EU-Gentechnikgesetzgebung im Belastungstest

©Fotografenname:Viktor Mildenberger, www.pixelio.de
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2009 hat, initiiert von der Generaldirektion für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Union eine Bewertung der bisherigen Rahmengesetzgebung für gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel begonnen. (EC 1829/2003, EC 1830/2003). Auch die Rahmengesetzgebung für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (Direktive 2001/18/EC) steht derzeit auf dem Prüfstand. Beide Evaluierungen sollen prüfen ob die 2003 erweiterten Richtlinien ihren ursprünglichen Zielsetzungen, dem Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit, der Umwelt und der Verbraucherinteressen sowie der Gewährleistung des Funktionierens des gemeinsamen Marktes gerecht werden konnten. Unbestritten ist, dass die fortschreitende Globalisierung der Lebensmittelmärkte neue Herausforderungen an Transparenz, Sicherheitsbewertungen, Rückverfolgbarkeit und korrekte Etikettierung stellt. Zu bezweifeln bleibt jedoch ob die EU-Kommission auf die künftigen Herausforderungen auch die richtigen Antworten findet.

Vor welchen zukünftigen Herausforderungen steht die EU- Gentechnik-Politik:

 Die Bewertung neuartiger GVO-Pflanzen?

 Nulltoleranz bei illegalen Importen?

 Koexistenz?

 Patentierung von Leben?

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