Meldungen wonach eine Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora kurz bevor stehe dementierte ein Kommissionssprecher jedoch. Viel später als geplant nahm die neue Kommission um Jose Manuel Barosso ihre Arbeit auf. Nach wochenlangen Querelen um Posten und Präsidien - und einer Umbesetzung in letzter Minute. Als neuer Verbraucherschutz-Kommissar wird zukünftig John Dally für die EU-Politik im Bereich Gentechnik zuständig sein.
EU-Kommission dementiert baldige GVO-Zulassungen

Trotz Verbots: Anbau von MON-810 geplant

Foto: Günter Havlena, www.pixelio.de

Offensichtlich plant  Sachsen auch in diesem Jahr, trotz des seit April 2009 bestehenden Verbots, den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810. Im bundesweiten Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden jetzt sechs Felder angemeldet, die insgesamt eine Fläche von 135 Hektar umfassen. „Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Bedenken zum Trotz planen einzelne Landwirtschaftsbetriebe trotz des Anbauverbots, wieder gentechnisch veränderten Mais anzubauen“. sagt dazu Jens Heinze vom Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Sachsen.

Auch in Bayern soll der gentechnisch veränderte Mais MON 810 auf insgesamt 21 Hektar wachsen. Der Anbau von MON810 wurde 2009 verboten, weil neue Studien darauf hindeuten, dass der im Gentechnik-Mais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirkt, sondern auch eine negative Wirkung für weitere Insekten besitzt. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die MON 810-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde, so die damalige Begründung der Richter.
Standortregister


2009

Die Wütende-Meerjungfrau geht an Monsanto

Mit einem Klick auf das Bild können Sie das Video auf Youtube ansehen

Der Preis wurde ins Leben gerufen um Unternehmensgruppen und Konzerne, die besonders große Leistung erbracht haben um die Klimagespräche und andere Klimamaßnahmen zu sabotieren, hervorzuheben.  Benannt ist der „Ehrenpreis“ nach der Kopenhagener Meerjungfrau. Der Meerjungfrauen-Preisträger wird durch eine öffentliche Wahl entschieden. Hinter Monsanto belegten Royal Dutch Shell und das Amerikanische Öl-Istitut die Plätze zwei und drei. Die Negativauszeichnung war mit einer deutlichen Stimmenmehrheit an Monsanto verliehen worden.

Der Gentechnik-Lobbyist hatte in der Vergangeheit immer wieder versucht insbesondere die "Grüne Gentechnik" als Lösung für den Welthunger anzupreisen und mit enormen Investitionen in den Biospritsektor, unter dem Deckmantel dem Klimawandel entgegenwirken zu wollen, zur Abholzung von Regenwaldgebieten beigetragen. “Wir hoffen, dass wir die zerstörerischen Lobbybemühungen im Bereich des Klimawandels durch diesen Preis transparenter machen können,” sagt Nina Holland von Corporate Europe Observatory die den Preis zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisation im Rahmen der Kopenhagenen Klimakonferenz verliehen hatten.
Planet Inteview: Interview mit Marie-Monique Robin, Monsanto auf der Spur

Indische Revolution

©Fotografenname: Dieter Schütz, www.pixelio.de

Indien ist der zweitgrößte Baumwollproduzent weltweit. Für den konventionellen Baumwollanbau jedoch ist nach wie vor ein hoher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln notwendig um die Ernte rentabel zu halten. Nicht nur die Umwelt leidet unter dieser Situation auch die Bauern selbst werden häufig Opfer des Systems. Meist müssen Sie Kredite aufnehmen, um teure Pflanzenschutzmittel, Dünger und Saaten bezahlen zu können. Fällt die Ernte trotz des „rundum“ Schutzes aufgund von resistenten Pflanzenschädlingen oder Dürren aus, bleiben die Bauern meist auf ihren Schulden sitzen. Viele begehen anschleißend aus Verzweiflung Selbstmord, indem sie das Herbizid trinken, das gegen die Schädlinge wirkungslos war.

Immer mehr Landwirte wollen diesen Teufelkreis inzwischen verlassen und setzen daher auf die Produktion von ökologischer Baumwolle. 2004 gründete die niederländische Organisation Solidaridad das Projekt Chetna es unterstützt die Bauern bei der Produktion von Biobaumwolle, inzwischen sind viele indische Landwirte umgestiegen. Seit 2004 schlossen sich mehr als 5.500 Bauern der Chetna Organic Organisation an. Die Bilanz des Projektes fasst die Inderin Bojju Bai zusammen die bereits vor 4 Jahren mit der ökologischen Baumwollproduktion begann: „Früher habe ich mir Geld von einem privaten Mittelsmann geliehen, 10.000 Rupien pro Saion, wenn ich den Kredit und die Zinsen zurückgezahlt hatte, blieb mir nichts mehr. Heute mache ich Gewinn.”
Euronews: Die Biobaumwolle Revolution

EFSA-Watch für Interessierte

©Fotografenname: Rita Köhler, www.pixelio.de

Testbiotech e.V eine neu gegründete Expertengruppe die sich der unabhängigen Sicherheitsprüfung in der Biotechnologie verschrieben hat, geht nun erstmals mit dem EFSA-Watch Newsletter ins Rennen. Der Newsletter soll alle, die am Thema Grüne Gentechnik interessiert sind, über aktuelle Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und neue Anträge für gentechnisch veränderte Pflanzen informieren. Erst kürzlich hatte testbiotech e.V. die Sicherheitsprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen durch die EFSA als unzureichend und fehlerhaft kritisiert.

Die EFSA geht davon aus, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht generell als neue Organismen zu bewerten sind, sondern als Pflanzen die bereits in der Landwirtschaft eingesetzt werden und nur in Details verändert wurden. Das Problem ist  jedoch, dass Gentechnik-Pflanzen anders funktionieren als konventionelle und nicht grundsätzlich als gleichwertig definiert werden können. "Ein völlig anderes Konzept der Risikobewertung käme zum Einsatz, wenn man davon ausginge, dass gentechnisch veränderte Pflanzen mit technischen Verfahren hergestellt werden, die grundsätzlich nicht mit den Verfahren der konventionellen Züchtung verglichen werden könnten", heißt es in der kürzlich erschienenen Studie von testbiotech e.V. Der Verein hatte einen Crash- Test gefordert in dem GVO’s künftig auf Herz und Nieren geprüft werden um Schwachstellen und Sicherheitsrisiken zu finden.  Auch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde selbst machte deutlich, dass ein völlig anderes Konzept der Sicherheitsprüfung notwendig würde, ginge man nicht länger vom generellen Prinzip der Gleichwertigkeit aus.
Testbiotech e.V. : Risk Reloaded. Bericht zum Umgang mit den Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU, September 2009

Koalitionsvertrag-ein Schritt vor und drei zurück in der Gentechnik

©Fotografenname: pauline, www.pixelio.de

Der gestern unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP lässt die düsteren Prophezeiungen vieler Gentechnik-kritischer Verbände nun teilweise wahr werden. Zwar bleibt mit Ilse Aigner eine Landwirtschaftsministerin im Amt die einer ökologischen Entwicklung in der Landwirtschaft aufgeschlossen gegenüber steht, mit den Vereinbarungen zur „Grünen Gentechnik“ jedoch vollführt die neue Regierung einen Rückschritt in die Vergangenheit der in hohem Maße bedenklich ist. Zukünftig wird nach Regierungswillen der Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel „Amflora" gefördert.

Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW,  bezeichnete die Entscheidung als ein deutliches Signal wer bei den Vertragsverhandlungen offensichtlich federführend war: „Dass ein konkretes Produkt einer konkreten Firma – die Gentechnikkartoffel „Amflora“ – es bis in den Koalitionsvertrag geschafft habe, sei ein unglaublicher Vorgang und zeige, wie erfolgreich die Biotechnologie-Branche damit war, den Vertragsverfassern die Feder zu führen“. Auch der Vorstoß der CSU, regionale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen einzuführen, ist vorerst vom Tisch und soll der Unsinnigkeit regionaler Anbau-Abstände weichen. Eine entgültige Entscheidung über die Zulassung von Mon 810 kann erst nach dem Hauptsachverfahren vor Gericht erwartet werden. Und auch die ermüdende Erkenntnis der zukünftigen Regierung die „Grüne Gentechnik“ könne einen tatsächlichen Beitrag zur Bekämpfung des Welthungers leisten wird dieser Tage gerade in den Entwicklungsländern deutlich wiederlegt, die bereits von der ersten Grünen Revolution hatten profitieren sollen. Aber es gibt auch positive Aspekte im neuen Koalitionsvertrag, so wollen CDU/CSU und FDP zukünftig stärker in die Ökolandbau-Forschung investieren, die Grünlandbewirtschaftung fördern und eine größere Transparenz in der Lebensmittelkennzeichnug erreichen. Felix Prinz zu Löwenstein mahnte die Regierung an, besonders in diesen Bereichen konkrete und schnelle Schritte zu unternehmen.
BÖLW, Pressemitteilung: Koalitionsvereinbarungen zur Landwirtschaft ohne klare Linie

Percy Schmeiser appeliert an Rumänien

Die Frage ob Gentechnik ein Segen oder Fluch für die Landwirtschaft ist kann Percy Schmeiser fundiert und eindeutig beantworten. Der Landwirt aus dem kanadischen Saskatchuan hat die negativen Folgen der „Grünen Gentechnik“ am eigenen Leibe zu spüren bekommen. 1998 wurde er vom marktbeherschenden Gentechnik-Saatgutkonzern Monsanto wegen Patentverletzung verklagt, nachdem genmanipulierter Raps durch Winddrift von benachbarten Anbauflächen auf seine Felder gelangt war. Seitdem ist der Träger des alternativen Nobelpreises in der ganzen Welt unterwegs um über die Folgen der „Grünen Gentechnik“ zu berichten und seine Geschichte zu erzählen.

