EU Ministerrat fordert Verunreinugungs-Grenzwert im Saatgut

Diese Entschließung lässt den Gentechnik-Befürwortern innerhalb der EU-Kommission zunächst freie Hand.

Auf Vorschlag einer "ad hoc" Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der Agro-Gentechnik in der Europäischen Gesetzgebung fordert der Ministerrat die EU-Kommission in einer Entschließung am 4. Dezember 2008 dazu auf, schnellstmöglich Grenzwerte für die gentechnische Verunreinigung von herkömmlichem Saatgut vorzulegen. Wörtlich heißt es in der Ratsentschließung (ohne gesetzliche Wirkung) dazu:

12. WELCOMES with interest the forthcoming completion of Commission impact studies on the establishment of seed thresholds;
13. REAFFIRMS the need at European level for one or more labelling thresholds for the adventitious presence of authorised GMOs in conventional seeds on the basis of relevant criteria, such as species-specific criteria and scientific information;
UNDERLINES that these thresholds must be set at the lowest practicable, proportionate and functional levels for all economic operators, must contribute to ensuring freedom of choice to producers and consumers of conventional, organic and GM products alike;
14. INVITES the Commission to adopt appropriate thresholds in accordance with the procedure laid down in Article 5 a of Decision 1999/468/EC as soon as possible, taking account of the most recent scientific observations and information on dispersal, adventitious presence and mixing in the process of breeding, multiplication, marketing and using seeds.

Frei übersetzt:
12. Begrüßt mit Interesse die bevorstehende Vollendung von Kommissions-Studien über die Auswirkung der Festlegung von Saatgut-Grenzwerten;
13. Bestätigt nochmals die Notwendigkeit der Etablierung von einem oder mehreren Kennzeichnungs-Grenzwerten auf Europäischer Ebene für das zufällige Vorhandensein von zugelassenen GVOs in herkömmlichem Saatgut, basierend auf relevanten Kriterien wie artspezifischer Kriterien und wissenschaftlicher Informationen
Unterstreicht, daß diese Grenzwerte auf dem niedrigsten praktikablen, verhältnismäßigen und funktionalen Niveau für alle Wirtschaftsbeteiligten festzulegen sind und gleichermaßen die Wahlfreiheit von Produzenten wie Konsumenten konvetioneller, biologischer und gentechnischer Produkte gewährleisten müssen;
14. Fordert die Kommission auf so schnell wie möglich, angemessene Grenzwerte nach dem Verfahren von Artikel 5a des Beschlusses  1999/468/EC zu verabschieden und dabei die letzten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Informationen über die Verbreitung, das zufällige Auftauchen, die Vermischung im Züchtungs- und Vermehrungungsprozess, bei der Vermarktung und dem Gebrauch von Saatgut zu berücksichtigen

 Entschließung der EU-Kommission (englisch)
 Letzter Entwurf der Entschließung mit Anmerkungen zu den Positionen der einzelnen Mitgliedsstaaten (englisch / französisch)
Hieraus geht hervor, dass vor allem die Vertreter Großbritanniens darauf drängten, möglichst hohe Grenzwerte zu ermöglichen
Sie enthält abgesehen von den bedauerlichen Formulierungen zum Saatgut auch begrüßenswerte Vorstösse zur Verbesserung des Zulassungsverfahrens und zur Möglichkeit, Gentechnik-Anbau national und regional zu verbieten

Unser Kommentar

Mit dieser Entschließung haben die Befürworter von "ein Bisschen Gentechnik" in allem Saatgut innerhalb der Kommission zunächst freie Hand. Auch wenn noch kein konkreter Grenzwert genannt wird, kommt der Vorschlag jenen entgegen, die seit Jahren versuchen, das gegenwärtig herrschende Reinheitsgebot für Saatgut aufzuweichen. Zwar sollte in der Tat einheitlich festgeschrieben werden, wie diese "Nulltoleranz" für die Verunreinigung von Saatgut in den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Dafür bedarf es jedoch keines Grenzwertes, sondern technischer Vorschriften. Die EU-Kommission hatte wiederholt vorgeschlagen, Saatgut-Grenzwerte (zunächst für Mais) von 0,3 Prozent festzulegen. Das würde bedeuten, dass auch auf "gentechnikfreien" Maisfeldern 300 Gentechnikpflanzen pro Hektar wachsen könnten.
Der Deutsche Bundestag, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und viele Regierungen und Parlamente europäischer Staaten haben mittlerweile die Position bezogen, dass das Saatgut an der Nachweisgrenze von GVOs frei zu halten ist. "Save Our Seeds" fordert dies seit Jahren im Namen von 350 Organisation und über 250.000 Bürgerinnen und Bürgern Europas.
Zusammen mit anderen Organisationen haben wir deshalb einen Appell an die neue Landwirtschaftsministerin, Ilse Aigner (CSU) gerichtet, sich auch auf EU-Ebene für ein Reinheitsgebot beim Saatgut einzusetzen - bisher leider ohne Erfolg.
Mit dieser Entschließung, die ähnlich schon einmal im Jahre 2006 verabschiedet wurden, ist freilich noch nichts entschieden - nicht einmal der Zeitpunkt zu dem die Kommission in dieser Angelegenheit tatsächlich aktiv werden wird. Sie macht allerdings deutlich, dass die Minister das Problem, das sich hinter den Saatgut-Grenzwerten verbirgt, wohl noch nicht voll erfasst haben. Das sollte sich in den kommenden Monaten ändern.

