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ARGE
Bio-Landbau
Bioernte Austria (Ernte für
das Leben)
Buendnis fuer Eine Welt/OeIE
Dachverband Entwicklungspolitischer Organisationen in Kärnten
Links
SOS-Dossier: Das neue Österreichische Gentechnikgesetz (13.9.2004)
Arbeitsgemeinschaft gentechnikfrei
Bundesministerium
f. Gesundheit und Frauen- Abt. IV/B/12 (Angelegenheiten der Gen- und Biotechnologie)
Regulatory
Developments in Biotechnology in Austria
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Petition "Save our Seeds"
an die Europäische Kommission
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit großer Sorge habe ich erfahren, dass die Europäische Kommission
eine Richtlinie vorgeschlagen hat, die künftig die Verunreinigung von Saatgut
mit gentechnisch veränderten Sorten (GVO) bis zu Grenzwerten von 0,3 bis
0,7 Prozent zulassen soll. Ich möchte mich auch in Zukunft darauf verlassen
können, dass Produkte, die nicht als GVOs gekennzeichnet sind, tatsächlich
nicht gentechnisch verändert sind. Das wäre nicht mehr gewährleistet,
wenn künftig auch nicht gentechnisch veränderte Sorten einen GVO-Anteil
von 30 bis 70 Quadratmetern pro Hektar enthalten könnten, ohne dass dies
den betroffenen Bauern auch nur bekannt ist. Auch aus Gründen des vorsorgenden
Umwelt- und Gesundheitsschutzes erscheint mir eine solch unkontrollierte Verbreitung
und Vermehrung von GVOs nicht vertretbar.
Ich fordere Sie deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die Reinhaltungsvorschriften für nicht gentechnisch verändertes Saatgut grundsätzlich keine Verunreinigung mit GVOs zulassen. (Als verlässlich überprüfbare und einzuhaltende, technische Nachweisgrenze gilt derzeit ein Grenzwert von 0,1 Prozent.)
Selbstverständlich müssen für die Reinhaltung des Saatgutes diejenigen Sorge tragen, die GVOs herstellen oder anbauen wollen und nicht jene, die wie bisher ohne Gentechnik Landwirtschaft betreiben und gentechnisch nicht veränderte Produkte konsumieren wollen. Dadurch entstehende Kosten dürfen nicht den Verbrauchern und schon gar nicht den Bauern aufgebürdet werden. Für wirtschaftliche und andere Schäden haben die Hersteller von GVOs zu haften. Hierfür ist gegebenenfalls auch in anderen einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen Sorgen zu tragen, bevor die vorgeschlagene Saatgut-Richtlinie der EU in Kraft tritt.
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Liste aller unterzeichnenden Organisationen (nach Ländern geordnet) pdf-format rtf-format
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