Die „Erhaltungsrichtlinie“ der EU – Fehlschlag oder Fortschritt?

Saatgut bildet die Grundlage vieler Lebensmittel und ist für die Stabilität unseres Ernährungssystems unerlässlich. Jahrhunderte lang hat eine Vielzahl von regional angepassten Sorten die menschliche Ernährungsvielfalt- und sicherheit gewährleistet. 2008 hat die EU- Kommission relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit damit begonnen, das EU- Saatgutverkehrsrecht zu überarbeiten. Die beschlossenen Änderungen sind Teil der noch bis mindestens 2011 fortgesetzten Überarbeitung des unrsprünglichen Saatgutverkehrsgesetzes und sollen die gegenwärtige Praxis der Sortenzulassung reformieren. Denn diese behindert die Vermarktung von biologischen Sorten und Erhaltungssorten. Die Wertprüfung erfolgt bisher ausschließlich unter konventionellen Anbaubedingungen, eine Prüfung für den biologischen Anbau wird nur als Zusatzprüfung, mit horenden Zusatzkosten angeboten, die selten in Relation zum eigentlichen Gewinn aus der neuen Saatgutsorte stehen. Viele dieser Sorten schafften es daher nicht in den Saatgutkatalog. Bisher war der Verkehr von Saatgut nicht eingetragener Sorten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union nicht geregelt, dies soll die Richtlinie zu Erhaltungssorten von landwirtschaftlichen Arten nun ändern. Sie soll die Vermarktung von Landsorten und regional angepassten (darunter werden auch die meisten Sorten aus biologischer Züchtung fallen) sowie vom Aussterben bedrohten Sorten nicht nur ermöglichen sondern auch erleichtern. Die sogenannte "Erhaltungsrichtlinie" verfehlt jedoch ihr Ziel, dem Verlust der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft entgegenzuwirken und das Saatgutrecht zu vereinfachen. Ganz im Gegenteil baut sie enorme bürokratische Hürden für die Eintragung von Erhaltungssorten auf und droht so die Verbreitung biologischer, bisher nicht eingetragener Sorten weiter zu unterbinden und nicht zu fördern. Drei Anforderungen sind besonders unsinnig und mit großem Kontroll-Aufwand verbunden:
- der Nachweis über die Bedeutung einer Sorte für die Erhaltung der Pflanzenveilfalt,
- Erhaltungssorten sollen ausschließlich in den als Ursprungsregion nachgewiesenen Gegenden verkauft und angepflanzt werden dürfen wenn dort ein spezielles Interesse und die Gefahr „genetischer Erosion“ nachgewiesen wurde.
- die quantitative Beschränkung ihres Anbaus prozentual zu den üblichen Handelssorten auf 0,3 bis 0,5% der gesamten Anbaufläche der jeweiligen Art
Diese strenge Reglementierung soll verhindern, dass alternatives Saatgut den übermächtigen Saatgutunternehmen, die inzwischen 40 % des kommerziellen und 100% des transgenen Saatgutmarktes bedienen einen Teil ihres Marktes streitig machen kann. Damit droht die Landwirtschaft in eine vollkommene Abhängigkeit von den wenigen Konzernen zu gelangen, die heute den weltweiten Handel mit Saatgut beherrschen. In diesem Zusammengang verwundert es wenig, dass die Evaluation der ursprünglichen Gesetzgebung privaten Firmen unter der Leitung des Consultingbüros "Arcadia" übertragen wurde, welches bereits mehrfach im Dienst der Gentechnik-Industrie stand. Auch bei uns ist zu erwarten, dass sich die Verbreitung der Erhaltungssorten auf einige wenige Arten und Sorten beschränken wird, für die der bürokratische Aufwand kommerziell gerechtfertigt ist. Für unsere Ernährungssouveränität ist die Vielfalt der an uns weitergegebenen Kulturpflanzen eine wichtige Grundlage. Für die Erhaltung und Entwicklung dieser Vielfalt muss auch die Saatgutgesetzgebung Zeichen setzen. Anstelle von Monokulturen mit hoch spezialisierten Pflanzen müssen regional angepasste Sorten gefördert werden. Dies bedeutet eine Vielfalt von Sorten und Produzenten entgegen einem Markt für wenige Sorten und Unternehmen. Das sind hochgesteckte Ziele, die auch in der europäischen Saatgutgesetzgebung verankert werden müssen. Im weltweiten Zusammenhang muss die Politik des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen dahingehend geändert werden, dass die Rechte einzelner Bauern und Bäuerinnen gewahrt bleiben und nicht zum Wohle großer Konzerne geopfert werden.
Und die andere Seite
Vollkommen anders soll sich gleichzeitig eine generelle Reform des EU-Saatgutrechts für kommerzielle Sorten entwickeln. Nach dem Willen der großen Unternehmen soll sich der Staat hier weitgehend zurückziehen und die Kontrolle von Keimfähigkeit, Homogenität und landeskulturellem Wert gleich ganz in die Hände der Privatwirtschaft legen. Die öffentliche Hand bliebe in diesem Fall darauf beschränken, die Angaben der Hersteller je nach Aktenlage zu prüfen und abzusegnen – so wie dies bereits jetzt in Bezug auf die Sicherheitsprüfungen gentechnisch veränderter Sorten der Fall ist. Der eigentliche Sinn des Saatgutrechtes, nämlich Landwirte vor minderwertiger Ware zu schützen und dies mit neutralen Qualitätsprüfungen zu gewährleisten, würde mit dieser Reform endgültig ad absurdum geführt.
Hintergrundpapiere
EU- Saatgutverkehrsgesetz (Richtlinie 2008/62/EG) vom 20 Juni 2008.
mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten.
Saatgutverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), das zuletzt durch Artikel 192 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist
Regelung zur Inverkehrbringung von GVO's
(BEKO), Beratungs- und Koordinierungsausschuss für genetische Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen. Erarbeitet derzeit eine Liste von Erhaltungssorten für Deutschland.
Evaluation of the Community acquis on the marketing of seed and plant propagating material (S&PM). Final Report, Summary,
GMO related sites
Konferenz der EU-Kommission zur Sicherung der Saatgutverfügbarkeit im 21 Jahrhundert, 18 März 2009
Arche Noah, Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung.
Erklärung der 3. Europäischen Saatguttagung: Kulturpflanzenvielfalt für alle!
Der kritische Agrarbericht, Ökologische Saatgutzüchtung und ihre Voraussetzungen von Cornelia Roeckl und Oliver Willing
IG-Saatgut, Intereessengemeinschaft für gentechnikfreies Saatgut: Kampage Zukunft säen -Vielfalt ernten.
Stellungnahme der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) und des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt (VEN) zur Sektorstrategie zur Agrobiodiversität und der EU-Erhaltungsrichtlinie.
Stellungnahme der Teilnehmern des dritten europäischen Saatgutseminars zur EU- Erhaltungsrichtlinie: Let’s liberate diversity,
englisch Version
Aktuelles
BR-Online, Wissenschaft und Forschung, April 2009.
Biodiversität oder Maximalprofite
Bioboom Titelgeschichte, Ausgabe Nr. 24
Wem gehört die Zukunft.
Bioland, Oktober 2008.
Wer hat Angst vor alten Sorten?
Landwirtschaftlicher Informationsdienst LID.
Oktober 2008, Mehr Freihandel – weniger Sortenvielfalt?
Oktober 2008, Die Hüter der seltenen Samen.
Telepolis, August 2008.
Oligoplhüterin
BUKO- Kampage gegen Biopiraterie.
Warum Saatgut-Erhaltung...?