Auf der gestrigen Pressekonferenz in Bukarest warnte Percy Schmeiser die rumänische Bevölkerung eindringlich vor der unkontrollierten Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen. Denn obwohl auf EU- Ebene bisher keine Schwellenwerte für GVO-Anteile im Saatgut festgelegt wurden hat Rumänien als einziges europäisches Land nationale Schwellenwerte erlassen und damit gegen geltendes EU-Recht verstossen. Europaweit gilt das Prinzip der Nulltoleranz für die Verunreinigung von Saatgut mit GVO´s. Sollte das Ministerium für Landwirtschaft seine Entscheidung nicht umgehend revidieren, könnte die Europäische Kommission sich dazu entscheiden rumänische Exporte vorerst zu blockieren.
Agent Green, Press release: Percy Schmeiser warns Romania about GMO contamination
Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher:
Bericht des Lebensmittel- und Veterinäramtes über den Inspektionsbesuch in Rumänien
Save Our Seeds Notice: Romania introduces labelling thresholds for GMO in non-GM seeds against the recommendation of the European Union’s Food and Veterinary Office – Inspection mission

BASF beantragt Zulassung für gentechnisch veränderte Kartoffel

©Fotografenname: Joujou, www.pixelio.de

Amflora steht für eine besonders heiße Kartoffel aus dem Hause BASF. Ihre veränderte Stärkezusammensetzung soll den Einsatz ihrer Stärke bei der Produktion von Textilien, Klebstoffen, Waschmitteln und Papier erleichtern. Bereits 2001 hatte BASF ihre Zulassung für den Anbau und den Einsatz als Industrie-Produkt beantragt, nicht aber als Lebens- oder Futtermittel. Die Zulassung als Futtermittel wurde nun zusätzlich beantragt, weil eine Vermischung nicht gänzlich auszuschließen ist und um die Abfälle der Stärkeproduktion in der Scweinemast verwerten zu können.

Amflora enthält als Marker ein Resistenz-Gen gegen das Antibiotikum Kanamycin, das in der Human- und Veterinärmedizin verwendet wird. Die Verbreitung solcher Resistenzgene kann die Wirksamkeit der Medikamente beeinträchtigen oder, im schlimmsten Fall, das Medikament unwirksam machen. Seit 2004 ist die Zulassung von antibiotika-resistenten Gen-Konstrukte in der Europäischen Union deshalb grundsätzlich verboten. Darüber ob für Amflora eine Ausnahme von diesem Verbot zu machen sei, herrschte zwischen der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde, EFSA und der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA Uneinigkeit.

Im Ständigen Ausschuss für die Zulassung von Gentechnikprodukten und auch bei einer folgenden Abstimmung im Ministerrat wurde die Zulassung im Jahre 2008 zwar mehrheitlich abgelehnt. Allerdings nicht mit der zur Überstimmung der EU Kommission erforderlichen 2/3 Mehrheit. Die EU Kommission forderte daraufhin zunächst weitere wissenschaftliche Gutachten. BASF verklagte sie daraufhin wegen Verzögerung der Zulassung. Das Verfahren und die Zulassung sind weiterhin anhängig.

Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat dem versuchsweisen Anbau von "Amflora" auch für 2009 zugestimmt. 

Alle Hintergründe zu Amflora finden Sie im Dossier des Informationdienst Gentechnik.

Nulltoleranz für illegale Importe

©Fotografenname: Stephanie Hofschlaeger, www.pixelio.de

Seit über einem Jahr macht die Gentechnik-Industrie sich innnerhalb der EU massiv für eine Aufhebung der europaweit bestehenden Nulltoleranz beim Import nicht zugelassener, gentechnisch veränderter Organismen stark. Unterstützung bekommt sie dabei von der EU Generaldirektion Landwirtschaft. Nachdem der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf europäischen Äckern in der Vergangenheit immer wieder an der Ablehnung der Bevölkerung gescheitert ist, setzen die Agro-Gentechnik-Konzerne nun auf Importe, insbesondere aus Nord- und Südamerika. Für diese wäre Europa ein lukrativer Absatzmarkt, gäbe es nicht die im weltweiten Vergleich relative strikte Gentechnik-Gesetzgebung.

Denn nach EU-Recht dürfen GVO’s, die europaweit keine Zulassung besitzen nicht importiert werden - auch nicht in geringen Mengen. Trotz dieser strikten Regelung tauchen innerhalb der EU immer wieder nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Produkte auf. Jüngstes Beispiel ist eine gentechnisch verunreinigte Leinsaat aus Kanada, die in Brot und Müsli verschiedener Hersteller gefunden wurde. Auch der Gentechnik-Reis LL601 und der gentechnisch veränderte Mais Bt10 fanden, obwohl sie nirgends auf der Welt eine Zulassung besaßen ihren Weg in europäische Warenmarktregale und Futtermittel. Wie diese gentechnisch veränderten Produkte in die EU gelangen konnten ist unklar, jedoch darf derart nachlässiges Arbeiten nicht mit der Einführung von Verunreinigungs-Schwellenwerten belohnt werden. Dass auch die Verbraucher derartige Schwellenwerte offensichtlich nicht tolerieren zeigt die schnelle Reaktion der Hersteller und Händler auf den gentechnisch verunreinigten Leinsamen. Kurz nachdem Greepeace die positiv getesteten Produkte öffentlich gemacht hatte, reagierten viele der Hersteller und Anbieter und nahmen ihre Produkte vom Markt. Seitenbacher kündigte sogar an ihr positiv getestetes Frühstücksmüsli zukünftig mit Bio-Leinsamen herstellen zu wollen.
agrar-presseportal.de: Aigner: Rechtswidriges Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Leinsamen nicht hinnehmbar

Gentechnisch veränderte Leinsaat in Müsli und Brot

©Fotografenname: Hannelore Dittmar-Ilgen, www.pixelio.de

Bereits am Dienstagabend der vergangenen Woche wurde die Lebensmittelbehörde über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens– und Futtermittel auf illegale Funde von getechnisch veränderten Leinsaaten in Deutschland aufmerksam. Nach Angaben von Greenpeace wurde die Leinsaat in Brot und Müli gefunden. Bei dem Gentechnik-Konstrukt handelt es sich um eine sowohl herbizidtolerante als auch antibiotikaresistente Linie (FP967/CDC Triffid) aus Kanada die in der EU keine Zulassung besitzt.

Lediglich im Jahr 2000 war die gentechnisch veränderte Leinsaat in Kanada kommerziell angebaut worden. Der Greenpeace-Gentechnikexperte Alexander Hissting äußerte sich in einer ersten Stellungnahme deutlich zu den neuerlichen Funden illegaler Gentechnik-Produkte in Lebensmitteln.“ Einmal mehr ist bewiesen, dass in der Natur freigesetzte gentechnisch veränderte Konstrukte sich unkontrolliert verbreiten und nicht rückholbar sind. Spätestens jetzt ist klar, dass die Gentechnikindustrie ihre künstlichen Geschöpfe nicht im Griff hat“. Die Parteien müssten nun Farbe bekennen und sagen wie sie die deutsche Bevölkerung vor illegaler Gentechnik schützen wollen, forderte Hissting. Auch In der Schweiz wurden unterdessen Anteile von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in Reisprodukten gefunden. Es hadelt sich hierbei um den in der EU nicht zugelassenen Gentechnik-Reis Bt63, der 2001 zu versuchszwecken großflächig in China ausgesät, jedoch niemals zum kommerziellen Anbau zugelassen worden war. Erst 2006 hatte ein Getechnik -Reis-Skandal die Gemüter erhitzt, damals war in mehreren Reissorten in europäischen Supermärkten der nicht zugelassene gentechnisch veränderte Reis LL 601 aus den USA gefunden worden.
Greenpeace: Illegale Gen-Leinsaat im Essen schreckt Behörden auf

Leinsaatgut-Skandal weitet sich aus

Bereits am 09.September hatte Greenpeace in vier deutschen Warenmärkten (Rewe, Schlecker, Edeka, Rossmann) Proben von verschiedenen mit Leinsam versetzten Lebensmitteln genommen und in einem Speziallabor untersuchen lassen. Die Ergebnisse sind allamierend. Laut Aussagen von Greenpeace wurden in allen Märkten Lebensmittel entdeckt die gentechnisch verunreinigten Leinsam enthielten. So wurde bei Rewe die illegale Leinsaat in Mehrkornbrötchen der Marke Harry, in Frühstücksmüsli von Seitenbacher, in Backmischung Mehrkornbrot mit Hefe Küchenmeister sowie in geschrotetem Leinsamen der Eigenmarke von Rewe festgestellt. Bei Edeka wurden geschrotete Leinsamen der Marke Schapfen Mühle positiv getestet. Bei Schlecker ganzer Leinsamen von Schapfen Mühle und bei Rossmann Leinsaat der Firma Seeberger. Bei der Gentechnik-Leinsaat handelt es sich um eine sowohl herbizidtolerante, als auch (FP967) antibiotikaresistent Linie. Bisher ist völlig unklar wie die Gentechnik-Leinsaat, die nur während einer einzigen Saison vor neun Jahren in Kanada angebaut worden war in europäische Lebensmittel gelangen konnte. Denn gentechnisch veränderte Organismen, die die Sicherheitprüfung der europäischen Behörden nicht durchlaufen haben dürfen nach wie vor nicht in die EU eingeführt werden. „Es ist vollkommen unklar, wie lange unsere Lebensmittel schon verunreinigt sind. Lebensmittelhersteller, -händler und Behörden müssen nun Licht ins Dunkel bringen und offenlegen, welche Produkte seit wann von Verunreinigungen betroffen sind, kritierte Stefanie Hundsdorfer, Gentechnikexpertin von Greenpeace.
Greenpeace weist nach: Illegaler Gen-Leinsamen in Brötchen und Müsli

