SOS-Dossier, 13.9.2004       download rtf-Datei

Österreich beschließt Gentechnik-Novelle

Das neue Gesetz: http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,707555&_dad=portal&_schema=PORTAL
Das bisherige Gesetz als Referenz: http://www.bmbwk.gv.at/forschung/recht/gentechnik/Forschungsrecht_Gentechn3976.xml

Eine Novelle zum Gentechnik- und Lebensmittelgesetz wurde am Mittwoch (13. Oktober 2004) mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP (http://www.oevp.at) und FPÖ (www.fpoe.at) vom österreichischen Parlament angenommen. Kritik kam von den Oppositionsparteien, Grüne (http://www.gruene.at) und SPÖ (http://www.spoe.at), von Umweltschutzorganisationen und von Bauernvertretern.

Die nun in nationales Recht umgesetzte EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG regelt die Freisetzung und Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen innerhalb der Europäischen Union.
Grundsätzlich steht man in Österreich Gentechnik sehr skeptisch gegenüber. Es gibt einen Konsens aller politischer Parteien, die Landwirtschaft soweit als möglich gentechnikfrei zu halten. Ebenso lehnt die Mehrheit der Bevölkerung Gen-Food ab. 1997 unterzeichnteten 1,2 Millionen Menschen ein diesbezügliches Volksbegehren. Als EU-Mitglied führte aber kein Weg an der Umsetzung der Brüsseler Regelung vorbei. Lange Zeit war die Novelle aber unter anderem an der Haftungsfrage gescheitert.

Ein Großteil der Bestimmungen des neuen Gesetzes ist bereits in der EU-Freisetzungsrichtlinie enthalten und stellt somit eine direkte Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschriften dar. Dies betrifft etwa die befristete Zulassung auf 10 Jahre. Außerdem wird ein öffentlich zugängliches Register eingeführt.

Koexistenz und Haftung
Über die EU-Freisetzungsrichtlinie hinaus gehen die Bestimmungen des § 79 der Novelle. Dieser sieht ergänzende Regelungen zur Lösung der Probleme vor, die sich aus dem Nebeneinander von gentechnikfreien und mit GVO arbeitenden landwirtschaftlichen Betrieben ergeben. Dabei wird dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigen eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks ein Unterlassungsanspruch gegen GVO-Immissionen eingeräumt. Der Nachbar, der eine solche „Einwirkung“ – sprich GVO-Verunreinigung - verursacht, haftet dem Grundstücksbesitzer bzw. -bewirtschafter für den Ersatz des verursachten Schadens. Haben mehrere Nachbarn eine solche Einwirkung verursacht, so haftet jeder für seinen Anteil am zugefügten Gesamtschaden.

Wortlaut der Haftungsbestimmungen
§ 79k.
(1) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks kann einem Nachbarn, der auf seinem Grundstück Erzeugnisse im Sinn des § 54 Abs. 1 anbaut und zur Eintragung in ein Register nach § 101c Abs. 2 verpflichtet ist, die von diesen Erzeugnissen ausgehenden Einwirkungen untersagen, wenn diese Einwirkungen das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die Benützung des betroffenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Eine solche Beeinträchtigung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte die Erzeugnisse seines Grundstücks aufgrund der Einwirkungen nicht oder nicht in der von ihm beabsichtigten Art und Weise in den Verkehr bringen kann.

(2) Der Nachbar, der eine Einwirkung im Sinn des Abs. 1 verursacht hat, haftet dem Grundstücksei-gentümer oder Nutzungsberechtigten für den Ersatz des diesem dadurch verursachten Schadens einschließlich der Kosten einer Wiederherstellung der Umwelt (§ 79b).

(3) Haben mehrere Nachbarn eine Einwirkung im Sinn des Abs. 1 verursacht, so haftet jeder von ihnen nur für seinen Anteil an dem dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten zugefügten Schaden. Wenn sich die Anteile nicht bestimmen lassen, haften die Nachbarn zur ungeteilten Hand.

(4) Kann der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte glaubhaft dartun, dass eine bestimmte Tätigkeit
oder Unterlassung des Nachbarn nach den Umständen des Einzelfalls geeignet war, die Einwirkung im Sinn des Abs. 1 herbeizuführen, so wird vermutet, dass diese durch die Tätigkeit oder Unterlassung verursacht wurde. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn es der Nachbar als wahrscheinlich dartut, dass die Einwirkung nicht daraus herrührt.

