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28.03.2019 |

Glyphosat: Bayer muss Krebskrankem 80 Millionen Dollar zahlen

Gericht Richter
Foto: Tori Rector / flickr, creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0-+-

Die Jury hat entschieden: Die Bayer-Tochter Monsanto muss für die Krebsrisiken ihres Unkrautvernichtungsmittels Roundup haften und dem krebskranken Amerikaner Edwin Hardeman Schadenersatz in Höhe von 80,3 Millionen US-Dollar zahlen, umgerechnet etwa 71,4 Millionen Euro. Bayer will in Berufung gehen.

Bereits vor einer Woche hatte die Jury entschieden, dass Roundup als wesentlicher Faktor den Lymphdrüsenkrebs von Kläger Edwin Hardemann verursacht habe. In der zweiten Phase des Verfahrens ging es um die Haftungsfrage und darum, wie viel Entschädigung dem Kläger zusteht. Die Summe von 80,3 Millionen Dollar setzt sich zusammen aus 5,3 Millionen Dollar an regulärem Schadenersatz und 75 Millionen an sogenanntem Strafschadenersatz, den das US-Recht zusätzlich kennt. Ihn verhängte die Jury, weil Monsanto über Jahrzehnte hinweg versäumt habe, vor den Krebsrisiken von Roundup zu warnen, obwohl wisenschaftliche Literatur darauf hingewiesen habe, erläuterte die Organisation US Right to Know.

Bayer zeigte sich enttäuscht von dem Urteil und erklärte, es habe keinen Einfluss auf zukünftige Fälle - jedes Verfahren sei auf Basis der jeweiligen Umstände gesondert zu betrachten. Doch das stimmt nicht. Der jetzt von einem Bundesbezirksgericht in San Francisco entschiedene Fall ist ein „bellwether case“. So heißen im US-Recht richtungsweisende Musterfälle bei Massenklagen. 11.200 Roundup-Klagen lagen Ende Januar gegen Bayer vor und nach diesem Urteil dürften es schnell noch mehr werden. Allein bei Richter Vince Chhabria, der den Prozess in San Francisco leitete, liegen 760 weitere Fälle auf dem Schreibtisch. Bemerkenswert ist, dass der Schadenersatz im Fall Hardemann ähnlich hoch liegt wie die 78 Millionen Dollar, die ein kalifornisches Gericht im Herbst letzten Jahres im Fall Johnson gegen Monsanto verhängte.

Heute tritt in Alameda, Kalifornien, am dortigen staatlichen Bezirksgericht die nächste Jury zusammen. Sie muss entscheiden, ob Monsantos Roundup auch für die Krebserkrankungen des Rentnerehepaars Alva und Alberta Pilliod verantwortlich ist. Ihr Fall steht stellvertertend für mehr als 250 weitere Klagen, die in Alameda anhängig sind. Die Anwälte der Kläger rechnen damit, dass das Verfahren etwa einen Monat dauern wird.

Es könnte also passieren, dass das nächste Urteil kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 26. April veröffentlicht wird. Dort wird sich möglicherweise die Zukunft von Bayer-Chef Werner Baumann entscheiden. Ein prominenter Aktionär hat bereits beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Seit Baumanns Amtsantritt im Mai 2016 verlor die Bayer-Aktie etwa die Hälfte ihres Wertes. Inzwischen kostet der Konzern an der Börse weniger, als die 59 Milliarden Euro, die er für Monsanto bezahlt hat. Das schürt die Ängste, dass sich aktivistische Investoren wie der Hedgefond Elliot bei Bayer einkaufen und auf eine Zerschlagung des Konzerns drängen könnten. Zur Einordnung der Schadenersatzurteile hat die Rheinische Post (RP) Markus Manns, Portfolio-Manager bei Union Investment, interviewt. Er sagte der RP: „Kommt Bayer mit Zahlungen bis zu fünf Milliarden Dollar davon, hat der Bayer-Vorstand alles richtig gemacht“. Bei mehr als zehn Milliarden Dollar habe er die Risiken der Übernahme unterschätzt. In den derzeitigen Aktienkurs seien „nach Markteinschätzung Schadenersatzzahlungen von 20 bis 25 Milliarden Euro eingepreist“, sagte Manns.

Sehr viel günstiger hat sich Bayer vor wenigen Tagen mit den rund 25000 US-Klägern gegen das Medikament Xarelto geeinigt. Der Konzern bezahlte 775 Millionen Dollar, das entsprach rund 30.000 Dollar je Kläger. Doch bei diesem Streit hatte Bayer die ersten Prozesse gewonnen. [lf]

07.03.2019 |

Unterschätzt: UN warnt vor den fünf größten Umweltrisiken

Stickstoffueberschuss eine Gefahr (Guellefass)
Stickstoffüberschuss - eine Gefahr (Foto: CC0)

Fünf große Umweltrisiken stellen die Menschheit vor enorme Herausforderungen und werden tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, Wirtschaft und die Ökosysteme haben, warnt das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN Environment). Seinem Bericht „Frontiers 2018/19“ zufolge sind diese fünf noch zu wenig beachteten Themen die neuesten Entwicklungen in der synthetischen Biologie, die Zerschneidung von Landschaften, das Abtauen von Permafrostböden, Stickstoffbelastung und eine Fehlanpassung an den Klimawandel. „Im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts entwickelten zwei deutsche Chemiker – Fritz Haber und Carl Bosch – ein Verfahren, um synthetischen Stickstoff günstig im großen Umfang herzustellen. Ihre Erfindung spornte die Massenproduktion von Stickstoffdünger an und veränderte damit die Landwirtschaft weltweit“, erinnert Joyce Musya, die stellvertretende Exekutivdirektorin von UN Environment im Vorwort. Doch dies sei auch der Beginn unseres langfristigen Eingriffs in den Stickstoffhaushalt der Erde gewesen. „Jedes Jahr gelangen reaktive Stickstoffverbindungen im Wert von 200 Milliarden US-Dollar in die Umwelt und degradieren unsere Böden, verschmutzen die Luft und führen zur Ausbreitung von sauerstoffarmen „Todeszonen“ und giftigen Algen in unseren Gewässern“, fügte sie hinzu. „Die in Frontiers untersuchten Probleme sollten daran erinnern, dass wir, wann immer wir in die Natur eingreifen – sei es auf globaler oder molekularer Ebene –, riskieren, dauerhafte Auswirkungen auf unseren Planeten zu verursachen.“