Das Saatgutmonopol

©Fotografenname: Marvin Siefke, www.pixelio.de

Die Anzahl der Patentanmeldungen im Bereich der konventionellen Züchtung steigt stetig an:
2008 machten diese Anträge bereits 25 % aller Patentanträge auf Saatgut und Pflanzen aus, während sie zwischen 2000 - 2002 noch unter 5 % lagen. Inzwischen haben die Global Player Monsanto, Syngenta und DuPont die Vorteile der Patentierung auch ohne Gentechnik entdeckt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden vermehrt bereits existerende Methoden der konventionellen Züchtung, wie die markergestützte Selektion und der genetischer Fingerabdruck, für die Konzerne zur „erfinderischen“ Grundlage um die Anmeldung von Patenten voranzutreiben.

Meist ist bei diesen Methoden der technische Beitrag jedoch so gering, dass er kaum als Innovation angesehen werden kann. Trotzdem versuchen die großen Saatgutkonzerne diese geringfügigen technischen Hilfsmittel für eine Patentanmeldung zu nutzen- und haben Erfolg- inzwischen wurden im Bereich der konventionellen Züchtung mehr als 70 Patente erteilt. Bisher betrafen derartige Patente vorwiegend gentechnisch verändertes Saatgut, das in wenigen Regionen Europas angebaut wurde. Nach wie vor bietet die Gentechnik für die Industrie eine hervorragende Möglichkeit über Eigentumsrechte und Monopolisierung Kontrolle auf den Saatgutmarkt auszuüben. Angesichts des neuen Trends, hin zu konventionellen Züchtungen, wollen die Konzerne die Vorteile von Patenten auf Saatgut und Pflanzen nun auch ohne Gentechnik nutzen. Mit der Ausweitung der Patentansprüche auf konventionelles Saatgut werden Landwirte, auch in Europa, zukünftig einem völlig neuen Saatgutmonopol gegenüber stehen. Eine mögliche Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes könnte die Eigentumsrechte der Saatgutkonzerne weiter stärken. Denn nach ihrem Willen sollen Sorten zukünftig durch genetische Marker identifizierbar und somit jederzeit und überall nachweisbar sein. Darüber hinaus würden durch die Einführung derartiger Marker potentiell alle Sorten patentierbar. Greenpeace, Oktober 2008 Patents on Hunger?

Gravierende Fehler im EFSA-Gutachten entdeckt

©Fotografenname: Rita Köhler, www.pixelio.de

In einem gemeinsamen Bericht deckten die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Global 2000 jetzt gravierende Fehler in einem kürzlich erschienenen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf. So wurde zum Beispiel eine völlig andere Maissorte für die Tests verwendet, Ergebnisse die negative Auswirkungen auf Schmetterlingspopulationen zeigten wurden gar nicht erst berücksichtigt.

Das Gutachten hatte der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 Unbedenklichkeit bescheinigt und sollte der Europäischen Kommission und den Mitgliedsaaten als Entscheidungshilfe für eine erneute Zulassung zum Anbau dienen. Gentechnik-Sprecher Philipp Strohm von Greenpeace forderte angesichts der neuen Situation die Europäische Kommission auf, das Gutachten sofort zu verwerfen und den Mais aufgrund der Sicherheitsmängel zu verbieten. Auch GLOBAL 2000 sieht sich in seiner kritischen Haltung gegenüber der Europäischen Sicherheitsbehörde bestätigt. "Wir haben hier wieder einmal ein Gefälligkeitsgutachten der EFSA, das mit Wissenschaftlichkeit nichts zu tun hat. Die Mängel der Risikobewertung sind immanent. Diese Stellungnahme ist als reines Zugeständnis an die Biotech-Industrie zu werten, urteilte Jens Karg,Sprecher der Umweltschutzorganisation über die Stellungnahmen der EFSA. Insgesamt sechs europäische Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, haben MON810 bereits wegen zahlreicher Sicherheitsbedenken für den Anbau verboten.
Gemeinsames Gutachten von Greenpeace und Global 2000
Greenpeace, 29 July 2009: Europe's food agency accused of junk science

Die Qual der Wahl

©Fotografenname: BirgitH, www.pixelio.de

Bisher ist auf EU-Ebene jede gentechnische Verunreinigung im Saatgut, und sei sie noch so geringfügig, kennzeichnungspflichtig. Doch bereits seit 2002 arbeitet die EU-Kommission am Entwurf einer neuen Saatgutrichtlinie. Mit dieser eher unscheinbaren, technischen Richtlinie könnte die europäische Kommission der Gentechnik in der Landwirtschaft eine gefährliche "Hintertüre" öffnen. Landwirte wären gezwungen, "zufällige und technisch unvermeidbare" Verunreinigungen von herkömmlichem Saatgut mit gentechnischen Sorten, je nach Pflanzenart, zwischen 0,3 und 0,5 Prozent  zu tolerieren , ohne dass diese gekennzeichnet werden müssten.

Milliarden von GVOs könnten sich so im vermeintlich gentechnikfreien Anbau vermehren und zwar selbst dann, wenn kein einziger Landwirt willentlich gentechnische Sorten anbaut. Die generelle Frage ob gentechnisch veränderte Organismen (GVO) für die Lebens- und Futtermittelherstellung verwendet und in die Umwelt freigesetzt werden sollten, ist in Europa höchst umstritten. Eine wachsende Zahl von Verbrauchern und Landwirten  lehnt GVOs in ihrem Essen und auf ihren Feldern aus verschiedensten Gründen ab. Welchen Weg die  "Grüne Gentechnik" in Deutschland einschlägt wird nicht zuletzt auch auf politischer Ebene entschieden werden. Die Bundestagswahl am 27. September bietet die Chance, zwischen Zukunft und Vergangenheit zu wählen, denn die neue Bundesregierung wird zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln eine klare Richtung einschlagen müssen. Im Europaparlament haben die Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90 die Grünen zu diesem Thema bereits deutlich Stellung bezogen. Im April diesen Jahres stellten verschieden Bauern- und Saatgutorganisationen, anlässlich der Europaparlamentswahlen, eine gemeinschaftliche Anfrage (Reines Saatgut?) an die deutschen Spitzenkandidaten im Parlament. Die Abgeordneten sollten zu Fragen, der gentechnikfreien Land und Lebensmittelerzeugung, der biologischen Vielfalt, der Patentierung von Leben und des Reinheitsgebotes bei Saatgut Stellung nehmen.

Wer nutzt die Weltsaatgutbank?

Longyearbyen auf Spitzbergen, ein Ort von knapp zweitausend Einwohnern beherbergt seit Februar 2008 die Weltsaatgutbank. Wenn in einigen Jahren die Einlagerung im Eis beendet ist sollen insgesamt 4,5 Millionen Pflanzensamen aus aller Welt die Nahrungsmittelvielfalt der Zukunft sichern. In der Dauerkälte norwegischer Permafrostböden werden sie vor Naturkatastrophen, Kriegen und dem Klimawandel geschützt überdauern.

Die Idee mit Hilfe der Saatgutbank Bauern und Züchtern Zugang zur weltweiten Vielfalt an Kulturpflanzen zu geben, ist eigentlich keine schlechte. Doch wer wird dieses Angebot nutzen? Landwirte und Züchter, die die Biodiversität auf ihren Äckern bewahren wollen? Oder große Saatgutkonzerne, die sich im Eilschritt Pflanzen und deren Bestandteile patentieren lassen und im wachsenden Maße auf landwirtschaftliche Monokulturen setzen.
Wer profitiert von der "Arche Noah" für Kulturpflanzen?

EFSA gibt grünes Licht für MON 810

Die umstrittene gentechnisch veränderte Maissorte Mon 810 von Monsanto hat gute Chancen, in der EU weiter eine Anbauerlaubnis zu erhalten. In einem kürzlich veröffentlichten Gutachten, zur neuerlichen Sicherheitsprüfung von MON 810, bescheinigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) der Maispflanze Unbedenklichkeit. Mit dieser Entscheidung setzt sich die Behörde über alle Zweifel hinweg, die von wissenschaftlicher Seite zunehmend geäußert wurden. Insbesondere die Vollständigkeit und Aussagekraft der Monsanto-Studien wurde aus wissenschaftlicher Sicht immer wieder bezweifelt.

