Verbot für MON 810!



Die EU-Komission möchte das Anbauverbot für MON 810 verbieten und so gentechnisch verändertem Mais europaweit die Tore öffnen.
MON810 ist der einzige gentechnisch veränderte Mais dessen Aussaat in der Europäischen Union erlaubt ist. Er gehört zu den sogenannten Bt-Maissorten und enthält ein Insektengift, das den Maiszünsler abtötet. Selbst nach mehr als zehn Jahren kommerziellen Anbaus, gibt es nur wenige, realistische Studien zur Risikoabschätzung. Die meisten dieser Studien werfen mehr neue Fragen auf, als sie beantworten. Inzwischen mehren sich die Zeichen, dass durch MON810 auch Schmetterlinge wie der Monarchfalter und Honigbienen geschädigt werden. Nach EU-Regelungen kann ein Mitgliedstaat eine Schutzklausel (Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie) geltend machen, um den Anbau von Gentechnik-Mais zu verbieten. Dazu müssen neue Informationen vorliegen oder bisherige Fakten neu bewertet werden, die berechtigten Grund zur Annahme geben, dass ein genverändertes Produkt eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellt. Aufgrund dieser Regelung haben bereits Ungarn, Österreich, Frankreich, Griechenland und Luxemburg den Anbau von MON 810 verboten. Zwar wurde im März diesen Jahres das Anbauverbot für Ungarn und Österreich von den EU-Mitgliedstaaten mit großer Mehrheit bestätigt, die Entscheidung über Frankreich und Griechenland steht jedoch weiterhin aus und Deutschland wird hierbei das Zünglein an der Wage sein.
MON810-Anbau in Deutschland
Auch Deutschland hat sich im April 2009 dem Anbauverbot für MON 810 angeschlossen. Begründet hat Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner das Anbauverbot mit neuen Untersuchungen zu möglichen Schäden für die Umwelt. Neuere Untersuchungen hatten darauf hingedeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirkt, sondern auch weitere Insekten (Nichtzielorganismen) negativ beeinflusst. Darüber hinaus zeigten aktuelle Studien, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als bisher angenommen wurde. Deutschland hatte darauhin von der im EU-Vertrag verankerten Schutzklausel gebrauch gemacht und den Anbau aufgrund neuer Risiken verboten.
Welches Ziel verfolgt die EU-Komission?
MON 810 wurde im April 1998 durch die EU-Kommission zugelassen. Diese Zulassung lief am 17April 2007 aus. Der Hersteller Monsanto reichte umgehend einen Verlängerungsantrag ein, die erneute Zulassung ist jedoch aufgrund ungeklärter ökologischer Risiken und anderer Unstimmigkeiten bisher umstritten. Dank des Verlängerungsantrags kann MON 810 jedoch weiterhin angebaut werden, bis die Kommission erneut über die Wiederzulassung entscheidet. Obwohl die erneute Zulassung also keineswegs sicher ist drängt die EU-Komission darauf die Anbau-Verbote, in mehreren EU-Ländern zu kippen und so die Wende in der Gentechnik-Politik der Europäischen Union einzuläuten. Dabei setzt die EUC offenbar auf ein zweifelhaftes Abstimmungsverfahren, denn nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit (255 von 345 Stimmen) können die Mitgliedstaaten Anträge der Komission ablehnen. Der EUC reicht somit eine ausreichend große Minderheit um das Anbauverbot in Frankreich und Griechenland zu kippen. Die 29 Stimmen aus Deutschland werden daher entscheidend sein und ihre ist es auch: Bitte schreiben sie an die zuständigen Minister, fordern sie sie auf das Anbauverbot für Frankreich und Griechenland zu bestätigen und so ein Zeichen zu setzen gegen gentechnisch veränderten Mais in der EU.
Selbst aktiv werden
Dringender Appell an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner und Umweltminister Sigmar Gabriel: Stimmen Sie auch gegen einen Zwangsanbau von Mon 810 in Frankreich und Griechenland und gegen neue Gentechnik-Zulassungen in der EU!
Bitte unterschreiben Sie diesen Brief und informieren Sie auch Ihre Freunde und Bekannten
Nehmen Sie teil an der europaweiten STOP THE CROP Kampagne. Stellen Sie den STOP THE CROP-Button auf Ihre eigene Webseite. Informationen zu beiden Aktionen finden Sie hier: http://www.gmo-free-regions.org/stop-the-crop-action.html
Abstimmung mit Hindernissen
Sobald ein Antrag von der EU-Kommission akzeptiert wurde, wird er an ein aus den Mitgliedstaaten bestehendes Komitee weitergeleitet. Grundlage für die Entscheidung dieses Komitees ist eine Regelung, nach der die Mitgliedsländer eine so genannte “qualifizierte Mehrheit“ benötigen, um Anträge zurückzuweisen. Dabei ist es fast unerheblich, wie viele Mitgliedsstaaten gegen eine Zulassung stimmen. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht wird, die nach einem speziellen Schlüssel auf die einzelnen Länder verteilt sind. Nach derzeitigen EU-Bestimmungen müssen 232 von 321 möglichen Stimmen der 27 Mitgliedsländer erreicht werden, um Anträge zu Gen-Pflanzen abzulehnen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat die Kommission freie Hand, die Produkte zuzulassen. Auch wenn Zulassungsanträge von Gen-Pflanzen keine Mehrheiten bei den EU-Mitgliedsländern finden, können sie also trotzdem zugelassen werden!
Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist der Fall des Gen-Raps GT73: Obwohl sich 13 Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung ausgesprochen haben und nur 6 dafür stimmten, hat die EU-Kommission die Zulassung im August 2005 endgültig bestätigt. Ebenso ignorierte die Kommission bei allen weiteren Zulassungen von Gen-Pflanzen seit 2005 die fehlende Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten.
Liste der Mitgliedstaaten und ihrer Anzahl von Stimmen:
Österreich 10, Belgien 12, Bulgarien 10, Zypern 4, Tschechien 12, Dänemark 7, Estland 4, Finnland 7, Frankreich 29, Deutschland 29 Griecheland 12, Ungarn 12, Irland 7, Italien 29, Lettland 4, Litauen 7, Luxemburg 4, Malta 3, Niederlande 13, Polen 27, Portugal 12, Rumänien 14, Slovakei 7, Slovenien 4, Spanien 27, Schweden 10, United Kingdom 29: TOTAL 345 Stimmen
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