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Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Es steht am Anfang und am Ende eines Pflanzenlebens. Die Vielfalt und freie Zugänglichkeit dieses Menschheitserbes zu erhalten, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, ist die Aufgabe von Save Our Seeds.

Foto: Weizenkorn Triticum Karamyschevii Schwamlicum fotografiert von Ursula Schulz-Dornburg im Vavilov Institut zu St.Petersburg

Nachrichten

16.01.2017 |

Anhörung: Experten kritisieren Entwurf zum Gentechnikgesetz

Bundestag
Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde

UPDATE: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der es ermöglichen soll, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu verbieten, wurde bei einer Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages von den meisten Experten kritisiert: Die einen stellten in Frage, ob die geplante Änderung des Gentechnikgesetzes praktikabel und verfassungsgemäß ist. Andere bemängelten, dass die Agrarforschung dadurch den Anschluss ans Weltniveau verlieren könnte. Einige Experten hielten jedoch einen Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem Jahr 2015 für geeignet, rechtssichere Anbauverbote für GVO in Deutschland zu erwirken.

Der ehemalige Referatsleiter des Bundesagrarministeriums, Wolfgang Koehler, hielt es für ausgeschlossen, dass sich – wie im Entwurf gefordert - sechs Ministerien auf ein Anbauverbot für einen GVO verständigen. „Das würde ein Beamtenleben dauern“, warnte der Einzelsachverständige. Ähnlich sah das die Gentechnikexpertin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Heike Moldenhauer. Sie forderte außerdem, die Beteiligung der Bundesländer beim GVO-Verbot wie bei dessen Aufhebung ersatzlos zu streichen. Nur so könne ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in Deutschland verhindert werden. Die Bundesregierung müsse beim GVO-Verbot einziger Akteur sein und damit auch das Klagerisiko tragen.

Auch für Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im hessischen Landwirtschaftsministerium, rücken mit dem Regierungsentwurf flächendeckende Anbauverbote „in weite Ferne“. Er sei „aus Sicht der Bundesländer sehr enttäuschend“. Die Länder hätten mit der Bundesregierung in einem Eckpunktepapier einen Kompromiss erzielt, der sich im Regierungsentwurf nicht mehr wiederfinde. Tappeser zieht den Bundesratsentwurf vor, der die Zuständigkeiten eindeutig regele.

„Eine verfassungswidrige Mischverwaltung“ zwischen Bund und Ländern bemängelte gar der Rechtsanwalt Georg Buchholz im Regierungsentwurf. Er befürchtet, dass sich Amtshaftungsansprüche gegen den Bund ergeben könnten. Im übrigen müsse das Ziel der Koexistenz von GVO und konventionellem Anbau im Gentechnikgesetz noch eingeschränkt werden. Der Bundesratsentwurf, der das vorsieht, könne „ein flächendeckendes Anbauverbot wesentlich besser und rechtssicherer erreichen“.

Schwerwiegende verfassungs-, unions- und welthandelsrechtliche Bedenken gegen den Regierungsentwurf äußerte auch Prof. Hans-Georg Dederer von der juristischen Fakultät der Universität Passau. Er hält es für problematisch, GVO zu verbieten, die durch europäische Kontrollbehörden auf Basis wissenschaftlicher Expertisen sowie gemäß den Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsregeln der EU erlaubt worden sind.

Für Prof. Joachim Schiemann vom Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen gibt es keine naturwissenschaftlichen Gründe, GVO zu verbieten. Der Forscher verwies darauf, dass die Gentechnik in der Landwirtschaft bereits Realität sei und zur Weiterentwicklung der Nutzpflanzen beigetragen hätte. Er begrüßte es, dass neuartige Technologien wie das Genome Editing in der Begründung zum Gesetzentwurf nicht generell als Gentechnik eingestuft werden.

Für Prof. Hans-Jörg Jacobsen vom Institut für Pflanzengenetik der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Universität Hannover ist horizontaler Gentransfer einer der Motoren der Evolution. Die wissenschaftlichen Grundannahmen des Gentechnikgesetzes von 1993 seien inzwischen überholt. Daher plädierte er dafür, gemäß dem aktuellen Stand der Forschung ein europäisches Gesetz zu erarbeiten, das die Eigenschaften einer neuen Pflanzensorte auf den Prüfstand stellt, und nicht die Art und Weise, wie diese Pflanze erzeugt wurde.

Vor der Anhörung hatten sich mehrere Verbände und Unternehmen der Biobranche mit einem Brief an die Ausschussabgeordneten gewandt. Sie kritisierten darin, dass der Gesetzentwurf die Nulltoleranz-Regel für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen aufweiche. Das müsse dringend geändert werden, um die Ökosysteme, die gentechnikfreie Saatguterzeugung, Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Imkerei zu schützen, forderte unter anderem die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit.