Die Anbauzulassung für MON 810 war Anfang 2007 ausgelaufen. Monsanto beantragte umgehend eine  Wiederzulassung. Erst im April diesen Jahres war Deutschland dem Beispiel von Frankreich, Österreich, Luxemburg, Griechenland, Ungarn, Polen und der Schweiz gefolgt und hatte den Anbau von MON 810 verboten. Ob die positive Bewertung der EFSA  zwangsläufig zu einer EU-weiten Zulassung des gentechnisch veränderten Maises führen mss ist inzwischen auch innerhalb der EU-Kommission umstritten. Erst kürzlich hatten 13 der 27 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sich dafür ausgesprochen die Entscheidung über eine Anbauzulassung zukünftig den einzelnen EU-Mitgliedsländern zu überlassen. Auch die Tatsache, dass der Saatgutkonzern Monsanto offensichtlich über Insiderinformationen verfügt und die Ergebnisse ihrer eigenen Sicherheitsbehörde bereits einen Tag vor der offiziellen Veröffentlichung durch die EFSA zu Werbezwecken auf seiner Webseite lanciert dürfte bei Ministern und Komission auf wenig Gegenliebe stoß

Gefahr erkannt und nicht gebannt

Foto: Rainer Sturm, www.pixelio.de

Das Unkrautvernichtungsmittel Roundup des US-amerikanischen Gentechnik-Riesen Monsanto galt von offizieller Seite bisher als unbedenklich. Doch inzwischen werden immer mehr Stimmen laut, die diese Unbedenklichkeit anzweifeln und eine Gefärdung für den Menschen nicht mehr ausschließen.

Der Hersteller Monsanto, der das Totalherbizid nur in Kombination mit dem herbizidresistenten Roundup-Ready-Saatgut anbietet, konnte bisher in seinem Produkt keine gesundheitsgefärdende Wirkung entdecken. Auf diese hauseigenen Studien von Monsanto stützt sich nun auch das deutsche Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bei der Bewertung von Roundup. Im Bundestag hingegen rumort es derweil. Die Ausschuss-Vorsitzende für Verbraucherschutz fordert jetzt für Roundup und alle Glyphosat-haltigen Herbizide ein sofortiges Verbot – bis zur weiteren Klärung der Fakten.
Monsanto-Pestizid sofort vom Markt nehmen (Stellungnahmen Bündnis 90 die Grünen)

EU-Gentechnikgesetzgebung im Belastungstest

©Fotografenname:Viktor Mildenberger, www.pixelio.de

2009 hat, initiiert von der Generaldirektion für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Union, mit einer Bewertung der bisherigen Rahmengesetzgebung für gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel begonnen. Auch die Rahmengesetzgebung für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen steht derzeit auf dem Prüfstand.

Beide Evaluierungen sollen prüfen ob die 2003 erweiterten Richtlinien ihren ursprünglichen Zielsetzungen, dem Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit, der Umwelt und der Verbraucherinteressen sowie der Gewährleistung des Funktionierens des gemeinsamen Marktes gerecht werden konnten. Unbestritten ist, dass die fortschreitende Globalisierung der Lebensmittelmärkte neue Herausforderungen an Transparenz, Sicherheitsbewertungen, Rückverfolgbarkeit und korrekte Etikettierung stellt. Zu bezweifeln bleibt jedoch ob die EU-Kommission auf die künftigen Herausforderungen auch die richtigen Antworten findet.

Vor welchen zukünftigen Herausforderungen steht die EU- Gentechnik-Politik:
• Die Bewertung neuartiger GVO-Pflanzen
• Nulltoleranz bei illegalen Importen
• Koexistenz
• Patentierung von Leben


2008

Die „Erhaltungsrichtlinie“ der EU – Fehlschlag oder Fortschritt?

©Fotografenname: Alexander Hauk, www.pixelio.de

Saatgut bildet die Grundlage vieler Lebensmittel und ist für die Stabilität unseres Ernährungssystems unerlässlich. Jahrhunderte lang hat eine Vielzahl von regional angepassten Sorten die menschliche Ernährungsvielfalt- und sicherheit gewährleistet. 2008 hat die EU- Kommission relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit damit begonnen, das EU- Saatgutverkehrsrecht zu überarbeiten. Die beschlossenen Änderungen sind Teil der noch bis mindestens 2011 fortgesetzten Überarbeitung des ursprünglichen Saatgutverkehrsgesetzes und sollen die gegenwärtige Praxis der Sortenzulassung reformieren.

Denn diese behindert die Vermarktung von biologischen Sorten und Erhaltungssorten. Die Wertprüfung erfolgt bisher ausschließlich unter konventionellen Anbaubedingungen, eine Prüfung für den biologischen Anbau wird nur als Zusatzprüfung, mit horenden Zusatzkosten angeboten, die selten in Relation zum eigentlichen Gewinn aus der neuen Saatgutsorte stehen. Viele dieser Sorten schafften es daher nicht in den Saatgutkatalog. Bisher war der Verkehr von Saatgut nicht eingetragener Sorten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union nicht geregelt, dies soll die Richtlinie zu Erhaltungssorten von landwirtschaftlichen Arten nun ändern. Sie soll die Vermarktung von Landsorten und regional angepassten (darunter werden auch die meisten Sorten aus biologischer Züchtung fallen) sowie vom Aussterben bedrohten Sorten nicht nur ermöglichen sondern auch erleichtern. Die sogenannte "Erhaltungsrichtlinie" verfehlt jedoch ihr Ziel, dem Verlust der  biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft entgegenzuwirken und das Saatgutrecht zu vereinfachen. Ganz im Gegenteil baut sie enorme bürokratische Hürden für die Eintragung von Erhaltungssorten auf und droht so die Verbreitung biologischer, bisher nicht eingetragener Sorten weiter zu unterbinden und nicht zu fördern. Drei Anforderungen sind besonders unsinnig und mit großem Kontroll-Aufwand verbunden:

  • der Nachweis über die Bedeutung einer Sorte für die Erhaltung der Pflanzenveilfalt,
  • Erhaltungssorten sollen ausschließlich in den als Ursprungsregion nachgewiesenen Gegenden verkauft und angepflanzt werden dürfen wenn dort ein spezielles Interesse und die Gefahr „genetischer Erosion“ nachgewiesen wurde.
  • die quantitative Beschränkung ihres Anbaus prozentual zu den üblichen Handelssorten auf 0,3 bis 0,5% der gesamten Anbaufläche der jeweiligen Art

Diese strenge Reglementierung soll verhindern, dass alternatives Saatgut den übermächtigen Saatgutunternehmen, die inzwischen 40 % des kommerziellen und 100% des transgenen Saatgutmarktes bedienen einen Teil ihres Marktes streitig machen kann. Damit droht die Landwirtschaft in eine vollkommene Abhängigkeit von den wenigen Konzernen zu gelangen, die heute den weltweiten Handel mit Saatgut beherrschen. In diesem Zusammengang verwundert es wenig, dass die Evaluation der ursprünglichen Gesetzgebung privaten Firmen unter der Leitung des Consultingbüros "Arcadia" übertragen wurde, welches bereits mehrfach im Dienst der Gentechnik-Industrie stand. Auch bei uns ist zu erwarten, dass sich die Verbreitung der Erhaltungssorten auf einige wenige Arten und Sorten beschränken wird, für die der bürokratische Aufwand kommerziell gerechtfertigt ist. Für unsere Ernährungssouveränität ist die Vielfalt der an uns weitergegebenen Kulturpflanzen eine wichtige Grundlage. Für die Erhaltung und Entwicklung dieser Vielfalt muss auch die Saatgutgesetzgebung Zeichen setzen. Anstelle von Monokulturen mit hoch spezialisierten Pflanzen müssen regional angepasste Sorten gefördert werden. Dies bedeutet eine Vielfalt von Sorten und Produzenten entgegen einem Markt für wenige Sorten und Unternehmen. Das sind hochgesteckte Ziele, die auch in der europäischen Saatgutgesetzgebung verankert werden müssen. Im weltweiten Zusammenhang muss die Politik des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen dahingehend geändert werden, dass die Rechte einzelner Bauern und Bäuerinnen gewahrt bleiben und nicht zum Wohle großer Konzerne geopfert werden.

Und die andere Seite

Vollkommen anders soll sich gleichzeitig eine generelle Reform des EU-Saatgutrechts für kommerzielle Sorten entwickeln. Nach dem Willen der großen Unternehmen soll sich der Staat hier weitgehend zurückziehen und die Kontrolle von Keimfähigkeit, Homogenität und landeskulturellem Wert gleich ganz in die Hände der Privatwirtschaft legen. Die öffentliche Hand bliebe in diesem Fall darauf beschränken, die Angaben der Hersteller je nach Aktenlage zu prüfen und abzusegnen – so wie dies bereits jetzt in Bezug auf die Sicherheitsprüfungen gentechnisch veränderter Sorten der Fall ist. Der eigentliche Sinn des Saatgutrechtes, nämlich Landwirte vor minderwertiger Ware zu schützen und dies mit neutralen Qualitätsprüfungen zu gewährleisten, würde mit dieser Reform endgültig ad absurdum geführt.

Dokumente

EU- Saatgutverkehrsgesetz (Richtlinie 2008/62/EG) vom 20 Juni 2008,
mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten.

Saatgutverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), das zuletzt durch Artikel 192 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist

Regelung zur Inverkehrbringung von GVO's

Evaluation of the Community acquis on the marketing of seed and plant propagating material (S&PM). Final Report, Summary

Konferenz der EU-Kommission zur Sicherung der Saatgutverfügbarkeit im 21 Jahrhundert, 18. März 2009

Der kritische Agrarbericht, Ökologische Saatgutzüchtung und ihre Voraussetzungen von Cornelia Roeckl und Oliver Willing

IG-Saatgut, Intereessengemeinschaft für gentechnikfreies Saatgut: Kampage Zukunft säen -Vielfalt ernten.

Stellungnahme der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) und des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt (VEN) zur Sektorstrategie zur Agrobiodiversität und der EU-Erhaltungsrichtlinie.