Beweislast als Zankapfel
Der strittigste Punkt ist die Beweislastfrage. Im Falle von Schadensersatzansprüchen ist nur eine teilweise Beweislastumkehr für den geschädigten Landwirt vorgesehen. Er muss lediglich „glaubhaft dartun, dass eine bestimmte Tätigkeit oder Unterlassung des Nachbarn geeignet war, die Einwirkung herbeizuführen“. (§ 79 k – 4) Es liegt dann am Landwirt, der GVO anbaut, diese Vermutung in einem eventuellen Prozess zu widerlegen. Vor der Einbringung einer Klage muss allerdings zur gütlichen Einigung eine Schlichtungsstelle mit dem Streitfall befasst werden. Damit soll offensichtlich eine Prozessflut verhindert werden.

Kritik von SPÖ, Grünen und NGOs
Für die oppositionellen Grünen ist das Gesetz zu schwach. Die vorgesehenen Strafen wären zu gering. Die Haftungsbestimmungen wären zu schwammig formuliert und somit keine echte Beweislastumkehr gegeben. Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher kritisierte vor allem die neuen Haftungsregelungen als völlig unzureichend und trat für eine gesamtschuldnerische Haftung ein. Zudem hätte man es laut Pirklhuber versäumt, bundesgesetzliche Rahmenbedingungen zu beschließen. Besonders sauer stieß den Grünen auf, dass Bauern, die GVOs anbauen, sogar Förderungen erhalten könnten. In einem Misstrauensantrag gegen den derzeit amtierenden Landwirtschaftsminister, Josef Pröll von der ÖVP (http://www.lebensministerium.at), heißt es wörtlich: „Die Aufrechterhaltung einer gentechnikfreien Landwirtschaft ist im Gesetz nicht einmal als Ziel formuliert, stattdessen ist die Förderung der Gentechnik als Gesetzesziel verankert.“
Die oppositionellen Sozialdemokraten verlangten wiederum eine Regelung der Koexistenz auf nationaler Ebene, die Bindung von Umweltförderungen für landwirtschaftliche Tätigkeiten an einen Gentechnik-Verzicht und eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für GVO-Bauern.
Die gewichtigsten NGOs – Global2000 (http://www.global2000.at) und Greenpeace Österreich (http://www.greenpeace.at) – äußerten sich ebenfalls kritisch.

Bedenken der Bauernvertreter
Im Vorfeld hatte sich auch die Standesvertretung der österreichischen Bauern kritisch gezeigt. „Die vorliegende Novelle zum Gentechnik-Gesetz wird von der bäuerlichen Interessenvertretung kritisch gesehen. Dies deshalb, weil das neue Gesetz kompliziert und kostenintensiv ist und im Fall des Falles vor Ort den Landwirt zur Haftung heranzieht. Alle Länder sollten nun in ihrem Wirkungsbereich Lösungen für die Einrichtung von gentechnikfreien Zonen finden, um zu verhindern, dass der Streit um Haftung und Schadenersatz künftig in den Dörfern unter unseren Berufskollegen ausgetragen wird“, erklärte der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern (http://www.landwirtschaftskammer.at) Österreichs, Rudolf Schwarzböck. Inzwischen (möglicher Weise auch deshalb, weil die österreichischen Bauernvertreter traditionell der Regierungspartei ÖVP nahe stehen), fällt das Urteil etwas milder aus, respektive wurden die strittigen Punkte in der jüngsten Presseaussendung nicht mehr berührt. Vielmehr sicherte Schwarzböck zu, dass sich die bäuerliche Interessensvertretung auch weiterhin für einen GV-freien Landbau einsetzen werde. Er forderte außerdem die rasche Einführung von gentechnikfreien Zonen in Österreich. Und: „Die bedeutenden Fragen beim Einsatz von GVO in der Landwirtschaft sind Koexistenz und Haftung. Um in diesen zentralen Bereichen der Gentechnik eine befriedigende Lösung herbeizuführen, ist es notwendig, dass dafür rasch auf europäischer Ebene eine einheitliche Regelung erfolgt“, forderte Schwarzböck.

Bemühungen um gentechnikfreie Zonen laufen
Während das Bundesrecht nun ab 2005 die Möglichkeit vorsieht, GVOs anzubauen, laufen im ganzen Land Bemühungen, die Landwirtschaft auch künftig frei von GVOs zu halten. Österreich hätte früher gerne überhaupt gleich das ganze Land zur gentechnikfreien Zone erklärt, was nach EU-Recht aber nicht möglich ist. Als das Land Oberösterreich den Vorstoß wagte und zumindest ein Bundesland zur gentechnik-freien Zone erklären lassen wollte, holte sich die Landesregierung eine eiskalte Abfuhr von der EU. Den zahlreichen Anti-Gentech-Initiativen werden aber gute Chancen eingeräumt, die Gentechnik außen vor zu halten, zumal Landes-Politiker, Landwirtschaft, NGOs und Bevölkerung in dieser Sache an einem Strang ziehen.


Die Parlamentsdebatte vom 13. Oktober 2004
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,714700&_dad=portal&_schema=PORTAL