Was können Sie tun?

Bitte schreiben Sie an die zuständige Ministerin und bitten Sie sie, sich für die Reinhaltung des Saatgutes einzusetzen. Protestieren Sie gegen den vom Ministerrat vorgeschlagenen Weg und pochen Sie auf ein Reinheitsgebot an der Nachweisgrenze. Wir haben hierfür keinen vorgefertigten Brief entworfen, sondern setzen darauf, dass Sie mit eigenen Worten und Argumenten die Ministerin am Ehesten überzeugen werden. Sie können sich dabei natürlich gerne unseres aktuellen Briefes bedienen und finden auch in unseren  Zehn Argumenten für sauberes Saatgut und in einem ausführlichen  Memorandum hilfreiche Hinweise.

Hier die Adresse von Frau Aigner:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 11055 Berlin.
Sie können auch das  Kontaktformular auf der Webseite des Ministeriums benutzen.

 Brief von SOS, AbL, IG Saatgut und Gentechnikfreien Regionen an Frau Aigner und Herrn Gabriel

Federführend für Gentechnik-Entscheidungen ist in Deutschland das Landwirtschaftsministerium. Auf EU-Ebene werden sie jedoch im Umweltminister-Rat verhandelt. Umweltminister Gabriel führt also in diesem Falle nur aus was mit der neuen Ministerin, Ilse Aigner abgesprochen ist. Es kann sicherlich nicht schaden, ihm eine Kopie Ihres Briefes zu schicken:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 11055 Berlin
 Kontaktseite des Ministeriums im Internet

Was 0,3 % Verunreinigung im Saatgut bedeuten

Mais                             Raps                            Weizen                        Kohl

Auf den Bildern sehen sie: Die möglicherweise gentechnisch veränderten Körner, die auch in angeblich gentechnikfreiem Saatgut enthalten sein könnten haben wir eingefärbt. 3 von 1000 Körnern führen, auf die Saatgutmenge für einen Hektar berechnet zu erheblichen Verunreinigung.

 Bei Mais
- Etwa 300 versteckte gentechnisch veränderte Maispflanzen pro Hektar
- durchschnittlich 18 Millionen gentechnisch veränderte Pollenkörner pro Blütenstand
- Einkreuzungen in bis zu 4.440 Metern Entfernung
- Belastende Kosten für die gentechnikfreie Züchtung, weil die Gentechnikfreiheit von Ausgangsmaterial und nahe gelegenen Feldern nicht mehr vorausgesetzt werden kann
- dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile der konventionellen und ökologischen Saatgutbranche gegenüber der Gentechnik-Saatgutbranche
- Erhöhte Auskreuzungsgefahr bei der Vermehrung von (männlich sterilem) Hybrid-Saatgut

 Bei Raps
- 1.500 bis 2.100 unerkannte gentechnisch veränderte Rapspflanzen pro Hektar
- Pro Pflanze 500 gentechnisch veränderte Samen
- Einkreuzungen in bis zu 26 Kilometern Entfernung
- Verwehte gentechnisch veränderte Samen auf Nachbarfeldern
- 10 bis 15 Jahre keimfähige gentechnisch veränderte Samen im Boden
- Gentechnisch veränderte Samen entlang von Transportwegen
- Das Aus für den derzeitigen gentechnikfreien Marktvorteil der deutschen und europäischen Landwirte
- Auskreuzungen auf wildlebende verwandte Pflanzen (z.B. Ackersenf, Schwarzer Senf, Rübsen, Hederich) einschließlich möglicher Rückeinkreuzungen
Fazit: Nicht gekennzeichnete GVO-Anteile im Rapssaatgut würden den Anbau von gentechnikfreiem Raps innerhalb weniger Jahre unmöglich machen. Dies belegt insbesondere die Erfahrung in Kanada.

Bei Weizen
- 12.000 unerkannte gentechnisch veränderte Weizenpflanzen pro Hektar
- Mehr als eine gentechnisch veränderte Weizenpflanze pro Quadratmeter
- Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der konventionellen und ökologischen Weizenzüchtung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen
- Weitergabe der Kontamination und Akkumulationsrisiken bis zum fertigen Lebensmittel
- Immense volkswirtschaftliche Kosten für Analysen während der gesamten Produktionskette
- Weizen ist bei Verbrauchern und Verbraucherinnen hochsensibel - ihr Vertrauen steht auf dem Spiel
GVO Anteile im Weizensaatgut machen die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung bei einem der Hauptnahrungsmittel unmöglich.

 Bei Kohl
- Einer von 333 Kohlköpfen ist zu hundert Prozent gentechnisch verändert.
- Wer den gentechnisch veränderten Kohlkopf kocht, isst hundert Prozent gentechnisch veränderten Kohl.
- Wer Samen einer gentechnisch veränderten Kohlpflanze vermehrt, hat fünfzig oder gar hundert Prozent gentechnisch verändertes Saatgut (je nachdem ob die Veränderung homozygot oder heterozygot ist).
Die Kennzeichnungsschwelle ab 0,9 Prozent GVO-Anteil in Lebensmitteln bietet VerbraucherInnen keinerlei Sicherheit: Entweder ein Kohlkopf ist vollständig gentechnisch verändert oder gentechnikfrei.

Fotos und Erläuterungen: Siegrid Herbst,  Arbeitsgemeinschaft gentechnikfreie Saatgut-Arbeit

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