Stellungnahme der Teilnehmern des dritten europäischen Saatgutseminars zur EU- Erhaltungsrichtlinie: Let’s liberate diversity (deutsch),english version

Bioland, Oktober 2008.
Wer hat Angst vor alten Sorten?

Landwirtschaftlicher Informationsdienst LID.
Oktober 2008, Mehr Freihandel – weniger Sortenvielfalt?
Oktober 2008, Die Hüter der seltenen Samen.

Telepolis, August 2008.
Oligoplhüterin

BUKO- Kampage gegen Biopiraterie.
Warum Saatgut-Erhaltung...?

EU Ministerrat fordert Verunreinugungs-Grenzwert im Saatgut

Diese Entschließung lässt den Gentechnik-Befürwortern innerhalb der EU-Kommission zunächst freie Hand. Auf Vorschlag einer "ad hoc" Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der Agro-Gentechnik in der Europäischen Gesetzgebung fordert der Ministerrat die EU-Kommission in einer Entschließung am 4. Dezember 2008 dazu auf, schnellstmöglich Grenzwerte für die gentechnische Verunreinigung von herkömmlichem Saatgut vorzulegen. Wörtlich heißt es in der Ratsentschließung (ohne gesetzliche Wirkung) dazu:

12. WELCOMES with interest the forthcoming completion of Commission impact studies on the establishment of seed thresholds;
13. REAFFIRMS the need at European level for one or more labelling thresholds for the adventitious presence of authorised GMOs in conventional seeds on the basis of relevant criteria, such as species-specific criteria and scientific information;
UNDERLINES that these thresholds must be set at the lowest practicable, proportionate and functional levels for all economic operators, must contribute to ensuring freedom of choice to producers and consumers of conventional, organic and GM products alike;
14. INVITES the Commission to adopt appropriate thresholds in accordance with the procedure laid down in Article 5 a of Decision 1999/468/EC as soon as possible, taking account of the most recent scientific observations and information on dispersal, adventitious presence and mixing in the process of breeding, multiplication, marketing and using seeds.

Frei übersetzt:
12. Begrüßt mit Interesse die bevorstehende Vollendung von Kommissions-Studien über die Auswirkung der Festlegung von Saatgut-Grenzwerten;
13. Bestätigt nochmals die Notwendigkeit der Etablierung von einem oder mehreren Kennzeichnungs-Grenzwerten auf Europäischer Ebene für das zufällige Vorhandensein von zugelassenen GVOs in herkömmlichem Saatgut, basierend auf relevanten Kriterien wie artspezifischer Kriterien und wissenschaftlicher Informationen
Unterstreicht, daß diese Grenzwerte auf dem niedrigsten praktikablen, verhältnismäßigen und funktionalen Niveau für alle Wirtschaftsbeteiligten festzulegen sind und gleichermaßen die Wahlfreiheit von Produzenten wie Konsumenten konvetioneller, biologischer und gentechnischer Produkte gewährleisten müssen;
14. Fordert die Kommission auf so schnell wie möglich, angemessene Grenzwerte nach dem Verfahren von Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EC zu verabschieden und dabei die letzten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Informationen über die Verbreitung, das zufällige Auftauchen, die Vermischung im Züchtungs- und Vermehrungungsprozess, bei der Vermarktung und dem Gebrauch von Saatgut zu berücksichtigen.
Entschließung der EU-Kommission (englisch)

Unser Kommentar

Mit dieser Entschließung haben die Befürworter von "ein Bisschen Gentechnik" in allem Saatgut innerhalb der Kommission zunächst freie Hand. Auch wenn noch kein konkreter Grenzwert genannt wird, kommt der Vorschlag jenen entgegen, die seit Jahren versuchen, das gegenwärtig herrschende Reinheitsgebot für Saatgut aufzuweichen. Zwar sollte in der Tat einheitlich festgeschrieben werden, wie diese "Nulltoleranz" für die Verunreinigung von Saatgut in den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Dafür bedarf es jedoch keines Grenzwertes, sondern technischer Vorschriften. Die EU-Kommission hatte wiederholt vorgeschlagen, Saatgut-Grenzwerte (zunächst für Mais) von 0,3 Prozent festzulegen. Das würde bedeuten, dass auch auf "gentechnikfreien" Maisfeldern 300 Gentechnikpflanzen pro Hektar wachsen könnten.
Der Deutsche Bundestag, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und viele Regierungen und Parlamente europäischer Staaten haben mittlerweile die Position bezogen, dass das Saatgut an der Nachweisgrenze von GVOs frei zu halten ist. "Save Our Seeds" fordert dies seit Jahren im Namen von 350 Organisation und über 250.000 Bürgerinnen und Bürgern Europas.
Zusammen mit anderen Organisationen haben wir deshalb einen Appell an die neue Landwirtschaftsministerin, Ilse Aigner (CSU) gerichtet, sich auch auf EU-Ebene für ein Reinheitsgebot beim Saatgut einzusetzen - bisher leider ohne Erfolg.
Mit dieser Entschließung, die ähnlich schon einmal im Jahre 2006 verabschiedet wurden, ist freilich noch nichts entschieden - nicht einmal der Zeitpunkt zu dem die Kommission in dieser Angelegenheit tatsächlich aktiv werden wird. Sie macht allerdings deutlich, dass die Minister das Problem, das sich hinter den Saatgut-Grenzwerten verbirgt, wohl noch nicht voll erfasst haben. Das sollte sich in den kommenden Monaten ändern.

"Ad hoc" Arbeitsgruppe zur Agro-Gentechnik

Auf Initiative der französischen Ratspräsidentschaft wird eine "ad hoc" Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der Agro-Gentechnik gebildet, die dem Ministerrat Vorschläge machen soll. Der Ministerrat hält eine erste Aussprache im Oktober 2008. Zum Thema Saatgut-Reinheit heißt es in dem uns vorliegenden Entwurf für eine Ratsentschließung am 4. oder 5. Dezember 2008:

13. WELCOMES with interest the forthcoming completion of Commission impact studies on the establishment of seed thresholds;
14. REAFFIRMS the need at European level for one or more labelling thresholds for the adventitious presence of authorised GMOs in conventional seeds, on the basis of relevant, species-specific criteria;
UNDERLINES that these thresholds must be set at a level which will provide producers, sellers and users of conventional seeds with all necessary guarantees;
15. INVITES the Commission to make appropriate proposals as soon as possible for thresholds that take account of the most recent scientific observations and information on dispersal, accidental presence and adventitious mixing in the process of breeding, marketing and using seeds;

Erstes Arbeitspapier der Ad hoc Gruppe (Juli 2008)
Kommentare von "Save Our Seeds" zu diesem Papier


2007

Verbot für MON 810!

Quelle: ©Europäische Union, 1995-2011

Die EU-Kommission möchte das Anbauverbot für MON 810 verbieten und so gentechnisch veränbdertem Mais europaweit die Tore öffnen. MON810 ist der einzige gentechnisch veränderte Mais dessen Aussaat in der Europäischen Union erlaubt ist. Er gehört zu den sogenannten Bt-Maissorten und enthält ein Insektengift, das den Maiszünsler abtötet. Selbst nach mehr als zehn Jahren kommerziellen Anbaus, gibt es nur wenige, realistische Studien zur Risikoabschätzung. Die meisten dieser Studien werfen mehr neue Fragen auf, als sie beantworten.

Inzwischen mehren sich die Zeichen, dass durch MON810 auch Schmetterlinge wie der Monarchfalter und Honigbienen geschädigt werden. Nach EU-Regelungen kann ein Mitgliedstaat eine Schutzklausel (Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie) geltend machen, um den Anbau von Gentechnik-Mais zu verbieten. Dazu müssen neue Informationen vorliegen oder bisherige Fakten neu bewertet werden, die berechtigten Grund zur Annahme geben, dass ein genverändertes Produkt eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellt. Aufgrund dieser Regelung haben bereits Ungarn, Österreich, Frankreich, Griechenland und Luxemburg den Anbau von MON 810 verboten. Zwar wurde im März diesen Jahres das Anbauverbot für Ungarn und Österreich von den EU-Mitgliedstaaten mit großer Mehrheit bestätigt, die Entscheidung über Frankreich und Griechenland steht jedoch weiterhin aus und Deutschland wird hierbei das Zünglein an der Waage sein.

MON810-Anbau in Deutschland

Auch Deutschland hat sich im April 2009 dem Anbauverbot für MON 810 angeschlossen. Begründet hat Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner das Anbauverbot mit neuen Untersuchungen zu möglichen Schäden für die Umwelt. Neuere Untersuchungen hatten darauf hingedeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirkt, sondern auch weitere Insekten (Nichtzielorganismen) negativ beeinflusst. Darüber hinaus zeigten aktuelle Studien, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als bisher angenommen wurde. Deutschland hatte darauhin von der im EU-Vertrag verankerten Schutzklausel gebrauch gemacht und den Anbau aufgrund neuer Risiken verboten.

Welches Ziel verfolgt die EU-Kommission?

