Offizielle EU Dokumente
Der Überblick
Europäisches Parlament (March 2007)
Fragen und Antworten zu den GVO-Bestimmungen in der Europäischen Union (Englisch, Deutsch und Französisch)
Gesetzgebung in der EU
Immer mehr politische Fragen werden in Europa nicht länger auf nationaler Ebene entschieden, sondern von speziellen EU-Organen. Weil die Entscheidungen für alle verbindlich sein muß, werden regelmäßig neue Gesetze erlassen. Auf EU-Ebene spricht man hierbei nicht von 'Gesetzen', sondern von 'Richtlinien'und 'Verordnungen'.
Rechtsakte können in der EU nur beschlossen werden, wenn zuvor ein Entwurf der Europäischen Kommission eingerecht wurde, diesen Enwurf bezeichnet man auch als offiziellen "Vorschlag" der EU-Kommission. Das Vorschlgsrecht ist der Europäischen Kommission vorbehalten. Sie erarbeitet Rechtsetzungsvorschläge und unterbreitet diese dann den beiden Beschlussfassungsorganen - dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament. Das Parlament hat jedoch ein politisches Initiativrecht, d.h. es kann die Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Vor dem Vertrag von Maastricht war der EU-Ministerrat die alleinige gesetzgebende Gewalt der Europäschen Union. Das Europäische Parlament besaß lediglich das Recht zur Stellungnahme. Das hat sich geändert: Bei der Gesetzgebung kann der Ministerrat in den meisten Bereichen nicht mehr ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments handeln, so zum Beispiel beim Verbraucherrecht oder Fragen das Umweltschutzes. Insbesondere das Verfahren der Mitentscheidung, wurde schrittweise auf immer mehr Politikfelder ausgeweitet. Bei diesem Verfahren kommt ein europäisches Gesetz nur dann zustande, wenn sich im Parlament und im Ministerrat eine Mehrheit findet.