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hatte einen umfangreichen Forderungskatalog an den Ausschuss gesandt, wo der Gesetzentwurf überall geändert werden muss. So wird darin unter anderem die Streichung der Länderöffnungsklausel gefordert. Gemeinsam mit weiteren Verbände und Initiativen kritisierte sie den Regierungsentwurf erneut scharf. [vef]

03.01.2017 |

EU-Studie beleuchtet Vorteile von Bioprodukten für menschliche Gesundheit

Gemuese
Ist Bio gesünder? Gut für die Umwelt allemal! (Foto: CC0)

Der Ökolandbau bringt viele Vorteile für Umwelt und Klima, Biodiversität und Tierwohl mit sich, aber sind Bioprodukte auch gesünder? Mit dieser Frage hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments in einem Ende Dezember veröffentlichten Bericht befasst. Die Forscher werteten dafür wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Bioprodukten auf die menschliche Gesundheit aus und beleuchteten den Beitrag ökologischer Bewirtschaftungsmethoden zur Entwicklung gesunder Ernährungssysteme. Ihr Bericht förderte zahlreiche Belege für eine gesundheitsfördernde Wirkung von Bioprodukten zutage, die von einem gesenkten Allergierisiko bis hin zur verringerten Exposition gegenüber Pestiziden reichen. Die Forscher bemängeln jedoch auch, dass sich bisher nur wenige Studien den direkten Gesundheitseffekten von Bioprodukten widmen. Während sich viele Studien mit Erträgen im Ökolandbau oder Umweltfragen beschäftigen, fehle es an gut angelegten Langzeitstudien zu gesundheitlichen Aspekten. In puncto Pestizide stellt die Studie für Konsumenten ökologischer Lebensmittel ein reduziertes Belastungsrisiko fest. „Epidemiologische Untersuchungen weisen auf negative Folgen bestimmter Insektizide auf die kognitive Entwicklung bei Kindern hin. Solche Risiken können mit ökologisch erzeugten Produkten, vor allem während der Schwangerschaft und im Kleinkindalter, minimiert werden.“ Die Wissenschaftler schreiben weiter: „Der Ökolandbau stellt Lebensmittel mit weniger Pestizidrückständen bereit und kann einen wichtigen Beitrag leisten beim Übergang der konventionellen Landwirtschaft zum integrierten Pflanzenschutz“, da der Ökolandbau chemiefreie Alternativen biete. Den Wissenschaftlern zufolge legen einige Studien zudem nahe, dass Bioprodukte das Risiko für Allergien bei Kindern, für Übergewicht und Fettleibigkeit sowie für Non-Hodgkin-Lymphome verringerten. Es sei jedoch noch nicht klar, ob dies eindeutig auf den Verzehr von Bioprodukten zurückzuführen sei, da sich die meisten Biokunden zugleich gesünder ernährten. Dies führe zu methodischen Schwierigkeiten, mögliche Effekte von Biolebensmitteln von anderen mit dem Lebensstil verknüpften Faktoren zu trennen.

Was die Zusammensetzung der Lebensmittel anbelangt stellten die Wissenschaftler ähnliche Werte für Vitamine und Mineralien in konventionell und ökologisch erzeugten Lebensmitteln fest. Doch Bioprodukte verzeichneten aufgrund anderer Düngemethoden im Ökolandbau einen geringeren Cadmiumgehalt. Zudem wiesen Biomilch und Biofleisch mehr gesundheitsfördernde Omega-3-Fettsäuren auf. Des Weiteren zitiert der EU-Bericht zahlreiche Studien, die einen höheren Gehalt sekundärer Pflanzenstoffe wie Phenole in Bioprodukten belegten. Als weiteren Vorteil nennen die Wissenschaftler ein geringeres Risiko von Antibiotikaresistenzen bei Tieren in Biobetrieben. „Die weit verbreitete Verwendung von Antibiotika in der konventionellen Tierhaltung ist ein Schlüsselfaktor für Antibiotikaresistenzen. Die Vorbeugung von Tierkrankheiten und ein restriktiverer Einsatz von Antibiotika, wie es in ökologischer Haltung praktiziert wird, könnte dieses Risiko minimieren – mit beträchtlichen Vorteilen für die öffentliche Gesundheit“, so das Fazit der Autoren. (ab)

16.12.2016 |

Bundesrat: Gentechnikgesetz lässt Anbauverbote scheitern

bundesrat
Bundesratsgebäude in Berlin

Der Bundesrat hält es für „dringend geboten“, das neue Gentechnikgesetz in zahlreichen Punkten nachzubessern. Anderenfalls würden bundeseinheitliche Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) scheitern, heißt es in einer Stellungnahme, die heute verabschiedet wurde. Im Januar muss sich der Bundestag erneut mit dem Gesetz befassen.

Die „Vielzahl komplizierter Regelungen“ im Entwurf könnte am Ende dazu führen, dass ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften zum Gentechnikanbau entstehe, kritisierte Sachsen-Anhalts grüne Agrarministerin Claudia Dalbert. Sie forderte den Bundestag auf, den Entwurf zu „verschlanken“. Im Wesentlichen verlangt der Bundesrat folgende Änderungen:

1) Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium sollen allein über Anbauverbote entscheiden können, ohne vier weitere Ministerien zu beteiligen.

2) Wird ein Unternehmen aufgefordert, auf GVO-Anbau in Deutschland freiwillig zu verzichten, müssen keine „zwingenden Gründe“ dafür genannt werden. Das sehe auch die EU-Freisetzungsrichtlinie nicht vor. Umgekehrt dürfe auch dann, wenn solche zwingenden Gründe entfallen, der Anbau von GVO nicht wieder erlaubt werden.

3) Analog zur Einführung von Anbauverboten muss auch für deren Aufhebung („opt in“) eine Mehrheit im Bundesrat Voraussetzung sein.

4) Der Bund soll die Länder aktiv dabei unterstützen, Verbotsgründe zusammen zu tragen. Hat der Bund nicht vor, den Anbau von GVO per Verordnung zu verbieten, muss er die Länder darüber informieren.

