SOS-Dossier,
13.9.2004
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Österreich beschließt Gentechnik-Novelle
Das neue Gesetz:
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,707555&_dad=portal&_schema=PORTAL
Das bisherige Gesetz als Referenz: http://www.bmbwk.gv.at/forschung/recht/gentechnik/Forschungsrecht_Gentechn3976.xml
Eine Novelle zum Gentechnik- und Lebensmittelgesetz wurde am Mittwoch (13. Oktober 2004) mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP (http://www.oevp.at) und FPÖ (www.fpoe.at) vom österreichischen Parlament angenommen. Kritik kam von den Oppositionsparteien, Grüne (http://www.gruene.at) und SPÖ (http://www.spoe.at), von Umweltschutzorganisationen und von Bauernvertretern.
Die nun in nationales Recht umgesetzte
EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG regelt die Freisetzung und Zulassung
gentechnisch veränderter Pflanzen innerhalb der Europäischen Union.
Grundsätzlich steht man in Österreich Gentechnik sehr skeptisch gegenüber.
Es gibt einen Konsens aller politischer Parteien, die Landwirtschaft soweit
als möglich gentechnikfrei zu halten. Ebenso lehnt die Mehrheit der Bevölkerung
Gen-Food ab. 1997 unterzeichnteten 1,2 Millionen Menschen ein diesbezügliches
Volksbegehren. Als EU-Mitglied führte aber kein Weg an der Umsetzung der
Brüsseler Regelung vorbei. Lange Zeit war die Novelle aber unter anderem
an der Haftungsfrage gescheitert.
Ein Großteil der Bestimmungen des neuen Gesetzes ist bereits in der EU-Freisetzungsrichtlinie enthalten und stellt somit eine direkte Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschriften dar. Dies betrifft etwa die befristete Zulassung auf 10 Jahre. Außerdem wird ein öffentlich zugängliches Register eingeführt.
Koexistenz und Haftung
Über die EU-Freisetzungsrichtlinie hinaus gehen die
Bestimmungen des § 79 der Novelle. Dieser sieht ergänzende Regelungen
zur Lösung der Probleme vor, die sich aus dem Nebeneinander von gentechnikfreien
und mit GVO arbeitenden landwirtschaftlichen Betrieben ergeben. Dabei wird dem
Eigentümer oder Nutzungsberechtigen eines landwirtschaftlich genutzten
Grundstücks ein Unterlassungsanspruch gegen GVO-Immissionen eingeräumt.
Der Nachbar, der eine solche „Einwirkung“ – sprich GVO-Verunreinigung
- verursacht, haftet dem Grundstücksbesitzer bzw. -bewirtschafter für
den Ersatz des verursachten Schadens. Haben mehrere Nachbarn eine solche Einwirkung
verursacht, so haftet jeder für seinen Anteil am zugefügten Gesamtschaden.
Wortlaut der Haftungsbestimmungen
§ 79k.
(1) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines landwirtschaftlich genutzten
Grundstücks kann einem Nachbarn, der auf seinem Grundstück Erzeugnisse
im Sinn des § 54 Abs. 1 anbaut und zur Eintragung in ein Register nach
§ 101c Abs. 2 verpflichtet ist, die von diesen Erzeugnissen ausgehenden
Einwirkungen untersagen, wenn diese Einwirkungen das nach den örtlichen
Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die Benützung
des betroffenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Eine solche
Beeinträchtigung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Eigentümer oder
Nutzungsberechtigte die Erzeugnisse seines Grundstücks aufgrund der Einwirkungen
nicht oder nicht in der von ihm beabsichtigten Art und Weise in den Verkehr
bringen kann.
(2) Der Nachbar, der eine Einwirkung im Sinn des Abs. 1 verursacht hat, haftet dem Grundstücksei-gentümer oder Nutzungsberechtigten für den Ersatz des diesem dadurch verursachten Schadens einschließlich der Kosten einer Wiederherstellung der Umwelt (§ 79b).
(3) Haben mehrere Nachbarn eine Einwirkung im Sinn des Abs. 1 verursacht, so haftet jeder von ihnen nur für seinen Anteil an dem dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten zugefügten Schaden. Wenn sich die Anteile nicht bestimmen lassen, haften die Nachbarn zur ungeteilten Hand.
(4) Kann der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte glaubhaft dartun,
dass eine bestimmte Tätigkeit
oder Unterlassung des Nachbarn nach den Umständen des Einzelfalls geeignet
war, die Einwirkung im Sinn des Abs. 1 herbeizuführen, so wird vermutet,
dass diese durch die Tätigkeit oder Unterlassung verursacht wurde. Diese
Vermutung ist widerlegt, wenn es der Nachbar als wahrscheinlich dartut, dass
die Einwirkung nicht daraus herrührt.