MON 810 wurde im April 1998 durch die EU-Kommission zugelassen. Diese Zulassung lief am 17April 2007 aus. Der Hersteller Monsanto reichte umgehend einen Verlängerungsantrag ein, die erneute Zulassung ist jedoch aufgrund ungeklärter ökologischer Risiken und anderer Unstimmigkeiten bisher umstritten. Dank des Verlängerungsantrags kann MON 810 jedoch weiterhin angebaut werden, bis die Kommission erneut über die Wiederzulassung entscheidet. Obwohl die erneute Zulassung also keineswegs sicher ist drängt die EU-Komission darauf die Anbau-Verbote, in mehreren EU-Ländern zu kippen und so die Wende in der Gentechnik-Politik der Europäischen Union einzuläuten. Dabei setzt die EUC offenbar auf ein zweifelhaftes Abstimmungsverfahren, denn nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit (255 von 345 Stimmen) können die Mitgliedstaaten Anträge der Komission ablehnen. Der EUC reicht somit eine ausreichend große Minderheit um das Anbauverbot in Frankreich und Griechenland zu kippen. Die 29 Stimmen aus Deutschland werden daher entscheidend sein und ihre ist es auch: Bitte schreiben sie an die zuständigen Minister, fordern sie sie auf das Anbauverbot für Frankreich und Griechenland zu bestätigen und so ein Zeichen zu setzen gegen gentechnisch veränderten Mais in der EU.

Abstimmung mit Hindernissen

Sobald ein Antrag von der EU-Kommission akzeptiert wurde, wird er an ein aus den Mitgliedstaaten bestehendes Komitee weitergeleitet. Grundlage für die Entscheidung dieses Komitees ist eine Regelung, nach der die Mitgliedsländer eine so genannte “qualifizierte Mehrheit“ benötigen, um Anträge zurückzuweisen. Dabei ist es fast unerheblich, wie viele Mitgliedsstaaten gegen eine Zulassung stimmen. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht wird, die nach einem speziellen Schlüssel auf die einzelnen Länder verteilt sind. Nach derzeitigen EU-Bestimmungen müssen 232 von 321 möglichen Stimmen der 27 Mitgliedsländer erreicht werden, um Anträge zu Gen-Pflanzen abzulehnen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat die Kommission freie Hand, die Produkte zuzulassen. Auch wenn Zulassungsanträge von Gen-Pflanzen keine Mehrheiten bei den EU-Mitgliedsländern finden, können sie also trotzdem zugelassen werden!

Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist der Fall des Gen-Raps GT73: Obwohl sich 13 Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung ausgesprochen haben und nur 6 dafür stimmten, hat die EU-Kommission die Zulassung im August 2005 endgültig bestätigt. Ebenso ignorierte die Kommission bei allen weiteren Zulassungen von Gen-Pflanzen seit 2005 die fehlende Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten.

Liste der Mitgliedstaaten und ihrer Anzahl von Stimmen:
Österreich 10, Belgien 12, Bulgarien 10, Zypern 4, Tschechien 12, Dänemark 7, Estland 4, Finnland 7, Frankreich 29, Deutschland 29 Griecheland 12, Ungarn 12, Irland 7, Italien 29, Lettland 4, Litauen 7, Luxemburg 4, Malta 3, Niederlande 13, Polen 27, Portugal 12, Rumänien 14, Slovakei 7, Slovenien 4, Spanien 27, Schweden 10, United Kingdom 29: TOTAL 345 Stimmen

Der vierte Versuch!

Für die EU-Komission ist es nicht der erste Vorstoß in diese Richtung sie hatte den Antrag im Vorfeld bereits mehrfach zur Abstimmung gebracht. Im Dezember 2006 hatte der Umweltministerrat bereits mit großer Mehrheit einen identischen Antrag der EUC zur Beendigung des Anbauverbots für Mon810 und T25 in Österreich abgelehnt.

Auszüge aus der Begründung des Umweltministerrates lauten:

Die Maissorte Mon 810 wurde entsprechend der Richtlinie 90/220/EC geprüft. Diese Anordnung wurde seitdem durch die Richtlinie 2001/18/EC ersetzt, die ergänzend eindeutige Maßstäbe zur umweltbedingten Risikobewertung enthält. Eine den Richtlinien 2001/18/EC entsprechende Prüfung wurde für MON 810 bisher nicht durchgeführt (…)

Gemäss des Beschlusses 2002/811/EC der EU-Mitgliedsländer, soll die Überwachung des Anbaus von Gen-Pflanzen mögliche Auswirkungen sowohl im Hinblick auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt erfassen. Indirekte, verzögerte oder kumulative Effekte müssen berücksichtigt werden. Einbezogen werden sollen auch regionale Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie zum Beispiel besondere klimatische Bedingungen (…)

 Im Februar 2007 lehnte der Umweltrat, wiederum mit großer Mehrheit einen weiteren Antrag des EU-Komitees ab, der das Anbauverbot für MON 810 in Ungarn kippen sollte. Im Dezember 2008 verabschiedete der Ministerrat einstimmig eine Vereinbarung bezüglich genetisch veränderter Organismen, in der die Bedenken gegenüber dem momentanen Kontrollsystem zum Ausdruck gebracht wurden. Diese Vereinbarung räumte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein unter speziellen Bedingungen den Anbau von GM-Pflanzen zu verbieten. Im März 2009 lehnte der Umweltrat, mit großer Mehrheit einen erneuten EUC-Antrag ab der das Anbauverbot für MON 810 in Ungarn und Österreich kippen sollte. Die Begründung des Umweltrates blieb hierbei mit der Erklärung im Dezember 2006 identisch.

Hintergrundpapiere zum Antrag der EU-Kommission

Hungarian ban

French ban

Greek ban

Austrian ban  Deutsche Version   english version

Memorandum der französischen Regierung zur Fortführung des Anbauverbotes für MON 810.

Dezember, 2006:
Ministerrat stimmt gegen Aussetzung des Anbauverbotes für MON 810 in Österreich.
Council Decision 18 Dezember 2006

Februar, 2007:
Ministerrat stimmt gegen Aussetzung der Verbotes für MON 810 in Ungarn.
Council decision 20 Februar 2007

Dezember, 2008:
Der Minsterrat trifft eine Vereinbarung die den Mitgliedstaaten unter speziellen Umständen erlaubt den Anbau von GMOs zu untersagen. Conclusions on Genetically Modified Organisms

März, 2009:
Ministerrat stimmt gegen Aussetzung des Verbotes für MON 810 in  Österreich und Ungarn.
Council decision 2 März 2009

Juni 2009:
EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) befürwortet den von Monsanto gestellten Antrag auf Wiederzulassung von MON 810.
EFSA-Gutachten 15 Juni 2009

July 2009:
Kritische Stellungnahme von Greenpeace und Friends of the Earth zum Inhalt des EFSA-Gutachtens.
A critique of the European Food Safety Authority’s opinion on genetically modified maize MON810, Stellungnahme, July 2009.

Online-Befragung zu sauberem Saatgut

©Fotografenname: gerald, www.pixelio.de

Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu Kennzeichnungs-Grenzwerten bei der gentechnischen Verunreinigung von Saatgut. Von Mai bis Juli 2007 führte die EU-Kommission eine "Online-Befragung zu Kennzeichnungsgrenzwerten für zufälliges oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von genehmigten gentechnisch verändertem Saatgut in herkömmlichem Saatgut" durch, in der die zuständigen Behörden sowie Interessenvertreter von Industrie, Landwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen angesprochen wurden.

Die Ergebnisse wurden jetzt bei einem Treffen mit Interessenvertretern am 23. April 2008 vorgestellt. Sie zeigen, dass sich eine breite Mehrheit der InteressenvertreterInnen dafür ausspricht, dass maximale Saatgut-Reinheit weiterhin in der Gesetzgebung festgeschrieben bleibt.

Insgesamt hatten 234 VertreterInnen von Behörden, Landwirtschaftsverbänden, der Saatgutindustrie und von NGOs sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Ergebnisse dieser Umfrage, die in Kürze auf der Webseite der Kommission veröffentlicht werden, zeigen: 70% aller Antwortenden glauben, dass mit der Höhe des Kennzeichnungsschwellenwerts auch die Menge der GVO Pflanzen steigen würde, die sich unbeabsichtigt mit möglicherweise schädlichen Effekten in die Umwelt aussäen. Eine Mehrheit von 60% wies die These zurück, dass es unmöglich sei, völlige Gentechnikfreiheit zu erreichen. 70% waren nicht damit einverstanden, Kennzeichnungsschwellenwerte einfach nur so niedrig anzusetzen, wie es "machbar und proportional" wäre Die Akzeptanz für verschiedene Kennzeichnungsschwellenwerte wurde abgefragt. Die höchste Zustimmung erreichte der Wert von 0,1%, während andere Schwellenwerte von 0,3 oder 0,5% von 70% der TeilnehmerInnen abgelehnt wurden. Die Kommission plant, eine Folgenabschätzung von mehreren möglichen Optionen der Festlegung eines Schwellenwertes bis Juni fertig zu stellen. Dann wird es von der politischen Diskussion abhängen, welche Option umgesetzt wird. Zusätzlich wurden zwei Studien zu dem Thema in Auftrag gegeben. Die eine soll die allgemeine Anbausituation in der Europäischen Gemeinschaft analysieren und wir vom Institute for Prospective Technological Studies in Sevilla durchgeführt. Die andere soll den gegenwärtigen Stand der Kontrolle und der festgestellten Gentechnik-Verunreinigungen von Saatgut in den Mitgliedsstaaten erfassen und wird vom britischen Central Science Laboratory durchgeführt, das auch das dortige Seed Audit Programme durchführt.