5) Der Bundesrat „hält es auch nicht für sachgerecht, in die Begründung zum Gesetzentwurf Auslegungsvorgaben zu den neuen Gentechniken aufzunehmen, die keinerlei Bezug zum Regelungsteil des Entwurfs haben“, so die Stellungnahme. Solange es keine europäische Entscheidung dazu gebe, sollten alle Organismen, die mit Hilfe der neuen Gentechniken erzeugt werden, dem Gentechnikgesetz unterfallen. Die Bundesregierung hatte kurzfristig noch in die Begründung geschrieben, dass bei neuartigen Gentechniken im Einzelfall geprüft werden solle, ob ein GVO vorliege. Die Begründung eines Gesetzes lässt sich im parlamentarischen Verfahren jedoch nicht mehr ohne Weiteres beeinflussen.

Der Bundesrat verwies ferner auf seinen eigenen Entwurf zum Gentechnikgesetz aus dem Jahr 2015, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits in den Bundestag eingebracht hat. Darin seien die Probleme sachgerechter gelöst.

Ähnlichen Änderungsbedarf hatte bereits die SPD-Fraktion bei der 1. Lesung im Bundestag angemeldet. Die Staatssekretärin im Bundesagrarministerium, Maria Flachsbarth, hielt dem im Bundesrat entgegen, Bund und Länder müssten gemeinsam Verantwortung tragen, um den Anbau von GVO rechtssicher im ganzen Bundesgebiet verbieten zu können. Dieses Ziel könne mit dem Gesetz erreicht werden.

„Agrarminister Schmidt hat die Bundesländer mit seinem Gentechnik-Comeback-Gesetz ausgebootet“, kritisierte dagegen der grüne Gentechnikexperte im Bundestag, Harald Ebner. „Heute hat er von ihnen dafür zu Recht die deutliche Quittung bekommen.“ „Dem Länder-Appell muss der Bundestag jetzt nachkommen“, forderte auch der Vorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft , Felix Prinz zu Löwenstein für 35.000 Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln. „Werden die Schwachstellen des aktuellen Entwurfs jetzt nicht behoben, müssen Bundestag und Bundesrat die Notbremse ziehen und das Gesetzgebungsverfahren stoppen.“

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sich zu den Kritikpunkten äußern wird. Dann reicht sie beides an den Bundestag weiter, der – wie berichtet – bereits am 2.12. in erster Lesung mit seinen Beratungen begonnen hat. Das war möglich, weil die Bundesregierung den Entwurf als besonders eilbedürftig eingestuft hatte. Am 16. Januar ist eine öffentliche Anhörung im Agrarausschuss geplant. Auch der Gesetzentwurf des Bundesrates wird im Bundestag noch zu beraten sein. Sollte der Bundestag das Gesetz dann im Februar verabschieden, müsste sich der Bundesrat spätestens drei Wochen später abschließend damit befassen. [vef]

07.12.2016 |

Gutachten: Anbauanträge für Gentechmais fehlerhaft

Mais
Foto: Fernando / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0

Die in der Europäischen Union (EU) eingereichten Anträge auf Anbau von gentechnisch verändertem Mais sollen in zentralen Punkten fehlerhaft sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Umweltrechtsexperten Professor Ludwig Krämer, welches das Institut Testbiotech heute veröffentlichte. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers müssen die Anträge zurückgewiesen und die bereits bestehende Zulassung für Mais MON 810 widerrufen werden. Die Hersteller hätten die Verbreitung der Maisurform Teosinte und damit die Risiken einer unkontrollierten Ausbreitung der manipulierten Mais-Gene unterschätzt.

Betroffen seien laut Testbiotech die Konzerne Monsanto, Pioneer/DuPont und Syngenta. Sie stellen drei Varianten von Gentechnik-Mais her, die Insektengifte produzieren (MON810, Bt 11 und Mais 1507), sowie einen Mais, der gegenüber Herbiziden resistent gemacht wurde (GA21). Da Teosinte sich mit Mais kreuzen kann, können so die in den Mais eingebauten Gen-Konstrukte übertragen werden.

Das hätte laut Gutachten ein zentrales Element der Risikobewertung der EU sein müssen, da eine unkontrollierte Ausbreitung der Gen-Konstrukte Landwirten und Umwelt erheblich schaden könne. Doch in den vor mehreren Jahren eingereichten Anträgen der Firmen werde ein Gen-Austausch zwischen Mais und anderen Pflanzenarten ausdrücklich ausgeschlossen. Die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten wollen am 9. Dezember über drei der Anträge beraten. Eine Abstimmung ist für den 17. Januar 2017 angesetzt. [vef]

07.12.2016 |

Studie: Landkonzentration in der EU erreicht enorme Ausmaße

Feld
Ein Feld so weit das Auge reicht (Foto: CC0)