Das erste Kapitel behandelt Chancen und Risiken der synthetischen Biologie. „Neue Verfahren des Genome Editing schreiten rasch voran und versprechen viele biologische und ökologische Vorteile, von der Ausrottung von Krankheiten bis hin zur Verhinderung des Artensterbens. Die Genschere CRISPR/Cas9 ist das neueste und schnellste Gerät im Genome Editing-Werkzeugkasten, das eine enorme Präzision bei der Manipulation des Genoms ermöglicht“, so die Autoren. Sie warnen jedoch deutlich, dass die Fähigkeit, künstliches Leben zu schaffen und vorhandene DNA zu verändern, das Risiko von Kreuzkontaminationen und unbeabsichtigten Folgen berge. „CRISPR-basierte Gen Drives (...) erfordern eine vielschichtige gesellschaftliche Debatte, da sie die gesamte Population von Zielarten verändern, unterdrücken oder ersetzen können.“ Daher könne die absichtliche oder zufällige Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt erhebliche negative Folgen für die Gesundheit von Mensch und Umwelt haben. „Der Missbrauch dieser Technologien und das Ignorieren unbeabsichtigter Folgen könnte zu einer geopolitischen Bedrohung werden.“ Die Autoren sehen die wachsende Zahl an Do-it-yourself-Biohackern und Garagenlaboren mit großer Sorge. Es bestehe Regelungsbedarf, doch für die Behörden sie dies bei leicht zugänglichen und günstigen Methoden wie CRISPR und Gentechnik-Kits sehr schwierig. Zudem bestehe das Risiko, dass Terroristen die Technologie missbrauchen, um Ernten zu zerstören oder harmlose Mikroben in biologische Waffen umzuwandeln.

Das zweite Thema ist die ökologische Vernetzung – die Verknüpfung und Überbrückung fragmentierter Lebensräume zu einer verbundenen Landschaft, um das Artensterben zu bremsen. Weltweit habe die Industrialisierung in großem Stil zu einer Zerschneidung zuvor intakter Landschaften geführt, was den Rückgang einiger Arten beschleunigt habe, da sie sich nicht mehr räumlich ausbreiten können, um Nahrung oder Partner zu finden. Es gebe vielversprechende Initiativen zur Förderung der Verknüpfung von Landschaften weltweit, aber bei der Planung müsse der Fokus stärker auf die Wiederverbindung von Teillebensräumen und die Bewahrung intakter Landschaften gelegt werden. Das dritte Problem ist das Auftauen der Permafrostböden – jener Böden in der nördlichen Hemisphäre, die bisher dauerhaft gefroren sind und etwa die Hälfte des organischen Kohlenstoffs der Erde speichern. Die Temperatur steige überall, aber in der Arktis schreite die Erwärmung doppelt so schnell voran wie im globalen Durchschnitt. Das rasante Abtauen des Permafrosts könnte einen unkontrollierbaren Schneeballeffekt in Gang setzen, da Kohlenstoff aus den auftauenden Böden freigesetzt werde und die Atmosphäre noch mehr erwärme, wodurch der Klimawandel verstärkt werde.

Die Stickstoffbelastung – die Beeinträchtigung von Ökosystemen, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft durch massive Veränderung des globalen Stickstoffkreislaufs durch den Menschen – ist eine weitere Top-Gefahr. Stickstoff in Form von Lachgas wirkt als Treibhausgas 300-mal stärker als Kohlendioxid, dazu kommen die Auswirkungen verschiedener Stickstoffverbindungen auf die Ozonschicht und die Luftqualität. „Wir produzieren einen Cocktail aus reaktivem Stickstoff, der Gesundheit, Klima und Ökosysteme bedroht und Stickstoff zu einem der wichtigsten Umweltprobleme der Menschheit macht“, warnt der Bericht. Das Ausmaß des Problems sei jenseits der Wissenschaft jedoch weitgehend unbekannt und unbeachtet. Als fünftes Problem nennt die UN die misslungene Anpassung an den Klimawandel – von nicht funktionierenden Prozessen über Maßnahmen, die Ressourcen schädigen oder ohnehin gefährdete Bevölkerungsgruppen verdrängen. Doch Joyce Musya ist optimistisch: „Wenn wir vorausschauend zusammenarbeiten, können wir einen Schritt voraus sein und Lösungen schaffen, die uns allen und künftigen Generationen dienen werden.“ (ab)

04.03.2019 |

Gentechnik: Bauern müssen 10.000 Hektar Raps umpflügen

Raps
Foto: Hammonia / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0

In Frankreich wurde mehr Rapssaatgut mit Spuren der gentechnisch veränderten Sorte GT 73 verunreinigt als zunächst angenommen. Wie das französische Portal InfOGM meldete, hat sich die betroffene Ackerfläche auf 8000 Hektar vervierfacht. In Deutschland geht der Saatgut-Hersteller Bayer von bis zu 2000 Hektar Rapsäckern mit Gentech-Pflanzen aus, die bis spätestens Ende März umgebrochen werden müssen.