Hintergrund
"Save Our Seeds" hat zusammen mit den EU-Vertretungen von Greenpeace, Freunden der Erde, IFOAM (Verband der Bio-Bauern und Unternehmen) der Coordination Paysanne Europeénne (Europäische Kleinbauernorganisationen) und EFFAT (Verband der Lebensmittel- und Landwirtschafts-Gewerkschaften) einen Protestbrief an den zuständigen Umwelt-Kommissar Dimas und die Generaldirektion Umwelt geschrieben. Wir haben darauf eine erste Antwort der Kommission erhalten.
Wir haben die Kommission aufgefordert, vor Abschluß der Folgeabschätzung alle Betroffenen zu einem Hearing einzuladen. Dies betrifft nicht allein unmittelbar mit Saatgut und dessen Einsatz befaßte Züchter, Vermehrer, Landwirte und Gärtner, sondern auch alle anderen Lebens- und Futtermittel verarbeitenden und verkaufenden Unternehmen und deren Interessensvertretungen. Es betrifft aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Wahlfreiheit durch generell zulässige Verunreinigungen des Saatgutes und damit der Lebensmittel nachhaltig beschnitten würden.


2006

Diskussion um Gentechnik-Grenzwerte im Saatgut

Auf einer Konferenz der EU-Kommission und der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft zur Koexistenz von gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft in Wien fordern Vertreter der Industrie, der Gentechnik-Wissenschaftler, der EU-Kommission und der Regierungen verschiedener Mitgliedsstaaten erneut die Festlegung von Gentechnik-Grenzwerten im Saatgut. Über deren Höhe herrscht allerdings Uneinigkeit. Auf einer Sitzung des Ministerrats im Anschluss an die Konferenz bekräftigt Kommissar Dimas seine Zweifel an der Notwendigkeit von Grenzwerten.
Proceedings of the European Conference "Co-existence of genetically modified, conventional and organic crops – freedom of choice", Vienna April 4-6


2004

Protestaktion bei Agricultural Biotechnology Internationel

An der Kölner Messe fand eine Protestaktion anläßlich der Agricultural Biotechnology International Conference - ABIC am 13. September 2004 statt.

Showdown in Brüssel

Die Umweltkommissarin Margot Wallström schlägt trotz aller Proteste und Bedenken eine Richtlinie vor, die zunächst für Raps und Mais bis zu 0,3 Prozent GVO in herkömmlichem Saatgut ungekennzeichnet zulassen soll (s. letzter interner Kommissionsvorschlag). Auf einer der letzten Sitzungen der scheidenden Kommission soll der Vorschlag verabschiedet werden. Doch in letzter Minute setzt Kommissions-Präsident Romano Prodi den Vorschlag von der Tagesordnung ab. Er sei "noch nicht ausgereift", vor allem die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen für Landwirte und Unternehmen müssten noch genauer studiert werden. Es wird jetzt der neuen EU-Kommission, die im November ihr Amt antritt, überlassen bleiben, das Problem zu lösen. Bauern-, Umwelt-, Verbraucher- und andere Verbände und alle Unterstützerinnen und Unterstützer von "Save Our Seeds" feiern einen wichtigen Teilerfolg.
Presseerklärung von Save Our Seeds

EU-Kommission beharrt auf Verunreinigungsgrenzwerten

Trotz heftiger Proteste und wachsender Bedenken vieler Mitgliedsstaaten will die scheidende EU-Kommission noch im September einen Richtlinien-Vorschlag zur Verunreinigung von Saatgut mit GVO beschließen. Einmal von der Kommission beschlossen könnte dieser Vorschlag nur noch gestoppt werden, wenn zwei Drittel der Mitgliedsstaaten ihn im Ministerrat zurückweisen. Das einzige "Zugeständnis" in dem neuesten Entwurf der Umweltkommissarin Walström: Die ungekennzeichnete Verunreinigung von Mais soll nicht mehr 0,5% sondern "nur noch" 0,3% betragen.
In einem offenen Brief an Kommissionspräsident Prodi fordern mehr als 60 Bauernverbände der EU, darunter der größte europäische Bauernverband Coldiretti, das Recht auf sauberes Saatgut.
Presseerklärung der Bauerverbände
Offener Brief der Bauernverbände mit Liste aller Unterzeichner

Deutscher Bundestag setzt sich für sauberes Saatgut ein

In einer Entschließung fordert der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsparteien die Regierung auf, sich in Brüssel für die Kennzeichnung von GVO an der Nachweisgrenze einzusetzen. Nur so könne die Wahlfreiheit auch der Landwirte garantiert werden.
Beschluss des Deutschen Bundestages: "Wahlfreiheit für die Landwirte durch Reinheit des Saatgutes sicherstellen"

''Aufklärungsarbeit" vor dem World Seed Congress, Berlin

Auch Saatgut-Multis müssen sich an die Gesetze halten. "Save our Seeds" warnt vor den Gentechnik-Plänen des "World Seed Congress 2004''. 1400 Pflanzenzüchterinnen und Pflanzenzüchter treffen sich vom 24. bis 26. Mai in Berlin zum Welt-Saatgut-Kongress der International Seed Federation. Organisiert wird das Treffen vom Bund Deutschen Pflanzenzüchter, gesponsert von Bayer Crop-Science.

Zum Auftakt der Veranstaltung verteilten Unterstützer von "Save Our Seed" einen offenen Brief an die Vertreter der Saatgutunternehmen, den Sie hier nachlesen können.

Pressemitteilung

Auch Saatgut-Multis müssen sich an die Gesetze halten "Save Our Seeds" warnt vor den Gentechnik-Plänen des "World Seed Congress 2004"

Die Rechtslage in der Europäischen Union ist klar: Gentechnisch verändertes Saatgut muss gekennzeichnet werden, auch wenn es sich nur um "Spuren" in konventionellen oder biologischen Sorten handelt. "Nur wenn der Bauer weiß was in seinem Saatgut ist, kann er sich frei entscheiden", sagte der Sprecher der Initiative "Save Our Seeds", Benedikt Haerlin, anlässlich des heute beginnenden "World Seed Congress 2004" der International Seed Federation, ISF, in Berlin. Die ISF versucht seit Jahren, diese Rechtslage der EU zu unterlaufen. Save our Seeds fordert sie auf, das Gesetz und den Willen ihrer Kunden zu respektieren.

Die ISF behauptet, es sei nicht zu garantieren, dass Gentechnik-Pflanzen, die in irgendeinem Land zugelassen sind oder auch nur für Freilandversuche genehmigt wurden, nicht in herkömmlichen Sorten auftauchen: "Jeglicher Grenzwert unterhalb von 1 % wäre zu vertretbaren Kosten extrem schwierig zu gewährleisten", heißt es in einem Beschluss der Föderation. Gleichzeitig halten die Unternehmen gegenwärtig ihr Saatgut frei von Gentechnik, wie regelmäßige Untersuchungen der zuständigen Behörden belegen. Vereinzelt festgestellte Verunreinigungen lagen in aller Regel unter 0,1%."Wer soll ihnen da glauben?" wundert sich Haerlin.

Dennoch hat die ISF eine Klausel für die allgemeinen Saatgut-Verkaufsbedingungen ihrer Unternehmen beschlossen: "die Firma gibt keine Garantie, dass das Saatgut gentechnikfrei ist und übernimmt keine Haftung aufgrund des zufälligen Vorhandenseins von gentechnisch verändertem Material.". Sie fand gegen den Protest des Deutschen Bauernverbandes vor zwei Jahren auch Eingang in die vom Deutschen Kartellamt genehmigten "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut". "Solche Vertragsklauseln können das Recht nicht aushebeln oder uminterpretieren," sagte Haerlin, "wann immer Gentechnik im Saatgut ist, egal in welchen Mengen, muss sie gekennzeichnet werden und jeder Verkauf von nicht genehmigten Gentech-Sorten ist strafbar. Die ISF will die Bauern verunsichern und die Politik erpressen."

Die ISF und die sie dominierenden internationalen Gentechnikunternehmen Bayer, Monsanto, Syngenta, DuPont /Pioneer, BASF und KWS versuchen seit Jahren, eine Europäische Saatgut-Richtlinie durchzusetzen, die auch für herkömmliches Saatgut möglichst hohe Verunreinigungs-Grenzwerte mit Gentechnik festlegt. Der irische EU Kommissar David Byrne hatte bereits einen entsprechenden Vorschlag eingebracht, der allerdings nach heftigem Protest 2003 wieder zurückgezogen wurde. Gegenwärtig streitet die EU Kommission unter Federführung von Umweltkommissarin Margot Wallström über einen neuen Gesetzesentwurf.

"Die Agrar-Multis versuchen so ihre Gentechnikprodukte den Landwirten und Verbrauchern durch die Hintertüre aufzuzwingen," warnt Haerlin. Sollten sie sich durchsetzen, könnten bald auf angeblich gentechnikfreier Mais- und Rapsfelder zwischen 500 und 2000 Gentechnikpflanzen pro Hektar wachsen, ohne dass die Landwirte dies auch nur wüssten. Dagegen wehren sich mit der Petition "Save our Seeds" Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern Europas sowie mehr als 350 Bauern-, Umwelt-, Verbraucherorganisationen und Unternehmen mit mehr als 25 Millionen Mitglieder in der EU.

"Auf dem Weltkongress der Saatgutindustrie werden wir vermutlich wieder die üblichen Versprechen und Phantasien hören, wie Gentechnik den Hunger in der Welt bekämpfen und die Umwelt schonen kann", fürchtet Haerlin, "obwohl die Welternährungs-Organisation FAO erst diese Woche nachgewiesen hat, dass die Branche nur cash-crops für den Welthandel entwickelt und die globale Privatisierung des Saatgutgeschäfts und der Züchtungsforschung in den vergangenen Jahren auf Kosten der Armen und Hungrigen stattfand. Die Wirklichkeit ist eine andere: Ein paar Agro-Multis versuchen, ihre patentierten Pestizid-Sorten mit der geballten Macht, über die sie verfügen, auf den Markt zu drücken."