In der EU hat die massive Konzentration von Land in den Händen weniger Betriebe erschreckende Ausmaße erreicht, während immer mehr kleinere Höfe aufgeben. Land ist in der EU noch ungleicher verteilt als Vermögen. Das zeigt eine neue Studie, die das niederländische Transnational Institute (TNI) Anfang Dezember veröffentlichte. Demnach kontrollieren Großbetriebe mit mehr als 100 Hektar, wozu lediglich 3,1% der Höfe in der EU zählen, 52% der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Kleine Betriebe mit weniger als 10 Hektar Land – und damit drei Viertel aller Höfe in der Europäischen Union – verfügen hingegen gerade einmal über 11% der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit steht Europa mit einem Gini-Koeffizienten von 0,82 in puncto Ungleichheit bei der Landverteilung Ländern wie Brasilien, Kolumbien oder den Philippinen, die gerne als Beispiele für Landkonzentration genannt werden, in nichts nach. Die Konzentration von Land in den Händen von Großbetrieben ist in osteuropäischen Mitgliedsstaaten besonders krass ausgeprägt. In Bulgarien, Tschechien und der Slowakei werden mehr als 80% der landwirtschaftlich genutzten Fläche von Betrieben mit mehr als 100 Hektar bewirtschaftet. Die zunehmende Landkonzentration macht besonders Europas kleinen Höfen zu schaffen, schreibt Autorin Sylvia Kay vom Transnational Institute. Zwischen 2003 und 2013 sank die Zahl kleiner Höfe mit weniger als 10 Hektar um ein Drittel: Die Fläche kleiner Betriebe ging um ein Viertel zurück, während die von Großbetrieben bewirtschaftete Fläche um 15% wuchs. Zwischen 1990 und 2013 sank die Zahl kleiner Betriebe in Deutschland um 79% und der Slowakei um 77%, in Italien und Tschechien betrug der Rückgang 68% und in Frankreich 56%. Landgrabbing, ein Phänomen, von dem eher bei großflächigen Landakquisitionen im globalen Süden die Rede sei, mache auch vor Europa nicht halt, betont die Autorin. Doch gerade in den östlichen Mitgliedsstaaten hätten noch vergleichsweise günstige Preise für Ackerland dazu geführt, dass riesige Flächen aufgekauft und Betriebe errichtet wurden, die EU-übliche Größenverhältnisse klar übersteigen. Als Beispiel wird in der Studie der libanesische Investor Maria Group angeführt, der in Rumänien 65.000 Hektar bewirtschaftet – und zudem über Schlachthäuser und einen eigenem Hafen verfügt, um Fleisch und Getreide in den Nahen Osten und nach Ostafrika zu verschiffen.

„Wenn nicht gegengesteuert wird, besteht die Gefahr, dass Landgrabbing und Landkonzentration jungen Menschen und potenziellen Landwirten den Einstieg in die Landwirtschaft verbauen und immer mehr Kleinbauern in Europa aufgeben werden”, warnt Kay. Dies hätte negative Auswirkungen unter anderem auf die Ernährungssicherheit, Beschäftigung, und Biodiversität in Europa, da das Verschwinden kleinbäuerlicher Strukturen auch die vielen Vorteile zunichte machen würde, die diese Bewirtschaftungssysteme mit sich bringen. Denn „Kleinbauern sind das Rückgrat der europäischen Landwirtschaft“, schreibt Kay. Sie produzieren gesunde Lebensmittel mit bekannter Herkunft, unterstützen Ernährungssouveränität durch den Aufbau lokaler Märkte und kürzerer Wege zwischen Erzeugern und Konsumenten und bringen Dynamik aufs Land durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Belebung ländlicher Räume, schreibt Kay. Zudem wirken kleine Betriebe sich positiv auf die Umwelt und die Artenvielfalt aus, hebt die Autorin hervor, denn sie praktizierten eher eine diversifizierte Landwirtschaft mit weniger Einsatz von Chemie als die kapitalintensiven Großbetriebe mit ihre industrialisierten Form der Landwirtschaft, die sich zunehmend in der EU ausbreiten. (ab)

02.12.2016 |

SPD-Fraktion fordert Änderungen am Gentechnikgesetz

Protestaktion: Minister Schmidt gießt GVO-Mais. (Foto: privat)
Protestaktion: Minister Schmidt gießt GVO-Mais. (Foto: privat)

UPDATE +++ Die SPD-Fraktion im Bundestag will den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gentechnikgesetz in der aktuellen Form nicht mittragen. Die Regelungen seien „kompliziert, zeitaufwändig und störanfällig“, kritisierte die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß heute bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag. Auch VertreterInnen von Linken und Grünen halten den Entwurf für ungeeignet, für das angestrebte bundesweite Anbauverbot von Gentech-Pflanzen (GVO) zu sorgen. Das Gesetz, das die große Koalition im Frühjahr 2017 verabschieden will, wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

Die SPD-Fraktion fordert, unter anderem folgende Punkte zu ändern:

1) Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium sollen allein über Anbauverbote entscheiden können, ohne vier weitere Ministerien zu beteiligen.

2) Der Bund soll sich stärker an der Begründung der Anbauverbote beteiligen, statt die Länder damit alleine zu lassen.

3) Nicht nur für den Ausstieg aus, auch für den Wiedereinstieg in den kommerziellen Anbau von GVO muss eine Mehrheit der Länder stimmen.

4) Neue Gentechnik-Technologien sollen im Sinne des Vorsorgeprinzips reguliert werden.

Der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch verwies darauf, dass noch keine EU-Institution das von der Industrie forcierte „Innovationsprinzip“ aufgriffen habe. Nur der Bundesagrarminister habe es im Gesetzentwurf dem europarechtlichen Vorsorgeprinzip gegenüber gestellt. „Wir hoffen, dass wir noch gemeinsam zu einer Lösung kommen“, sagte Drobinski-Weiß und erwartete „konstruktive Gespräche“ mit der CDU. Das Gesetz war im Blick auf die 2017 endende Legislaturperiode als eilbedürftig eingestuft worden.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) verteidigte erneut seinen Entwurf. Es sei sein Ziel, den GVO-Anbau in Deutschland rechtssicher und flächendeckend zu untersagen. Das Mitbestimmungsrecht der Länder sei ein Kernelement seines Entwurfs. Bereits im Oktober hatten jedoch zehn Bundesländer in einem offenen Brief an Minister Schmidt moniert, dass er sich über einen von Bund und Ländern vereinbarten Kompromiss aus dem Frühjahr hinweggesetzt habe. Sie hatten den Bundesagrarminister aufgefordert, den Entwurf nachzubessern – bislang vergeblich.