Vergangenes Jahr waren – wie berichtet - 598 Säcke einer verunreinigten Partie Winterraps der Monsantomarke Dekalb in insgesamt zehn Bundesländer verkauft worden. Darin waren rund 0,1 Prozent der gentechnisch veränderten Rapslinie GT73 gefunden worden, die gegen den Unkrautvernichter Glyphosat resistent ist. Sie darf in der Europäischen Union nicht angebaut werden. Seit Ende 2018 sind die Behörden und der Mutterkonzern Bayer dabei herauszufinden, wo wieviel von diesem Raps ausgesät wurde. Da die Überwachung der Gentechnik Länderaufgabe ist, scheint es schwierig, sich einen bundesweiten Überblick zu verschaffen. Insgesamt 70 deutsche Landwirte haben den Raps gekauft, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute auf Anfrage mit. Sie verteilen sich auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, wobei die drei letzten laut BVL besonders betroffen sind. So wurden nach Angaben des Agrarministeriums allein 180 Säcke verunreinigte Rapssaat in Sachsen-Anhalt verkauft.

Die Landesbehörden haben die Landwirte aufgefordert, ihre Rapsfelder vor der Blüte umzubrechen, damit die gentechnisch veränderten Pflanzen sich nicht vermehren können. Außerdem wurden laut BVL unterschiedliche Anbauverbote erlassen, die mindestens bis 1. Juli 2019 gelten. Der Bayer-Konzern wies darauf hin, dass nach guter landwirtschaftlicher Praxis nur alle drei Jahre auf dem gleichen Feld Raps angebaut werde. Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft warnte jedoch, Rapssaatgut könne 20 Jahre lang keimfähig im Boden überdauern. Solange bestehe auch das Risiko, dass vereinzelt gentechnisch veränderter Raps keime. „Die zuständigen Behörden der Bundesländer müssen sicherstellen, dass auflaufender Durchwuchsraps vernichtet wird“, forderte Volling.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Bayer Frankreich mitteilte, will der Konzern die betroffenen Bauern mit 2000 Euro pro Hektar entschädigen. Bei einer Fläche von 10.000 Hektar müsste der Konzern damit insgesamt rund 20 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Bayers Konzernzentrale in Leverkusen wollte diese Zahlen jedoch nicht bestätigen. In Frankreich haben laut InfOGM rund 700 Landwirte das Saatgut gekauft. Dort war nach Informationen des Portals im Oktober 2018 die erste Partie Rapssaatgut gefunden worden, die mit Spuren von weniger als 0,1 Prozent GT 73 verunreinigt war. Deutsche Politiker kritisierten daraufhin, dass die Verunreinigung erst nach der Aussaat bekannt wurde. In der Bundesrepublik wird das Saatgut bereits vor der Aussaat untersucht, um zu vermeiden, dass die Saat wieder umgebrochen werden muss.

Allerdings hat das in diesem Fall auch nicht funktioniert. Denn die Bundesländer überprüfen nach einem entsprechenden Handlungsleitfaden üblicherweise nur zehn Prozent des Saatguts auf gentechnische Verunreinigung. Eine Partie der betroffenen Charge Rapssaatgut aus Frankreich wurde dabei nach Auskunft des BVL vor dem 30.9.2018 negativ getestet. Die verunreinigte Partie war jedoch nicht kontrolliert worden. Sie wurde erst untersucht, nachdem die Franzosen den Fund in der Charge gemeldet hatten.

Die fragliche Charge Rapssaat war von der Bayer-Tochter Monsanto in Frankreich aus argentinischem und spanischem Saatgut gemischt worden. Nach einem internen EU-Papier, das dem Portal InfOGM zuerst vorlag, bestand die gesamte Charge aus gut 21.000 Säcken Rapssaatgut. Das entspricht etwa 200 Tonnen. Davon wurden 10.000 Säcke nach Deutschland verkauft und rund 9500 in Frankreich. 8500 Säcke wurden demnach in Deutschland insgesamt ausgesät. Wie das BVL mitteilte, wurden nach Bekanntwerden der Verunreinigung in Frankreich alle Partien dieser Charge kontrolliert. Nur in einer Partie – in diesem Fall 598 Säcke - fand man eine gentechnische Verunreinigung, nämlich mit Raps GT73.

Bayer hat die Produktion des Rapssaatguts in Argentinien nach eigenen Angaben vorläufig ausgesetzt. Bislang scheint unklar, wie die Samen des Raps GT73, der in Argentinien nicht angebaut wird, in das Saatgut gelangen konnten. Bayer wies darauf hin, dass in der Anlage kein gentechnisch verändertes Saatgut aufbereitet werde. GT73-Raps darf nur in Kanada, den USA, Australien und Japan ausgesät werden. Da er in der EU nicht zum Anbau zugelassen ist, gilt hier das Prinzip der Nulltoleranz. Der Import als Lebens- und Futtermittel ist in der EU aber erlaubt. [vef]

08.02.2019 |

Umstritten: Wie (un)sichtbar schneidet die Gen-Schere?

Labor Genomsquenzierung
Genomsequenzierung (Foto: Lawrence Berkeley Nat'l Lab - Roy Kaltschmidt, DNA sample picotiter plate preparation, http://bit.ly/24QkbyR, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0, flickr)

Mit Gen-Scheren wie CRISPR/Cas verändertes Erbgut lässt sich nachweisen, ist der französische Wissenschaftler Yves Bertheau überzeugt. Die Methoden dafür seien aber noch nicht ausgereift, kritisieren staatliche Laborexperten. Im Entwurf eines Berichts an die EU warnen sie, dass mit neuer Gentechnik hergestellte Produkte unerkannt auf den europäischen Markt kommen können.

Gentechnikkonzerne, Pflanzenzüchter und EU-Kommission behaupten bis heute, die Veränderungen durch neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas ließen sich in vielen Fällen nicht von natürlichen Mutationen und herkömmlicher Züchtung unterscheiden. Ohne einen solchen Nachweis könnten diese Verfahren nicht wie herkömmliche Gentechnik reguliert und kontrolliert werden.