Druckversion der Pressemitteilung

Hintergrundinformationen

Der World Seed Congress findet vom 24.-26.Mai in Berlin statt. Veranstaltungskalender

Die Eröffnungsrede hielt der Vorsitzende der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Philip Freiherr von dem Bussche, deutsche Kurzfassung.

Organisiert wird er von der International Seed Federation, ISF, dem weltweiten Zusammenschluss der Saatgut-Verbände. Auf deren web-site finden sich auch die zitierten und weitere Beschlüsse zur Gentechnik. Der Wert des weltweit verkauften Saatgutes wird dort mit 30 Milliarden US $ angegeben, der des international gehandelten Saatgutes mit 3,6 Mrd. US $.

Hauptsponsor des Kongresses ist die Firma Bayer Crop-Sciences.
Der nationale Organisator und Mitgliedsverband ist der Bund Deutscher Pflanzenzüchter.

Der Bericht der Welternährungsorganisation FAO finden Sie hier.

Die "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut (AVLB Saatgut)", liegen allen Saatgutgeschäften zugrunde, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. http://www.raiffeisen-landbund.de/
Eine Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes dazu finden Sie hier.

Übergabe von 200.000 Unterschriften an Umweltkommissarin Margot Walström

200.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Europa sowie von über 300 Organisationen übergaben Vertreterinnen und Vertreter von "Save Our Seeds" der Umweltkommissarin Margot Walström. Die Kommissarin zeigte sich interessiert, wenn auch nicht allzu gut informiert. Die Forderung nach Kennzeichnung von GVO im Saatgut an der Nachweisgrenze sei "bedenkenswert" meinte sie unverbindlich, um dann unvermittelt zu fragen "Ist es letztlich nicht einfach die Frage ob man für oder gegen die Gentechnik ist?"
Save Our Seeds Presseerklärung, 03.Mai.2004

Demonstration: Wir bleiben sauber!

In Stuttgart fand eine Demonstration für die Reinhaltung des Saatguts von gentechnischen Verunreinigungen statt. Die Veranstaltung stand unter dem Slogan "Wir bleiben sauber!"

EU-Kommission schreibt an "Save Our Seeds"

Da das "unbeabsichtigte" und "technisch unvermeidbare" Vorhandensein von GVO in konventionellem Saatgut unausweichlich geworden sei, müssten zur Erleichterung der Vermarktung dieses Saatgutes und von Einfuhren aus Drittländern, in denen gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden "De-minimis-Schwellenwerte für das Vorhandensein von GV-Saatgut im Saatgut von nicht gentechnisch veränderten Sorten festgesetzt werden", schreibt die stellvertretende Generaldirektorin der EU Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz, Husu-Kallio, in einer Antwort der Kommission auf die Petition "Save Our Seeds". Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft hat ihr darauf geantwortet.
Brief der EU Kommission an Save Our Seeds
Antwort der Zukunftsstiftung Landwirtschaft / Save our Seeds


2003

Wallström will neue Stellungnahme der Wissenschaft

Dem Vernehmen nach will die jetzt für die Gentechnik-Saatgutrichtlinie zuständige Generaldirektion Umwelt (Margot Wallström) zunächst eine erneute Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Gentechnik bei der EFSA (Europ. Lebensmittelsicherheitsbehörde) einholen, bevor sie einen neuen Entwurf vorlegt. Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Pflanzen vom März 2001 (der Vorgänger des jetzigen Ausschusses) war von Kommissar David Byrne bisher als Beleg der wissenschaftlichen Seriosität seines Richtlinienentwurfes bemüht worden, geriet jedoch in den letzten Monaten auch innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinde zunehmend unter Druck.

Kommission lenkt ein - Abstimmung verschoben

Ursprünglich wollte die EU-Kommission die Richtlinie nach einem Verfahren abstimmen, bei dem das Gesetz angenommen wäre, wenn nicht eine qualifizierte Mehrheit (62 von 87 Stimmen) der Mitgliedstaaten dagegen stimmt. Dieses Vorhaben gab sie 5 Tage vor der geplanten Abstimmung auf Druck der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments auf. Jetzt sollen die Verunreinigungs-Grenzwerte im Rahmen der Europäischen Freisetzungsrichtlinie abgestimmt werden. Dazu muss sie jetzt eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für ihr Vorhaben gewinnen. Solange gilt weiterhin, dass GVOs im Saatgut grundsätzlich gekennzeichnet werden müssen - ohne Grenzwert. Die Mitglieder der Initiative "Save Our Seeds" und andere Kritiker des Gesetzes werten dies als einen ersten wichtigen Etappensieg in ihrem Kampf für ein Reinheitsgebot für Saatgut.
22.10.2003 - Pressemitteilung der Initiative Save Our Seeds zur neuesten Entwicklung in Brüssel

Demonstrationen für gentechnikfreies Saatgut

Am 15. Oktober 2003 fand in Berlin eine Demonstration von "Save Our Seeds", zum Thema gentechnikfreies Saatgut statt.

Auch Greenpeace rief zur Demonstration für die Reinhaltung des Saatguts auf.

Protest gegen geplante Saatgutrichtlinie - Postkarten an den Bundeskanzler

Pressekonferenz

Umweltschützer, Landwirte, Verbraucherverbände, Unternehmen und Grundeigentümer warnen vor den Plänen der EU-Kommission zur Saatgutverunreinigung. Ein Vertreter von Deutschlands größter Getreidemühlen-Gruppe bezeichnet den Entwurf als eine "Gentechnik-Einführungsverordnung, die ihnen die Lieferung gentechnikfreier Waren unmöglich machen würde. Elektronische Pressemappe zur Saatgut-Richtlinie und der Postkarten-Aktion an den Bundeskanzler.
Gemeinsame Presseerklärung


2002

Übergabe der Petition an die Verbraucher- und Landwirtschaftsministerin Renate Künast

Im Oktober 2002 wurden mehr als 80.000 Unterschriften und eine lange Liste der unterstützenden Organisationen an Verbraucher- und Landwirtschaftsministerin Renate Künast übergeben.

Petition "Save Our Seeds" an die Bundesregierung und die Europäische Kommission

Über 300.000 Bürgerinnen und Bürger und rund 300 Organisationen mit mehr als 25 Millionen Mitgliedern in ganz Europa fordern mit "Save Our Seeds" ein Reinheitsgebot für Saatgut. Die Europäische Kommission wollte dagegen Grenzwerte für "ein Bisschen" Gentechnik im Saatgut einführen. Mit unserer gemeinsamen, europaweiten Petition und vielen nationalen und internationalen Aktionen konnten wir seit 2002 die Einführung von sogenannten Grenzwerten für "zufällige oder technisch unvermeidbare" Verunreinigungen von herkömmlichem Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen verhindern.

Die sogenannte Nulltoleranz bei der Verunreinigung von Saatgut wird gegenwärtig von einer Mehrheit der Regierungen der EU und auch von der EU-Kommission nicht mehr in Frage gestellt. Einige Saatgut-Konzerne fordern allerdings weiterhin eine Aufweichung der strengen Regeln der EU oder auch internationale Vereinbarungen über sogenannte "Low Level Presence" von GVOs im Saatgut. Helfen Sie auch weiterhin mit, damit unser Saatgut frei von gentechnisch veränderten Organismen bleibt.

Petition

An den EU-Kommissar John Dalli, European Commission, Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Belgium.

Die Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft, Ilse Aigner
Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit großer Sorge habe ich erfahren, dass die Europäische Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen hat, die künftig die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Sorten (GVO) bis zu Grenzwerten von 0,3 bis 0,7 Prozent zulassen soll. Ich möchte mich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass Produkte, die nicht als GVOs gekennzeichnet sind, tatsächlich nicht gentechnisch verändert sind. Das wäre nicht mehr gewährleistet, wenn künftig auch nicht gentechnisch veränderte Sorten einen GVO-Anteil von 30 bis 70 Quadratmetern pro Hektar enthalten könnten, ohne dass dies den betroffenen Bauern auch nur bekannt ist. Auch aus Gründen des vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes erscheint mir eine solch unkontrollierte Verbreitung und Vermehrung von GVOs nicht vertretbar.

Ich fordere Sie deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die Reinhaltungsvorschriften für nicht gentechnisch verändertes Saatgut grundsätzlich keine Verunreinigung mit GVOs zulassen. (Als verlässlich überprüfbare und einzuhaltende, technische Nachweisgrenze gilt derzeit ein Grenzwert von 0,1 Prozent.)

Selbstverständlich müssen für die Reinhaltung des Saatgutes diejenigen Sorge tragen, die GVOs herstellen oder anbauen wollen und nicht jene, die wie bisher ohne Gentechnik Landwirtschaft betreiben und gentechnisch nicht veränderte Produkte konsumieren wollen. Dadurch entstehende Kosten dürfen nicht den Verbrauchern und schon gar nicht den Bauern aufgebürdet werden. Für wirtschaftliche und andere Schäden haben die Hersteller von GVOs zu haften. Hierfür ist gegebenenfalls auch in anderen einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen Sorgen zu tragen, bevor die vorgeschlagene Saatgut-Richtlinie der EU in Kraft tritt.


Wichtigste Europäische Unterzeichner-Organisationen
Alle unterzeichnenden Organisationen (nach Ländern geordnet)


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