Die Kritik der Länder wie auch von Verbänden und Opposition richtet sich vor allem gegen das komplizierte Verfahren für ein GVO-Verbot. So braucht Minister Schmidt nur dann tätig zu werden, wenn zwei Drittel der Bundesländer und fünf Ministerien das wollen. Und obwohl vom EU-Recht nicht verlangt, müssen von den Ländern schon zwingende Gründe genannt werden, wenn der Hersteller einer Gentechnik-Pflanze nur aufgefordert werden soll, Deutschland freiwillig aus seinem Zulassungsantrag auszunehmen. Diese Voraussetzungen sind nach Meinung der Kritiker innerhalb der engen EU-rechtlichen Fristen kaum zu erfüllen.

Kommt ein bundesweites Verbot nicht zustande, können die Bundesländer nach dem Regierungsentwurf einzeln GVO-Verbote für ihr Territorium erlassen. Das führt jedoch nahezu zwangsläufig zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im Bundesgebiet, der vor allem Erzeuger von gentechnikfreien Lebens- und Futtermitteln vor unlösbare Probleme stellt. Denn Pollen und Samen gentechnisch veränderter Pflanzen würden durch Wind und Insekten verbreitet und machten an Landesgrenzen nicht halt, so der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft in seiner Stellungnahme.

Höchst umstritten ist schließlich eine Passage, die erst am 1. November in die Begründung eingefügt wurde - einen Tag bevor das Kabinett den Entwurf verabschiedete. Danach müssen Organismen, die mit neuartigen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas9 gewonnen wurden, nicht zwangsläufig als GVO gewertet werden. Ob sie unter das Gentechnikrecht fallen, sei im Einzelfall prozess- und produktbezogen zu bewerten, heißt es in dem Einschub.

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth (SPD), hat in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters zwischenzeitlich klargestellt, dass es nicht darauf ankommen könne, ob ein gentechnischer Eingriff anschließend noch zu erkennen sei. Entscheidend für die Frage, ob ein Organismus unter das Gentechnikrecht falle, sei der Eingriff mittels gentechnischer Verfahren. Darunter fielen auch die neuen Techniken wie CRISPR-Cas9, so Flasbarth.

Das Gentechnikgesetz muss ergänzt werden, da die Europäische Union im vergangenen Jahr die Möglichkeit eingeführt hat, dass einzelne Mitgliedsstaaten für ihr Territorium den Anbau von GVO verbieten können (sog. „Opt out“). Nach der 1. Lesung im Bundestag und der Stellungnahme des Bundesrats am 16.12. wird es am 16. Januar 2017 eine öffentliche Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages geben. Die zweite Lesung im Bundestag folgt voraussichtlich im Februar. Dann soll nach dem Willen der Grünen auch der Gesetzentwurf des Bundesrats zum Gentechnikgesetz aus 2015 beraten werden, den die Fraktion alternativ in den Bundestag eingebracht hatte. Sollte es größere Änderungen am Regierungsentwurf geben, müsste das Kabinett ein zweites Mal darüber entscheiden. Bislang geht der Agrarminister davon aus, dass das geänderte Gentechnikgesetz im Februar 2017 verabschiedet werden kann. [vef]

25.11.2016 |

Sammelklage gegen Monsanto-Übernahme

Gericht Richter
Foto: Tori Rector / flickr, creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0-+-

Ein Monsanto-Tribunal der anderen Art könnte jetzt in den USA bevorstehen: Nach Medienberichten haben Aktionäre dort eine Sammelklage gegen die Übernahme des US-Saatgutgiganten Monsanto durch die deutsche Bayer AG eingereicht. Der Vorwurf: Das Monsanto-Management wolle das Unternehmen zu preiswert verkaufen. Laut „Handelsblatt“ ist das „eine typische Aktion der amerikanischen Prozessindustrie“.

Demnach hatte Monsanto am Dienstag mitgeteilt, dass man von einer Sammelklage bei einem Gericht am Monsanto-Sitz in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri erfahren habe. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, werfen die Aktionäre dem Vorstand vor, durch den Verkauf Treuepflichten zu verletzen, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Die Klage soll sich auch gegen den Bayer-Konzern richten.

Offenbar sind die klagenden Aktionäre der Meinung, dass der vereinbarte Kaufpreis von 66 Milliarden Dollar nicht dem wahren Wert des Unternehmens entspricht. Dabei hatte Monsanto den Preis pro Aktie bis zum Vertragsschluss im September von 122 auf 128 Dollar hochgehandelt. Laut Handelsblatt lag der Aktienkurs damals bei 100 €. Monsanto hält die Vorwürfe nach Medienberichten für unbegründet.

Nach Informationen der Rheinischen Post entscheiden die Monsanto-Aktionäre am 13. Dezember über die Fusionsvereinbarung. Die Genehmigung der US-Kartellbehörden will Bayer danach noch in diesem Jahr beantragen. Die Kartellwächter der Europäischen Union sollen dann 2017 angeschrieben werden. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat bereits angekündigt, die Fusion sehr sorgfältig zu prüfen. [vef]

21.11.2016 |

NGOs: keine Patente auf Bier

Patentfreies Bier (miffyhase, Stärkung auf der Promenade, http://bit.ly/2gk5sOM, https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/)
Patentfreies Bier (miffyhase, Stärkung auf der Promenade, http://bit.ly/2gk5sOM, https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/)

UPDATE +++ Bier zu brauen hat seit Jahrhunderten Tradition. Und die meiste Zeit war es selbstverständlich, dass jede Brauerei mit Gerste und Hopfen frei experimentieren konnte. In diesem Jahr hat nun das Europäische Patentamt (EPA) der dänischen Brauerei Carlsberg drei Patente auf bestimmte Gerstesorten und das daraus gebraute Bier erteilt. 25 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kritisierten das als rechtswidrig und forderten Carlsberg in einem offenen Brief auf, die Patente zurückzugeben. Carlsberg erwiderte, man sichere sich lediglich die rechtlichen Möglichkeiten, um die Investitionen in die Entwicklung wieder reinzubekommen.