Yves Bertheau, pensionierter Forschungsdirektor des staatlichen französischen Agrarforschungsinstituts INRA, ist da anderer Meinung. Er hat für ein neues Fachbuch den Stand der Technik zusammengefasst: „Neue gentechnische Verfahren: Nachweis und Identifizierung der Techniken und der damit hergestellten Produkte“ lautet übersetzt der Titel seines Kapitels. Darin stellt er als erstes klar, dass natürliche Mutationen nur sehr selten vorkämen. Das Erbgut von Pflanzen sei stabil und durch Reparaturmechanismen der Zellen gut geschützt. Schon deshalb seien gentechnisch hervorgerufene Mutationen meist unterscheidbar.

Ausführlich beschreibt Bertheau, dass Eingriffe mit Gen-Scheren unbeabsichtigte Effekte im Erbgut hervorrufen, die er als „Narben“ bezeichnet. Diese Narben würden auch an die folgenden Pflanzengenerationen weitergegeben und könnten nachgewiesen werden, so seine Hypothese. Zudem würden Eingriffe mit Genome Editing eine klare Signatur im Erbgut hinterlassen, die im Prinzip ebenfalls festgestellt werden könne. Der Wissenschaftler kommt zu dem Schluss, dass für die meisten neuen gentechnischen Verfahren der quantitative Nachweis möglich sei, den das EU-Gentechnikrecht voraussetzt. Auch gebe es den notwendigen gesetzlichen und technischen Rahmen, um die Hersteller zu verpflichten, das für den Nachweis notwendige Referenzmaterial zur Verfügung zu stellen. Ist das Referenzmaterial vorhanden und der Ort im Erbgut bekannt, wo die Veränderungen eingebracht wurden, seien diese auch bei Produkten der neuen Gentechnik nachweisbar, versichert Bertheau. Jetzt brauche es nur noch den politischen Willen, das auch umzusetzen.

Denn für eine wirkungsvolle Kontrolle in der Praxis sind noch zahlreiche Hürden zu überwinden. Diese listet ein Bericht auf, den das Europäische Netzwerk der staatlichen Gentechnik-Labore (ENGL) verfasst hat und der dem Informationsdienst Gentechnik vorliegt. Dem Vernehmen nach soll der Bericht am 20. Februar verabschiedet werden. Er kommt zu dem Schluss, ein Nachweis sei nur möglich, wenn die vorgenommene Erbgutänderung bekannt und eine validierte Nachweismethode vorhanden sei. Zudem brauche es zertifiziertes Referenzmaterial. Die Messmethode müsse den Nachweis in einer Qualität liefern, die auch rechtlichen Auseinandersetzungen standhalte.

Die ENGL-Autoren bezweifeln, dass dies bei gentechnischen Veränderungen, die nur eines oder wenige Basenpaare der DNA betreffen, derzeit möglich sei. Denn auch natürliche oder chemisch ausgelöste Mutationen könnten einzelne Basenpaare verändern. Eine Messmethode müsse dies sicher unterscheiden können. Da die bekannten Methoden das aber nicht könnten, müsse ein entsprechendes Verfahren erst entwickelt werden. Ohne spezifische Nachweismethoden oder für Lebensmittel, bei denen die Genveränderung unbekannt ist, sei eine Marktkontrolle nicht möglich. Deshalb könnten zahlreiche, durch Genome Editing hergestellte Produkte unerkannt auf den Markt kommen.

ENGL hatte der EU-Kommission bereits im April 2017 vorgeschlagen, sich mit Nachweis und Identifikation neuer gentechnischer Verfahren zu beschäftigen. Die Kommission habe diesen Vorschlag damals zurückgewiesen, berichtete das französische Portal infOGM. Erst im Oktober 2018 habe die Kommission dem Netzwerk einen entsprechenden Auftrag erteilt, aus dem der zitierte Bericht resultiert. Im November 2018 erschien ein Papier des EU-Forschungszentrums JRC, das in Absprache mit ENGL erstellt wurde. Auch darin hieß es, Eingriffe mit neuen gentechnischen Verfahren seien höchstens extrem aufwändig nachweisbar.

Angesichts dieser Berichte müsste die EU-Kommission mit Hochdruck dafür sorgen, bestehende Messmethoden zu verbessern und neue zu entwickeln. Doch anscheinend fehlt dazu der politische Wille. InfOGM berichtete von einer gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Agrarausschuss des EU-Parlaments Anfang Januar. Dort habe sich die EU-Kommission einmal mehr auf die Position zurückgezogen, dass nicht unterscheidbar sei, durch welches Verfahren eine Mutation im Erbgut hervorgerufen wurde. Sie werde in dieser Amtsperiode keine neuen Vorschläge zum Gentechnikrecht vorlegen, teilte die Kommission mit. Mittelfristig brauche es jedoch ein Regelungssystem, „das mit den wissenschaftlichen Entwicklungen auf der einen Seite und den Normen für Innovation, Wettbewerb und Sicherheit auf der anderen Seite Schritt halten kann“. Dazu wolle sie eine offene Debatte mit allen Beteiligten führen. [lf/vef]

21.01.2019 |

35.000 Menschen demonstrieren in Berlin für Reform der Agrarpolitik

FotoDemo
Abschlusskundgebung der Demo (Foto: Nick Jaussi/www.wir-haben-es-satt.de)

Tausende haben am Samstag in Berlin für eine gerechte und ökologischere Landwirtschaft ohne Gentechnik demonstriert. Angeführt von 171 Bäuerinnen und Bauern mit ihren Traktoren zogen rund 35.000 Menschen unter dem Motto „Der Agrarindustrie den Geldhahn abdrehen!“ vom Brandenburger Tor zum Ort der Agrarministerkonferenz und durch das Regierungsviertel.