Beweislast als Zankapfel
Der strittigste Punkt ist die Beweislastfrage. Im Falle von
Schadensersatzansprüchen ist nur eine teilweise Beweislastumkehr für
den geschädigten Landwirt vorgesehen. Er muss lediglich „glaubhaft
dartun, dass eine bestimmte Tätigkeit oder Unterlassung des Nachbarn geeignet
war, die Einwirkung herbeizuführen“. (§ 79 k – 4) Es liegt
dann am Landwirt, der GVO anbaut, diese Vermutung in einem eventuellen Prozess
zu widerlegen. Vor der Einbringung einer Klage muss allerdings zur gütlichen
Einigung eine Schlichtungsstelle mit dem Streitfall befasst werden. Damit soll
offensichtlich eine Prozessflut verhindert werden.
Kritik von SPÖ, Grünen und NGOs
Für die oppositionellen Grünen ist das Gesetz zu
schwach. Die vorgesehenen Strafen wären zu gering. Die Haftungsbestimmungen
wären zu schwammig formuliert und somit keine echte Beweislastumkehr gegeben.
Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher kritisierte vor allem die neuen
Haftungsregelungen als völlig unzureichend und trat für eine gesamtschuldnerische
Haftung ein. Zudem hätte man es laut Pirklhuber versäumt, bundesgesetzliche
Rahmenbedingungen zu beschließen. Besonders sauer stieß den Grünen
auf, dass Bauern, die GVOs anbauen, sogar Förderungen erhalten könnten.
In einem Misstrauensantrag gegen den derzeit amtierenden Landwirtschaftsminister,
Josef Pröll von der ÖVP (http://www.lebensministerium.at),
heißt es wörtlich: „Die Aufrechterhaltung einer gentechnikfreien
Landwirtschaft ist im Gesetz nicht einmal als Ziel formuliert, stattdessen ist
die Förderung der Gentechnik als Gesetzesziel verankert.“
Die oppositionellen Sozialdemokraten verlangten wiederum eine Regelung der Koexistenz
auf nationaler Ebene, die Bindung von Umweltförderungen für landwirtschaftliche
Tätigkeiten an einen Gentechnik-Verzicht und eine verpflichtende Haftpflichtversicherung
für GVO-Bauern.
Die gewichtigsten NGOs – Global2000 (http://www.global2000.at)
und Greenpeace Österreich (http://www.greenpeace.at)
– äußerten sich ebenfalls kritisch.
Bedenken der Bauernvertreter
Im Vorfeld hatte sich auch die Standesvertretung der österreichischen Bauern
kritisch gezeigt. „Die vorliegende Novelle zum Gentechnik-Gesetz wird
von der bäuerlichen Interessenvertretung kritisch gesehen. Dies deshalb,
weil das neue Gesetz kompliziert und kostenintensiv ist und im Fall des Falles
vor Ort den Landwirt zur Haftung heranzieht. Alle Länder sollten nun in
ihrem Wirkungsbereich Lösungen für die Einrichtung von gentechnikfreien
Zonen finden, um zu verhindern, dass der Streit um Haftung und Schadenersatz
künftig in den Dörfern unter unseren Berufskollegen ausgetragen wird“,
erklärte der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
(http://www.landwirtschaftskammer.at)
Österreichs, Rudolf Schwarzböck. Inzwischen (möglicher Weise
auch deshalb, weil die österreichischen Bauernvertreter traditionell der
Regierungspartei ÖVP nahe stehen), fällt das Urteil etwas milder aus,
respektive wurden die strittigen Punkte in der jüngsten Presseaussendung
nicht mehr berührt. Vielmehr sicherte Schwarzböck zu, dass sich die
bäuerliche Interessensvertretung auch weiterhin für einen GV-freien
Landbau einsetzen werde. Er forderte außerdem die rasche Einführung
von gentechnikfreien Zonen in Österreich. Und: „Die bedeutenden Fragen
beim Einsatz von GVO in der Landwirtschaft sind Koexistenz und Haftung. Um in
diesen zentralen Bereichen der Gentechnik eine befriedigende Lösung herbeizuführen,
ist es notwendig, dass dafür rasch auf europäischer Ebene eine einheitliche
Regelung erfolgt“, forderte Schwarzböck.
Bemühungen um gentechnikfreie Zonen laufen
Während das Bundesrecht nun ab 2005 die Möglichkeit vorsieht, GVOs
anzubauen, laufen im ganzen Land Bemühungen, die Landwirtschaft auch künftig
frei von GVOs zu halten. Österreich hätte früher gerne überhaupt
gleich das ganze Land zur gentechnikfreien Zone erklärt, was nach EU-Recht
aber nicht möglich ist. Als das Land Oberösterreich den Vorstoß
wagte und zumindest ein Bundesland zur gentechnik-freien Zone erklären
lassen wollte, holte sich die Landesregierung eine eiskalte Abfuhr von der EU.
Den zahlreichen Anti-Gentech-Initiativen werden aber gute Chancen eingeräumt,
die Gentechnik außen vor zu halten, zumal Landes-Politiker, Landwirtschaft,
NGOs und Bevölkerung in dieser Sache an einem Strang ziehen.
Die Parlamentsdebatte vom 13. Oktober 2004
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,714700&_dad=portal&_schema=PORTAL