Die drei Gerstensorten sollen sich nach Angaben der NGOs aufgrund von Mutationen im Erbgut besonders gut für das Bierbrauen eignen. Bei zweien entstanden die Mutationen zufällig (EP 2384110 und EP 2373514), bei der dritten Sorte (Patent EP 2575433) wurden diese Mutationen durch weitere Züchtung kombiniert. Jedes der Patente umfasst die Pflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierte Getränke.

Die NGOs argumentieren, dass konventionelle Züchtungen wie diese Gerstensorten nach europäischem Recht nicht patentierbar seien. Carlsberg argumentiert, das Gerstenrohmaterial sei aufgrund der im Verfahren eingesetzten Techniken patentierbar. Sie erlaubten, Fremdaromen im Bier zu vermeiden und energieeffizienter zu brauen. Im übrigen handele es sich um so kleine Mengen, dass der europäische Gerstenmarkt davon nicht beeinflusst werde.

Nach dem Europäischen Patentübereinkommen können auf Pflanzensorten, die durch „im wesentlichen biologische Verfahren“ gezüchtet wurden, keine Patente erteilt werden. Für Bundesregierung wie Europäische Kommission fällt darunter auch die konventionelle Züchtung. Kommission wie Parlament haben das EPA daher bereits aufgefordert, solche Patente nicht zu erteilen. Nach NGO-Angaben bislang ohne Erfolg. Ende November wollen die europäischen Regierungen im Wettbewerbsrat darüber diskutieren.

„Carlsberg behauptet, dass sie die Gerste dafür einsetzen wollen, beim Bierbrauen Energie zu sparen und so einen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten“, sagt Iga Niznik von Arche Noah. „Wenn das wirklich die Absicht von Carlsberg ist, sollte die Firma aber nicht Patent-Monopole auf Lebensmittelpflanzen beanspruchen.“ Und Christoph Then von der Initiative "Keine Patente auf Saatgut" ergänzt: „Carlsberg muss jetzt zeigen, dass sie einfach gutes Bier brauen wollen und nicht gegen die Interessen der Konsumenten handeln.“ [vef]

UPDATE mit Stellungnahme von Carlsberg

14.11.2016 |

Pat Mooney: Noch ist Baysanto zu verhindern

Pat Mooney Foto: Marek Thielemann
Pat Mooney Foto: Marek Thielemann

Er hatte schon eine Weile nicht mehr in Deutschland vorbeigeschaut, der mittlerweile fast blinde Seher der Saatgut-Bewegung und Technologiekritik aus Kanada, Pat Mooney. Seit den 70er Jahren kämpft der 69-Jährige für die Freiheit des Saatgutes in der Hand von Bäuerinnen und Bauern, wurde schon 1985 dafür mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet; zusammen mit Gary Fowler, dem späteren Gründer des Saatgutbunkers im ewigen Eis. Heute leitet er die internationale ETC (Erosion, Technology and Concentration) Aktionsgruppe.

Auf dem Rückweg von der FAO in Rom machte Mooney Zwischenstation in Berlin und sprach über die Herausforderungen in Zeiten von „Baysanto“, ChemChina/Syngenta und Dow/DuPont. Würden diese drei Giga-Zusammenschlüsse realisiert, so Mooney, werde dieses Dreieroligopol mehr als 60 Prozent des globalen Saatgut- und 70 Prozent des Pestizidmarktes kontrollieren. 75 Prozent des kommerziellen Forschungsetats werde von diesen drei Unternehmen kontrolliert.

Größe garantiere zwar Profit, aber weder Innovation noch bestmögliche Lösungen für die Landwirtschaft und Ernährung. Im Gegenteil: Die Giganten seien bekannt dafür, möglichst alles, was sie nicht selbst vermarkten, zu unterbinden. 45 Prozent des privaten Forschungsetats gehe in eine einzige Pflanze: Mais. Während Kleinbäuer*innen mehr als zwei Millionen Sorten von über 6000 Pflanzenarten nutzten, seien es bei der Industrie nur noch 100.000 von etwa 100 Arten, die Mehrheit von ihnen zudem Blumen.

Pat Mooneys Botschaft: Noch sind die Riesenzusammenschlüsse nicht in trockenen Tüchern. Es lohne sich, sie zu bekämpfen und Regierungen in aller Welt klar zu machen, dass solche Riesen Saatgut und Lebensmittel teurer machen, die Landwirte gegen sie aufbringen und den Aufbau oder die Erhaltung einer eigenständigen nationalen Industrie verhindern.

Mooney zeichnete auch bereits die nächste Konzentrationswelle an die Wand. Mit der Digitalisierung der Landwirtschaft käme der Landmaschinensektor, in dem ebenfalls drei Unternehmen den Ton angeben, möglicherweise aber auch grosse IT-Unternehmen ins Spiel. Mit Mooney sprach Benedikt Haerlin von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft Ende Oktober nach einer Veranstaltung bei “Brot für die Welt” in Berlin.