Die aus ganz Deutschland angereisten Teilnehmer protestierten bei eisigen Temperaturen und anfangs strahlendem Sonnenschein für konsequenten Klima- und Naturschutz, mehr Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe, artgerechte Tierhaltung, ein Ende der Dumping-Exporte, gerechten Welthandel und gesundes Essen ohne Pestizide und Gentechnik für alle. Plakate mit der Aufschrift „Summ Summ Summ... Ohne Vielfalt komm ich um“ oder „Insekten schützen, Pestizide stoppen“ wandten sich gegen den Verlust der Artenvielfalt. Andere Demonstranten forderten „Faire Preise für Landwirte“, „Tiere auf die Weide“ oder machten auf das Verschwinden kleiner Höfe aufmerksam. Viele von ihnen waren als Bienen, Schweine oder Kühe verkleidet. Aufgerufen zu der Demo hatte „Wir haben es satt!“, ein breites Bündnis von mehr als 100 Umwelt-, Verbraucher-, Landwirtschafts- und Entwicklungsorganisationen. Der Protestzug findet schon seit 2011 jedes Jahr zum Auftakt der Agrarmesse Grüne Woche und der internationalen Agrarministerkonferenz in Berlin statt.

Das Demonstrationsbündnis fordert von der Bundesregierung die längt überfällige Agrarwende. Die aktuelle Reform der EU-Agrarpolitik bietet dazu eine Chance, denn hier kann die Bundesregierung mitentscheiden, welche Art der Landwirtschaft künftig durch Steuergelder finanziert wird. „Mit den über sechs Milliarden Euro, die Deutschland jedes Jahr an EU-Agrargeldern verteilt, muss der umwelt- und tiergerechte Umbau der Landwirtschaft gefördert werden”, sagt „Wir haben es satt!“-Sprecherin Saskia Richartz. In Deutschland werden jährlich 6,3 Milliarden Euro an EU-Agrargeldern ausgezahlt. Mehr als drei Viertel sind pauschale Subventionen je Hektar Fläche. „Agrarministerin Klöckner klammert sich an die pauschalen Flächensubventionen wie ihre Vorgänger ans Ackergift Glyphosat“, fügt sie hinzu. „Der Agrarindustrie immer weiter Milliarden in den Rachen zu stopfen ist agrar- und klimapolitischer Irrsinn. Wir fordern: Umverteilen jetzt!” Die 3.300 flächengrößten Betriebe erhalten eine Milliarde Euro im Jahr, während die kleinsten 200.000 Bauernhöfe sich knapp 700 Millionen teilen müssen.

Im Vorfeld der Demo hatten die 171 Bauern, die mit ihren Traktoren aus dem ganzen Bundesgebiet angereist waren, eine Protestnote an die 70 versammelten Agrarminister aus aller Welt übergeben. Diese nahm Bezug auf das Kernthema der Agrarministerkonferenz: die Digitalisierung in der Landwirtschaft. „Wir möchten bei Ihnen in Erinnerung rufen, dass bäuerliche Erfahrungen und bäuerliches Wissen ein Schatz sind, den es zu erhalten und zu schützen gilt. (...) Digitalisierung kann den Austausch von Wissen und Informationen sowie die Vernetzung der Erzeuger*innen wesentlich vereinfachen und zu massiver Arbeitserleichterung in der Landwirtschaft führen“, schreiben sie. „Damit es aber zu keinem Missbrauch dieses Wissens und dieser Informationen kommt, braucht es hier klare und verbindliche internationale Regeln im Rahmen der Vereinten Nationen.“ Sie forderten die Agrarminister auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit nicht multinationale Konzerne die Rechte erhalten, um Daten und Informationen, z.B. über Klima, Genetik oder Böden, exklusiv zu nutzen und zu bestimmen, wie die (digitale) Landwirtschaft der Zukunft aussieht. Quelle: Weltagrarbericht/abe

08.01.2019 |

EU-Kommission erlaubt Import von Mais mit acht gentechnischen Veränderungen

SmartStax der Firmen Monsanto und Dow AgroSciences
Häufig geht es um Stacked Events wie 'SmartStax': der Mais der Firmen Monsanto und Dow AgroSciences produziert sechs Insektengifte und ist tolerant gegen zwei Herbizide (Abbildung: Testbiotech)

Die EU-Kommission hat kurz vor Weihnachten die Einfuhr der Gentech-Maissorte MON 87427 × MON 89034 × 1507 × MON 88017 × 59122 als Futter- und Lebensmittel erlaubt. Diese Maissorte vereint in sich das Erbgut mehrerer gentechnisch veränderter Linien. Sie produziert sechs verschiedene Bt-Insektengifte und ist gegen die Herbizide Glyphosat und Glufosinat resistent. Die Kommission begründete die Zulassung damit, dass die Maissorte ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen und die EU-Lebensmittelbehörde EFSA eine positive Stellungnahme abgegeben habe.

Die Organisation Testbiotech dagegen hält diese EFSA-Bewertung für unzureichend. Sie kritisiert, dass die EFSA mögliche Kombinationswirkungen zwischen den verschiedenen Bt-Giften und den Rückständen der Spritzmittel nicht überprüft habe. Diese könnten in ihrer Gesamtheit wesentlich giftiger sein als die einzelnen Bestandteile. Außerdem hätten aktuelle Forschungsergebnisse gezeigt, dass der Verzehr der Bt-Toxine Allergien und andere Immunreaktion auslösen könne. „Es gibt schwerwiegende Hinweise darauf, dass der Verzehr dieses Gentechnik-Maises gesundheitliche Schäden auslösen kann“, fasst Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then zusammen. „Die EU-Kommission respektiert weder Wissenschaft noch Vorsorge“, lautet sein Vorwurf.

Die Diskussion über die Bewertung von Gentech-Pflanzen, in denen mehrere Gen-Konstrukte kombiniert wurden, währt bereits einige Jahre. Diese so genannten Stacked Events sind die Antwort der Gentechnik-Konzerne darauf, dass Unkräuter und Schädlinge zunehmend resistent werden gegen ihre Spritzmittel. Nach dem Motto „Eines wirkt immer“ bringen sie deshalb immer mehr Gentech-Pflanzen mit mehreren Herbizidresistenzen auf den Markt, die zudem verschiedene Bt-Toxine gegen Schädlinge produzieren. Diese Pflanzen werden in Nord- und Südamerika angebaut und von dort in die EU importiert – wenn sie zugelassen sind. Deshalb sind die EU-Zulassungen solcher Stacked Events für die Anbauer und für die europäische Futtermittelindustrie von großer Bedeutung.

Gentechnik-kritische Organisationen wie Testbiotech oder die europäische Wissenschaftlervereinigung ENSSER kritisieren seit Jahren, dass die EFSA bei ihrer Bewertung solcher Pflanzen nur die einzelnene Gen-Konstrukte betrachtet, nicht aber deren Zusammenwirken. Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (Verfahren C-82/17 P) wollen die beiden Organisationen erreichen, dass der Gerichtshof in solchen Fällen weitere Untersuchungen zur Auflage macht. Der Generalanwalt hat sich in seiner Stellungnahme dagegen ausgesprochen: Eine Entscheidung wird noch für 2019 erwartet. [lf]

21.12.2018 |

Verboten: Gentech-Raps von Baysanto auf deutschen Äckern ausgesät

Raps (Foto: labete / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)
Raps (Foto: labete / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

In zehn Bundesländern haben Landwirte Winterraps von Monsanto ausgesät, der Spuren einer gentechnisch veränderten Sorte enthält, teilte das nordrhein-westfälische Agrarministerium heute mit. Nach Angaben des Mutterkonzerns Bayer wurden in Deutschland fast sechs Tonnen dieses Saatguts verkauft. Eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier soll nach Angaben der Behörden nicht bestehen.

Mit den 598 Sack mit jeweils bis zu 10 Kilogramm Rapssaat können knapp 2000 Hektar Ackerfläche bestellt werden. Ob das passiert ist, versuchen Behörden und Hersteller derzeit herauszufinden. „Ziel ist, dass wir über jeden Sack Saatgut dieser Partie wissen, was mit ihm passiert ist“, schrieb NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser. Um das herauszufinden, nehmen die örtlichen Behörden Kontakt zu den Landwirten auf, die Teile dieser Charge gekauft haben. Zum aktuellen Stand dieser Recherche wollte heute niemand Auskunft geben.

Üblicherweise wird Winterraps im September ausgesät. Um die Auskreuzung des Rapses und damit die Verbreitung seines gentechnisch veränderten Merkmals GT73 in der Umwelt zu vermeiden, müssten die Bauern die Sprösslinge vor der Blüte im Frühjahr vernichten, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute mit. Auf die Frage, ob Bayer die Bauern dafür entschädigen werde, hieß es vom Konzern: „Wir arbeiten eng mit den Behörden und unseren Handelspartnern zusammen, um sicherzustellen, dass die Erzeuger keine finanziellen Nachteile erleiden werden.“ Das Rapssaatgut, das noch bei den Händler lagerte, wurde gesperrt.

Der Raps GT73 der Marke Dekalb ist gentechnisch so verändert, dass er eine Behandlung mit dem Unkrautvernichter Glyphosat überlebt. Er darf als Lebens- und Futtermittel nach Deutschland importiert werden. Der Anbau – auch kleinster Mengen – ist wie in der ganzen Europäischen Union verboten. In Kanada, den USA, Australien und Japan darf GT73-Raps ausgesät werden.

Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Agrarministeriums stammt der Raps der fraglichen Charge aus Argentinien. Laut BVL wurden alle nach Deutschland gelieferten Partien mittlerweile identifiziert und amtlich kontrolliert. In einer der gelieferten Saatgutpartien seien Anteile von etwa 0,1 Prozent GT73 festgestellt worden. In den übrigen wurden keine gentechnisch veränderten (GV) Anteile nachgewiesen. Erst kürzlich hatte das BVL mitgeteilt, dass bei der jährlichen Prüfung des Saatguts kein GV-Raps gefunden worden sei. Der Prüfungszeitraum endete allerdings im September 2018. „Die Koexistenz von gentechnisch veränderten Pflanzen und herkömmlichen Nutzpflanzen erscheint nicht möglich“, erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken. Daher habe sie sich immer für ein bundesweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt.

Anfang November hatte Frankreich bereits bei einer amtlichen Kontrolle in einer konventionellen Saatgutpartie dieser Charge Spuren von weniger als 0,1 Prozent des gentechnisch veränderten Rapses GT73 gefunden. Auch dort wurden Teile davon bereits ausgesät. Wie die französische Organisation Inf’OGM mitteilte, sei in Frankreich eine Ackerfläche von schätzungsweise 1900 Hektar betroffen. Die Organisation beruft sich auf ein internes Schreiben der französischen Regierung an die EU-Kommission. Französische Behörden hätten den Gentech-Raps bereits im September entdeckt.

Die Europäische Kommission informierte die Mitgliedstaaten am 12. November 2018 über den französischen Fund von GV-Raps in der Monsanto-Charge. Am 10. Dezember 2018 fand Sachsen-Anhalt bei Kontrollen Spuren in einer Lieferung. „Unverständlich ist, warum die Informationen von Frankreich erst übermittelt wurden, nachdem der Winterraps bereits ausgesät wurde“, ärgerte sich Agrarministerin Heinen-Esser. „Das Beispiel zeigt, dass die Bestrebungen zur europaweiten Harmonisierung der Saatgutuntersuchungen forciert werden müssen.“ Auch in die Tschechische Republik und Rumänien wurde der Raps verkauft. [vef]

13.12.2018 |

Im Saatgut finden sich kaum gentechnische Verunreinigungen

Mais Saatgut
Körner verschiedener Maissorten für die Aussaat (Foto: International Institute of Tropical Agriculture / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0)-+-

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis Ende September 2018 haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer insgesamt 839 Saatgutproben von zehn verschiedenen Kulturpflanzenarten analysiert. Lediglich in einer Probe Sojasaatgut und in einer Probe Maissaatgut fanden sich Spuren gentechnischer Verunreinigung. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.

Probenahmen und Analysen erfolgen laut BVL zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt würden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut, sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen dabei untersucht werden.