Benedikt Haerlin: Sie sagen, dass wir „Baysanto“ noch stoppen können, also die Übernahme Monsantos durch Bayer. Können Sie uns kurz erklären, wie wir das schaffen können?

Pat Mooney: Sicher. Die Anteilseigner der Unternehmen sind diejenigen, die die Entscheidung über die Fusion treffen. Wenn sie keinen finanziellen Vorteil darin sehen, werden sie nicht mitmachen. Die Wachstumsmärkte der großen Chemieunternehmen liegen nicht in Europa oder in Nordamerika. Sie liegen in Asien, Afrika und Lateinamerika. Momentan lässt es sich auf vier Länder reduzieren, die 33 Prozent des Pestizidmarktes ausmachen: Argentinien, Brasilien, Indien und China. Wenn zwei dieser Länder oder andere Kombinationen von Ländern, die einen signifikanten Teil des Marktes ausmachen, „nein” sagen, dann gibt es keinen Profit für die Anteilseigner. Sie werden den Managern sagen: „Vergesst es! Geht nach Hause! Wir machen es nicht, denn wir werden dabei Geld verlieren.” Also ist es letztendlich nicht entscheidend, was die EU-Kommission oder die US-Regierung sagt – wenn es auch hilfreich wäre, sondern es ist eine Sache von ein paar wenigen Ländern in der Welt zu sagen: „Wir wollen das nicht.“

B. H.: Sie sagen, dass die Monsanto-Bayer-Hochzeit nur der Anfang einer neuen Welle von Fusionen und einer neuen Auseinandersetzung um die Digitalisierung der Landwirtschaft sei. Sie nannten es sogar “googlefication” der Landwirtschaft. Was bedeutet das?

P.M.: Auf beiden Seiten, in der grünen Gentechnik wie beim Precision Farming (flächenangepasste Landwirtschaft, Anm. d. Red.) geht es um große Datenmengen. Es geht um den Umgang mit diesen Daten, wie man die Algorithmen kontrolliert und entwickelt. Als Saatgutkonzern oder als Hersteller von Pestiziden kreierst du neue Genstrukturen, neue DNA. Und dann kannst du Sensoren benutzen um nachzuverfolgen, was mit deiner Saat, deinem Dünger, deinen Pestiziden, auf dem Acker oder zur Erntezeit passiert. Am Ende gibt es dann einen Verschmelzungsvorgang, der Daten aus den riesigen Biotech- und Chemieunternehmen auf der einen Seite mit den Sensordaten, welche von der Landtechnikindustrie kontrolliert werden, verbindet. Es wird lukrativer sein, all diese Daten in die Hand eines Unternehmens zu legen. Und natürlich führt das zu Dingen, wie wir sie schon gesehen haben: John Deere, das weltweit größte Landtechnikunternehmen, macht gemeinsame Sache mit Bayer und Monsanto. Sie haben bereits Arrangements für die nächsten Schritte der Zusammenarbeit getroffen. Sie benutzen dieselben Argumente, die sie jetzt schon für ihre Firmenpolitik nutzen: “Der Welthunger verlangt es, der Klimawandel verlangt es, wir müssen mit Größe auf die Herausforderungen reagieren, lasst uns die Vorteile von Big Data nutzen, um alles zusammenzufügen.”

B.H.: Sie haben uns aber auch Hoffnung gemacht und gesagt, dass die Schlüsseltechnologien und die entscheidenden Ressourcen, um die Welt zu ernähren, auch unter den momentan herrschenden Bedingungen, in der bäuerlichen Landwirtschaft liegen. Wie können Sie das behaupten?

P. M.: Es gibt zwei Begründungen: Zum einen produzieren Kleinbauern tatsächlich die meisten Lebensmittel der Weltbevölkerung. Ursprünglich wurde das angezweifelt, aber nachdem Wissenschaftler und Institutionen wie die FAO es genauer untersucht haben, ist es eindeutig nachgewiesen. Einer der Gründe, warum Bauern so erfolgreich sind, Lebensmittel zu produzieren und der Welt speziell in Hungerregionen zur Verfügung zu stellen ist, dass das industrielle System es so schlecht hinkriegt. Für jeden Euro, den die Verbraucher in Industrieländern für Produkte der Lebensmittelindustrie ausgeben, müssen sie mehr als zwei Euro ausgeben, um die Schäden - Gesundheits- und Umweltschäden - derselben Lebensmittelindustriemaschinerie abzudecken. Das ist so, weil es 40 Prozent des Essens gar nicht auf unsere Tische schaffen und weitere 25 Prozent, die es auf den Tisch geschafft haben, am Ende weggeworfen werden. Das System ist so schrecklich ineffizient, das es nur 30 Prozent der Lebensmittel für die Menschen produziert. Aber auch darüber hinaus ist bäuerliche Landwirtschaft das bessere System für unsere Lebensmittelerzeugung, weil es am flexibelsten reagieren kann, die meiste Vielfalt beinhaltet, sich am schnellsten an sich ändernde äußere Bedingungen anpassen kann. Das industrielle Modell ist schlicht nicht mal in der Lage, sich an die wichtigsten Änderungen anzupassen.

B.H.: Auf dem nächsten Treffen der Biodiversitäts-Konvention (CBD) wird Gene Drive ein großes Thema sein (eine Methode, mit neuen Züchtungstechnologien zur schnelleren Verbreitung von bestimmten Genen in Populationen zu sorgen, Anm. d. Red.). Sie haben einst den Begriff der “Terminator Technologie” geprägt und bekannt gemacht. Gene Drive ist noch weitreichender, nicht wahr?