Den größten Anteil an der Untersuchung hatte Maissaaatgut mit 517 Proben. Dabei wiesen die Labore in einer Probe aus Niedersachen eine gentechnische Verunreinigung nach. Von den 36 Proben Sojasaatgut war eine aus Sachsen-Anhalt verunreinigt. In beiden Fällen kam das Saatgut nicht auf den Markt. Die 252 getesteten Proben Rapssaatgut waren zum siebten Mal in Folge frei von Verunreinigungen. Die restlichen Saatproben von Senf, Luzerne, Kartoffel, Leinsaat, Rote Rübe und Tomate waren ebenfalls gentechnikfrei. Auch in den vergangenen Jahren waren kaum Verunreinigungen gefunden worden.

„Staatliche Kontrollen sind unerlässlich, um sauberes Saatgut für die Landwirte zu gewährleisten“, kommentierte Bioland-Präsident Jan Plagge die Ergebnisse. Die Nulltoleranz für Gentechnik im Saatgut sei für eine gentechnikfreie und nachhaltige Landwirtschaft existentiell. „Die amtlichen Kontrollen zeigen nun schon seit Jahren, dass es möglich ist, Saatgut gentechnikfrei zu halten und die Nulltoleranz erfolgreich umzusetzen“, sagte Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Eine Ausweitung der Kontrollen wünscht Hissting sich bei Sojabohnen. „Die geringe Anzahl von 36 Proben wird dem zunehmenden Anbau von Soja in Deutschland nicht gerecht.“ [lf]

07.12.2018 |

Thünen-Bericht: Böden in Deutschland droht Humusverlust

Boden
Humusreicher Boden (Foto: NRCS, CC BY 2.0, bit.ly/4_CC_BY_2-0, flickr: bit.ly/NRCS_HS2)

Humus fördert die Bodenfruchtbarkeit und die Erträge, verbessert die Wasserspeicherung und mindert die Erosionsanfälligkeit von Böden. Humus in Böden ist weltweit der größte terrestrische Speicher für organischen Kohlenstoff. Doch die erste „Bodenzustandserhebung Landwirtschaft“ zeigt, dass in Deutschland in den nächsten 10 Jahren im Schnitt 0,21 Tonnen organischer Kohlenstoff pro Hektar Ackerland und Jahr im Oberboden verloren gehen könnten, wenn sich an der Bewirtschaftung nichts ändert. Für den vom Thünen-Institut am Mittwoch veröffentlichten Bericht nahmen Wissenschaftler zwischen 2012 und 2018 in ganz Deutschland mehr als 120.000 Bodenproben und analysierten diese. Über die Karte des Landes wurden Raster mit einer Ausdehnung von acht Kilometern gezogen. An 3104 Beprobungspunkten wurden die Sauerstoffversorgung, Humusbildung und organische Kohlenstoffvorräte gemessen. Die Ergebnisse zeigen, dass im obersten Meter landwirtschaftlich genutzter Böden hierzulande insgesamt rund 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gespeichert sind. Das ist mehr als doppelt so viel, wie derzeit in allen Bäumen (inklusive Totholz) in deutschen Wäldern bevorratet ist. Die Wald- und Agrarökosysteme speichern zusammen so viel organischen Kohlenstoff, wie Deutschland beim derzeitigen Emissionsniveau in 23 Jahren als CO2 emittiert.

Doch die Humusvorräte drohen zu schwinden, wie die Thünen-Wissenschaftler anhand von fünf Bodenkohlenstoffmodellen ermittelten, in die sie ihre Messergebnisse eingaben. „Für einen Zehnjahreszeitraum und bei langfristig gleich bleibenden Bewirtschaftungs- und Klimabedingungen“ prognostizieren sie einen Verlust an organischem Kohlenstoff in Höhe von -0,21 Tonnen organischem Kohlenstoff pro Hektar und Jahr. Die mittleren modellierten Verluste von organischem Kohlenstoff aus Oberböden unter Ackernutzung fallen in den neuen Bundesländern mit -0,27 Tonnen je Hektar und Jahr deutlich höher aus als in der Region Nord mit einem Wert von -0,22 bzw. Süd mit nur -0,09. Böden, die einen geringen Eintrag an organischem Kohlenstoff durch Pflanzenreste und organische Dünger erhalten, wiesen im Modell ein erhöhtes Risiko für eine Abnahme der Vorräte auf, heißt es weiter. „Humus wird ja gebildet aus Biomasse, die in den Boden reinkommt: Stroh, Wurzelreste, Erntereste, Kompost, organischer Dünger wie Gülle oder Stallmist“, erklärt Axel Don, Leiter der Abteilung für Agrarklimaschutz des Thünen-Instituts, der taz. „Davon bleibt einfach weniger auf dem Acker, wenn man zum Beispiel Stroh abfährt und energetisch nutzt.“ Zudem würden Landwirte schon in ihren Fruchtfolgen weniger Kleegras und Luzerne anbauen, deren Wurzeln tief in den Boden eindringen und nach der Ernte zu Humus werden können. „Luzerne gibt es quasi nur noch bei Ökobauern. Und Luzerne ist einfach eine Kulturart, die unheimlich wichtig ist für den Humusaufbau.“

Der Bericht nennt Maßnahmen, mit denen es gelingen kann, die vorhandenen Humusvorräte nachhaltig zu sichern und den Humusaufbau zu fördern. Eine davon ist der Erhalt von Dauergrünland, denn dieses speichert mit durchschnittlich 200 Tonnen pro Hektar doppelt so viel Kohlenstoff wie Böden unter Ackernutzung mit 101 Tonnen je Hektar. „Auch die gezielte Umwandlung von Acker in Dauergrünland, beispielsweise als Maßnahme für den Gewässer- und Erosionsschutz, kann durch Humusaufbau einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, schreiben die Autoren. Zudem könne der Humusaufbau auf dem Acker über den Eintrag von Pflanzenresten gefördert werden. Die wichtigsten Maßnahmen seien „der Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (Gründüngung) für eine möglichst ganzjährige Begrünung des Bodens, der Anbau mehrjähriger Kulturen wie z. B. Kleegras sowie der Verbleib von Ernteresten auf dem Acker.“ Den Autoren zufolge können durch langjährigen Zwischenfruchtanbau die Vorräte an organischem Kohlenstoff in Ackerböden in 20 Jahren im Mittel um 8 Tonnen organischen Kohlenstoff im Oberboden gesteigert werden.

Auch die organische Düngung mit z. B. Mist, Gülle oder Gärresten beeinflusse die Menge an organischem Kohlenstoff, die zum Humusaufbau zur Verfügung stehe. Organische Düngung, insbesondere von Stallmist und Kompost, kann wesentlich zum Aufbau von Humus beitragen mit langfristig 2 bis 22 Tonnen je Hektar mehr Kohlenstoff im Vergleich zu Ackerböden ohne organische Düngung. Auf der anderen Seite brächten Überschüsse an organischen Düngern, vor allem in Gegenden mit intensiver Nutztierhaltung, die Nährstoffbilanzen in einigen Regionen aus dem Gleichgewicht – mit erheblichen negativen Umweltfolgen. Vorteile bringe auch die Anlage von Agroforstsystemen, Feldgehölzen oder Aufforstungen in waldarmen Regionen, denn Agroforstsysteme speichern rund 18% mehr organischen Kohlenstoff im Boden als Äcker mit einjährigen Pflanzen.

Der Bericht betont die Vorzüge des Ökolandbaus für den Humusaufbau. „Im ökologischen Landbau wird ausschließlich organischer Dünger und kein mineralischer Dünger eingesetzt. Außerdem werden mehr Kleegras oder Luzernegras als stickstofffixierende und humusmehrende Kulturen angebaut“, heißt es im Bericht. Zusammen ergebe sich dadurch im globalen Durchschnitt eine Erhöhung der Bodenkohlenstoffvorräte um etwa 3 bis 4 Tonnen je Hektar im Vergleich zu konventionell bewirtschafteten Böden. Dagegen hätten konservierende Bodenbearbeitung oder Direktsaatverfahren, die in den USA und Südamerika weit verbreitet sind, „keinen signifikanten Einfluss auf die Humusvorräte im Bodenprofil“. Sie führten zu einer Humusanreicherung in den obersten Zentimetern des Bodens, aber zu einem Humusverlust in den darunter liegenden Bodentiefen. (ab)

28.11.2018 |

Lebensmittelwirtschaft fordert: EU-Kommission soll gentechnikfreie Produktion absichern

Edeka Ohne Gentechnik
Hähnchenfleisch mit 'Ohne Gentechnik'-Siegel (Foto: Edeka)

Unternehmen der Lebens- und Futtermittelwirtschaft haben in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu neuen gentechnischen Verfahren begrüßt. Sie forderten die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die gentechnikfreie Produktion in Europa abzusichern.

In ihrem Schreiben betonen die Unternehmen die positiven Auswirkungen des EuGH-Urteils. Es befreie sie von der Sorge, „dass mit Verfahren der Neuen Gentechnik hergestellte Futter- und Lebensmittel für Hersteller, Vermarkter und Konsumenten nicht wahrnehmbar in den Markt gelangen“. Dadurch seien sie in der Lage, „den von den Konsumenten klar artikulierten Wunsch nach glaubwürdig ohne Gentechnik hergestellten Lebensmitteln auch künftig zu erfüllen". Die Futter- und Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik sei zu einem wichtigen europäischen Marktfaktor geworden, der laufend an Nachfrage gewinne. Das Urteil sichere die von der Branche getätigten Investitionen und erlaube weiteres Wachstum. Derzeit gebe es in sieben EU-Ländern „ohne Gentechnik“-Kennzeichnungssysteme, weitere Länder planten solche Kennzeichnungen.

Aus Sicht der Unternehmen habe die Kommission nun die zentrale Aufgabe, „das Urteil ordnungsgemäß umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelindustrie zu ergreifen". Klar formulieren die Unternehmen, was sie von Juncker und dem für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständigen EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis erwarten: Den Mitgliedsstaaten müssten „umgehend Nachweisverfahren für mit der Neuen Gentechnik hergestellte Produkte zur Verfügung stehen". Notwendig seien effektive Kontrollen beim Import von Agrargütern aus Ländern, in denen mit den Neuen Gentechniken hergestellte Pflanzen angebaut werden. Den „aktuellen Lobby-Versuchen zur Aufweichung der bestehenden EU-Gentechnik-Gesetzgebung“ müsse die EU-Kommission einen Riegel vorschieben: „Europa benötigt kein neues Gentechnikrecht. Europa benötigt eine ordnungsgemäße Umsetzung des geltenden Gentechnikrechts“, erklärte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.

Auch Carsten Träger, der Gentechnik-Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, lobte das Urteil des EuGH: Für die SPD sei das eine sehr wichtige und richtige Entscheidung, „denn sie erleichtert es den Unternehmen, ihre Warenkette weiterhin gentechnikfrei zu halten, und sichert für Verbraucher auch künftig das Angebot an ‚ohne Gentechnik’-Produkten“.

75 Unternehmen aus zehn europäischen Ländern haben den Brief unterzeichnet, den der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) und die österreichische ARGE Gentechnik-frei initiiert hatten. Darunter finden sich neben zahlreichen Verarbeitern und Futtermittelherstellern aus Deutschland und Österreich auch die Handelsketten Edeka, Rewe und Spar sowie einzelne Unternehmen aus Italien, Slowenien, Belgien, Polen, Ungarn, den Niederlanden, der Schweiz und Norwegen. Zusammen erwirtschafteten sie laut Mitteilung 2017 einen Umsatz von 144 Milliarden Euro und beschäftigten 833.000 Mitarbeiter. [lf]