P.M.: Ja, ist es, es ist viel schlagkräftiger. Es überspringt wirklich Mauern, weil es die ganze Idee des chemischen Pflanzenschutzes aushebelt, indem es Unkraut und Schädlinge auch in der Wildnis bekämpft. Es ist ein Angriffssystem, das nicht zu kontrollieren und dadurch zu gefährlich ist, um es in die Natur zu entlassen. Auf der Internationalen Naturschutz Konferenz in Hawaii im September mussten sich die Teilnehmer mit einer Resolution auseinander setzen, in der es um den Einsatz von Gene Drive als einer Strategie zum Schutz gegen invasive Arten in Ökosystemen ging. Sie drehten es dann, die Regierungen, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft sagten gemeinschaftlich: “Nein, wir wollen ein Moratorium zu Forschung und Nutzung von Gene Drive.” Diese Haltung der Vorsicht kommt nun auch zurück nach Europa und auch zur CBD. Angewendet werden muss das Vorsorgeprinzip, ich denke, wir haben gute Chancen das durchzusetzen

B.H.: Vielen Dank für das Gespräch!

14.11.2016 |

Umweltverbände kritisierten weichgespülten Klimaschutzplan 2050

Dunger
Der Stickstoffüberschuss muss reduziert werden (Foto: CC0)

Der deutsche Klimaschutzplan 2050 steht: Nach monatelangen Querelen einigte sich die Bundesregierung am 11. November auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Umweltministerin Barbara Hendricks bleibt damit die Blamage erspart, mit leeren Händen zum Weltklimagipfel nach Marrakesch fahren zu müssen. Doch die Opposition und Umweltverbände kritisierten, dass von dem einst ambitionierten Entwurf von Hendricks nicht mehr viel übrig geblieben sei. Der Klimaschutzplan sieht vor, dass Deutschland bis 2030 seinen Kohlendioxid-Ausstoß um 55% gegenüber dem Jahr 1990 verringern muss. Das 90 Seiten starke Papier schreibt konkrete Minderungsziele für die verschiedenen Sektoren vor: Bis 2030 muss die Energiewirtschaft ihren Ausstoß gegenüber 1990 um 61-62% auf 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2 mindern, die Industrie muss ihre Emissionen auf 140 bis 143 Millionen Tonnen halbieren. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte am vergangenen Montag noch in letzter Minute einen Kabinettsbeschluss blockiert, um die Vorgaben für die Industrie zu entschärfen: Sie muss nun bis 2030 den CO2-Ausstoß nur um 20% im Vergleich zu 2014 verringern statt wie im letzten Entwurf vorgesehen um 30%. Statt von Kohleausstieg ist nur von einer „schrittweisen Verringerung der Kohleverstromung“ die Rede. Für die Landwirtschaft sieht der Plan die Senkung der CO2-Emissionen um 31-34% auf 58 bis 61 Millionen Tonnen vor. Die Grünen nannten den Plan ein „Armutszeugnis“. „Beim Kampf gegen Klimawandel sind homöopathische Dosen nicht die richtige Lösung“, erklärte Parteichef Cem Özdemir. Auch viele Umweltverbände reagierten enttäuscht. Der WWF sieht „mehr Schatten als Licht“. Hubert Weiger vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sprach von „Klimaschutz von Gnaden der Industrie und Kohle-Lobby“. Auch Germanwatch betrachtet das Papier in der jetzigen Form als „nicht geeignet, die Klimaziele des Paris-Abkommens in Deutschland umzusetzen“, ist aber froh, dass „Deutschland nun aber nicht völlig als Kaiser ohne Kleider“ dastehe. Auch im Bereich Landwirtschaft wurden konkrete Ziele und Maßnahmen aus Hendricks früheren Entwürfen gestrichen. Die einst geplante Reduzierung des Fleischkonsums ist verschwunden. „Bis 2050 sollte ein Fleischkonsum entsprechend der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung angestrebt werden“, hieß es zuvor. Vom Abbau der Tierbestände und Exportbeschränkungen für tierische Produkte zur Reduzierung der Emissionen aus der Tierhaltung ist nichts mehr zu lesen. Übrig geblieben ist noch die Begrenzung des Stickstoffeinsatzes: „Zwischen 2028 und 2032 soll der Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz auf 70kg N/ha verringert werden.“ Auch hier war mit 50 kg Stickstoff je Hektar in früheren Fassungen schon einmal mehr anvisiert worden. Des Weiteren enthält der Klimaschutzplan das seit Jahren von der Bundesregierung verkündete 20-Prozent-Ziel für die Ausweitung des Ökolandbaus, der 2014 noch bei einem Flächenanteil von 6,3% lag. „Gemeinsam mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Beteiligung von Ländern, Wissenschaft und Verbänden wird partizipativ eine Zukunftsstrategie ökologischer Landbau entwickelt, um 20 Prozent Flächenanteil in absehbarer Zeit erreichen zu können“, heißt es im Plan. Der BUND kritisierte die Entschärfung des Landwirtschaftskapitels: „Ein Weiter-So beim Klimaschutz in der Landwirtschaft geht überhaupt nicht. Minister Schmidt muss endlich seinen Kopf aus dem Sand ziehen und wirksame Maßnahmen für mehr Klimaschutz auflegen“, forderte Weiger. „Dringend erforderlich sind die deutliche Reduzierung der Tierbestände, das Ende der Überdüngung und 20 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030.“ (ab)

 

 

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